Rambo-Zambo …aber nicht sicher!
Für uns Namensfinder ist es immer interessant, wie aus einem bewussten „Versprecher“ ein Signalwort bzw. Slogan für die CDU/CSU wurde. In der Wahlnacht und während seiner Wahlkampftour hat Friedrich Merz immer wieder den Begriff „Rambo Zambo“ verwendet. Der Merz-Slogan war so eingängig, dass Stefan Raab ihn kurzerhand zu einem Merz-Song umfunktionierte. In diesem Lied werden verschiedene Zitate des CDU-Chefs besungen. Der Song ging in den sozialen Medien viral und wurde mehrere Millionen Mal gespielt.
Ein geschäftstüchtiger Unternehmer aus dem Sauerland will nun aus dem Wahlkampfslogan von Friedrich Merz Kapital schlagen. Und möchte die Marke „Rambo Zambo“ beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) anmelden. Geplant ist, unter dem Slogan hochprozentige Spirituosen anzubieten.
Griffige und einprägsame Slogans können für Unternehmen einen Mehrwert darstellen. Gute Slogans können zudem einen Markennamen erklären, positionieren oder emotionalisieren. Wichtig dabei, dass er zum Absender passt und den Markennamen unterstützt. Je abstrakter der Markenname ist, desto hilfreicher kann eine Erklärung durch einen guten Werbeslogan oder Claim sein.
„Im konkreten Rambo Zambo-Fall möchte der Unternehmer aus dem Sauerland natürlich von der Bekanntheit und dem Hype profitieren. Doch hier ist Vorsicht geboten. Denn Stefan Raab ist in der Vergangenheit häufig gegen unlautere oder markenverletzende Nutzung „seiner“ Titel vorgegangen. Mal sehen, ob sich der Unternehmer nicht an Rambo Zambo verschluckt und eine Abmahnung von Raab kassiert“, so Sebastian Fiebig von NAMBOS.
„Ein Name, Slogan oder Claim sollte immer einmalig sein und keine Rechte verletzten. Daher machen wir bei NAMBOS auch immer Markenrecherchen, Sloganrecherchen und Titelrecherchen nach der Kreation. Denn der beste Name, Slogan oder Claim bringt nichts, wenn er rechtlich nicht einsatzfähig ist und vielleicht aufgegeben werden muss. Und wir machen keine Metoo-Marken sondern liefern im Naming und Claiming kreative und geprüfte Lösungen“, so NAMBOS Geschäftsführer und Markenanwalt Peter A. Ströll LL.M. Eur.
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