Winzer & Zigeuner – drin ist nicht was drauf steht

Zwei aktuelle Diskussionen um Bezeichnungen von Lebensmitteln erhitzen momentan die Gemüter. So vertreibt ein bayerisches Einzelhandelsunternehmen unter dem Namen „Winzerschorle“ eine Mischung aus Wein und Mineralwasser, die aber ursprünglich nicht von einem Winzer stammt.

Dies stieß dem Land Rheinland-Pfalz so sauer auf, dass man ein Verkaufsverbot gegen die Winzerschorle verhängte. Man verwies hierbei auf die vermeintliche Irreführung des Verbrauchers und einen Verstoß gegen das EU-Recht, nach dem der Begriff „Winzer“ nur Produkten vorbehalten sei, die aus Trauben des eigenen Hofes gefertigt werden. Hiergegen klagte der Anbieter und bekam bereits in zwei Instanzen Recht: Es handle sich nicht um eine Irreführung der Verbraucher, da diese unter einem Winzer einen Anbieter von Wein, und nicht einen Anbieter von Weinschorle verstehen würden. Ähnlich sei es mit dem Begriff „Bauernbrot“, das ja auch nicht vom Bauern stammen müsse. Für Peter Ströll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt bei der Namensagentur NAMBOS, stellt die Namensgebung des Händlers einen genialen Schachzug dar: „Hier ist eine Bezeichnung entstanden, die das Getränk ‚Weinschorle‘ erheblich aufwertet und in die unmittelbare Nähe von hochwertigen Winzerprodukten rückt. Solange nicht gegen das Gesetz verstoßen wird, ist eine solche Vorgehensweise legitim und sehr effektiv!“

In einem anderen Fall forderte das “Forum für Sinti und Roma” in Hannover fünf Lebensmittelhersteller dazu auf, Produkte mit dem Namensbestandteil „Zigeuner“ mit neuen Namen zu versehen, da man sich durch dessen Verwendung in Produkten wie „Zigeunersoße“ oder „Zigeunerschnitzel“ diskriminiert sehe. Die Stadt Hannover reagierte und nahm die Bezeichnung von den Speisekarten öffentlicher Kantinen. „Natürlich dürfen Markennamen nicht diskriminierend sein oder in bestimmten Sprach- und Kulturregionen negative Assoziationen auslösen. Daher würde man heute niemals auf die Idee kommen, einen Begriff wie ,Zigeuner‘ für ein kommerzielles Produkt zu benutzen“, meint Markus Lindlar, Kreativchef der Agentur für Naming. „Allerdings ist in diesem speziellen Fall eine Bezeichnung betroffen, die bereits seit über 100 Jahren existiert und mit der man eine bestimmte Geschmacksrichtung assoziiert, die sicher frei von diskriminierenden Absichten ist.“

Deutlich wird bei beiden Auseinandersetzungen, wie wichtig die richtige Namenswahl bei der Namensfindung ist und welch heftige Debatten hierüber entstehen können. Gerade im digitalen Zeitalter sind solche Konflikte schnell in aller Munde und relativ einfach vermeidbar. „Unsere Namenskreationen werden natürlich vor einer Veröffentlichung auf rechtliche, sprachliche und kulturelle Probleme hin analysiert und durchleuchtet, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt“, so Namensexperte Lindlar.