Namensfindung mit System
/in Unkategorisiert /von Markus LindlarDas Unternehmen, auf dessen Stühlen auch James Bond oder Til Schweiger in ihren jüngsten Filmen sitzen, hat ein umfangreiches Produktportfolio. Dieses hatte bisher viele unterschiedliche Bezeichnungen, die in sich nicht sonderlich geordnet waren. Dies erschwerte zum einen die Namensfindung bei Neueinführungen, zum anderen die Orientierung der Zielgruppen in der großen Angebotspalette.
Um künftig relativ schnell und in konsistenter Weise neue Markennamen generieren zu können, die der Zielgruppe auch direkt Informationen über die Qualität und den Preis der Produkte mitliefert, hat NAMBOS entsprechend dem Kundenwunsch ein Benennungskonzept entwickelt, das einheitlich, transparent und anschlussfähig ist.
Um eine gewünschte Kategorisierung im Produktportfolio zu erreichen, sind die Stuhl-Modelle in die Klassen 1 bis 7 eingeteilt, die gleichzeitig Preissegmente bilden. Diese Klassen sind Teil des Produktnamens, der sich aus einem Begriff, den Initialen des Unternehmens (interstuhl = is) und der entsprechenden Klassenzahl zusammensetzt. So heißt ein Stuhl im Einstiegsbereich EVERY is1, im „Mittelklasse“-Segment findet sich der MOVY is3, in der oberen Mittelklasse wurde gerade die Serie KINETIC is5 eingeführt. Mit diesem Namenskonzept ist Interstuhl in der Lage, die Namensentwicklung in Zukunft systematisch und effizient zu gestalten. Zudem schafft das System Aufmerksamkeit und Differenzierung zum Wettbewerb.
Deutsche Bahn spricht Deutsch
/in Unkategorisiert /von Markus LindlarZu oft hat man sich über Auszeichnungen wie „Sprachpanscher des Jahres“ ärgern und Kritik wegen Bezeichnungen wie „Servicepoint“ einstecken müssen. Die Problematik liegt in der Natur der Sache: Einerseits handelt es sich um ein urdeutsches Unternehmen mit einem breiten deutschen Zielpublikum, andererseits um einen international agierenden Großkonzern.
Diese Dinge haben sich auch auf sprachlicher Ebene in der Vergangenheit vermischt und sind zu einem uneinheitlichen Bild verschwommen, das letztlich der Außendarstellung schaden kann. „Die neuen Leitlinien sind ein begrüßenswerter Schritt zur Vereinheitlichung der Kommunikation. Dabei ist es prinzipiell nicht wichtig, ob im Unternehmen nun Deutsch oder Englisch gesprochen wird. Aber eine klare und einheitliche Vorgabe ist entscheidend für die interne und externe Orientierung“, so Sprachwissenschaftler und NAMBOS-Geschäftsführer Markus Lindlar zur neuen Strategie der Bahn.
Wichtig ist laut Namensfinder Lindlar allerdings, dass die am Markt eingeführten Markennamen davon unangetastet bleiben: „Es wäre falsch, eine Marke wie Call-a-bike zu verändern. Dafür wurde in der Vergangenheit zu viel Geld in die Kommunikation gesteckt.“ Auch NAMBOS hat bereits Erfahrungen mit den besonderen sprachlichen Anforderungen der Deutschen Bahn gemacht. Bei der Namensfindung für das Carsharing-Angebot wurde im Briefing darauf hingewiesen, dass der neue Name nicht zu Englisch sein dürfe. „Er sollte aber gleichzeitig international funktionieren, was natürlich ein gewisser Spagat ist. Aber wir konnten die Aufgabenstellung mit dem Markennamen Flinkster lösen, der sowohl im Deutschen als auch international sprachlich sehr gut ankommt“, so der Kreativchef der Namensagentur.
Namensfindung: Wendler ist nicht gleich Wendler
/in Unkategorisiert /von Markus LindlarDas Gericht stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es sich um einen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen handelt und ließ dazu ausführen: „Unabhängig davon, wer den Namen zuerst getragen habe, seien die Namensträger in dieser Situation zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Darum dürfe keiner von ihnen die Bezeichnung „Der Wendler“ ohne eine Klarstellung, um welchen Wendler es sich handelt, verwenden. Vielmehr müsse in der Regel der Vorname hinzugefügt werden.“ Der Schlagersänger Michael Wendler wurde daher verurteilt, die Verwendung der Bezeichnung ohne hinreichende Klarstellung zu unterlassen. Im Gegenzug wurde vom OLG aber auch der Kläger – Frank Wendler – zur Löschung der auf ihn eingetragenen Wortmarke verurteilt.
„Die beiden Sänger haben damit eigentlich nichts gewonnen, sondern beide – bis auf die in diesem Bereich nicht zu verachtende PR-Wirkung – verloren. Interessant ist das Urteil auch deshalb, da es nahezu salomonisch anmutet“, so der NAMBOS-Markenanwalt Peter A. Ströll. „Zudem zeigt es, dass die Rechte an Künstlernamen, bürgerlichen Namen und Marken gleichwertig im System der Kennzeichenrechte bestehen. Bei der Namensentwicklung – d.h. auch bei der Wahl des Künstlernamens – müssen daher alle möglichen Kennzeichenrechte beachtet werden. Dies gilt bei der Namensfindung für Künstlernamen, aber natürlich auch bei Produkt- und Firmennamen.“
Es bleibt nun abzuwarten, ob die beiden Schlagersänger das Urteil akzeptieren, oder innerhalb eines Monats beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig,“ so der Rechtsexperte und Inhouse-Anwalt bei der Naming-Agentur NAMBOS.
Sky is the limit: Gericht verbietet Microsoft Namensnutzung
/in Unkategorisiert /von Markus LindlarClaim & Logo für Angebotsportal
/in Unkategorisiert /von Markus LindlarNeuer Elektro-Name von NAMBOS
/in Unkategorisiert /von Markus LindlarNamensentwicklung für innovativen Geschäftsbereich
/in Unkategorisiert /von Markus LindlarKroatien – Neue Anforderung bei EU-Markenanmeldungen und der Namensfindung
/in Unkategorisiert /von Markus Lindlar„Die Gemeinschaftsmarke ist mit Kroatien noch kosteneffizienter, denn mit einer Anmeldung kann man jetzt Markenschutz in 28 Staaten erreichen, ohne das zusätzliche Kosten für das weitere Mitgliedsland entstehen. Denn die Gemeinschaftsmarke kostet im Rahmen einer elektronischen Anmeldung auch weiterhin nur 900 Euro,“ so der Naming-Spezialist Peter Ströll.
Bei der Namensfindung ist mit Blick auf eine sichere Markennutzung jedoch nun unbedingt zu beachten, dass bei der Markenrecherche für die EU jetzt auch Kroatien mit dem eigenen nationalen Markenregister berücksichtigt wird. Wer nicht sämtliche nationalen (!) Markenregister der 28 EU-Staaten prüft – wie es bei unseriösen Angeboten häufig der Fall ist – kann sich eine blutige Nase holen. Bei diesen Billigangeboten werden z.B. nur das nationale Markenregister eines Landes (z.B. Deutschland), das EU- und das IR-Register geprüft und nicht die Markenregister der andern 27 Mitgliedstaaten, was einen erheblichen Aufwands- und Kostenunterschied ausmacht. Nur wer vor der EU-Markenanmeldung sämtliche nationalen Markenregister, das EU-Markenregister und das IR-Markenregister prüft, gewinnt die nötige Sicherheit.
„Daher empfehlen wir unseren Kunden bei der Namensentwicklung für das Zielgebiet EU immer eine entsprechend umfassende Recherche zu der auch die Firmennamen gehören, damit man nachher Probleme vermeidet“, so der Markenanwalt der Namensagentur.