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Titelrecherchen – Die passgenauen Recherchen für Titel-Sicherheit

Titelrecherchen: Was ist überhaupt ein Titel bzw. Titelschutz?

Der Titelschutz ist ein urheberrechtlicher Schutz von Bezeichnungen von Werken. Anhand des Titels kann man verschiedene Publikationen voneinander unterscheiden und somit auch auffinden. Wie bei Marken bzw. Markennamen innerhalb des Markenrechts dient der Titel also dazu die unterschiedlichen Werke zu differenzieren.

Das deutsche Markengesetz hat sogar den Titel eines Werkes in § 5 Abs. 3 MarkenG als den Namen oder die besondere Bezeichnung von Druckwerken, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder anderen vergleichbaren Werken definiert.

Buchtitel unterliegen dann einem rechtlichen Schutz, wenn sie eine eigene Unterscheidungskraft aufweisen können. Um den Titel eines Werkes bereits vor der Veröffentlichung zu schützen, kann eine Titelschutzanzeige geschaltet werden. Ansonsten gilt auch hier wie im Markenrecht der Grundsatz: Wer zuerst den Titel veröffentlicht, hat Priorität und somit Vorrang und erhält Titelschutz.

Um rechtliche Auseinandersetzungen und Schwierigkeiten beim eigenen Titel zu vermeiden, sollte im Vorfeld der Veröffentlichung geprüft werden, ob identische oder sehr ähnliche Titel bereits existieren.

Ist Titelschutz gleich Markenschutz?

Nach der Rechtsprechung des BGH werden, anders als beim Markenrecht bei Markennamen, an die Unterscheidungskraft von Titeln wie Zeitungs- und Zeitschriftentitel nur geringe Anforderungen gestellt. Der Verkehr hat sich daran gewöhnt, dass Zeitschriftentitel und Zeitungstitel häufig nur inhaltlich bzw. räumlich konkretisierende Gattungsbezeichnungen aufweisen, wie z.B. „Berliner Morgenpost“.

Viele Kriterien, die auf einen guten Markennamen zutreffen, sind auch für Titel gültig. Alleinstellungsmerkmal, passende Positionierung und gute Merkfähigkeit sind nur einige. Die Namensfindung bzw. Titelentwicklung ist ein kreativer Prozess, der durch die rechtlichen Aspekte erweitert werden muss. Nur ein sicherer Markenname/Titel ist auch ein guter Name. Bei der Namensentwicklung kann es sich um Firmennamen, Produktnamen oder eben Titelbezeichnungen handeln. Die Marken- und Titelrecherchen geben die notwendige Sicherheit.

Für welche Werke kann ebenfalls Titelschutz beantragt werden?

Neben den schon genannten Film-, Ton- und Bühnenwerken können aber auch Titel von Tageszeitungen, Hörbüchern und Hörspielen geschützt werden.

Weitere Schutzbereich für Verlagsprodukte sind u.a.:

  • E-Books
  • Computerspiele
  • Apps für Handys
  • Domains

Welche Datenbanken werden bei der Titelrecherche berücksichtigt?

Für eine Titel-Recherche oder -Überwachung greifen wir auf zahlreiche Datenbestände und Datenbanken zurück. Dies sind im besonderen Titelschutz-Datenbanken, Zeitschriften-Datenbanken, Buchtitel-Datenbanken oder auch Filmtitel-Datenbanken. Eine erste Indikation darüber, ob ein Titel bereits vergeben ist und somit ein rechtliches Risiko darstellt, können folgende Online-Register und Online-Kataloge geben:

Aber auch Marken- und Firmenregister sollten dabei nicht vernachlässigt werden. In den Markendatenbanken wird die Recherche in der Regel in den Waren- und Dienstleistungsklassen 09, 16, 38, 41 und 42 durchgeführt. Auch Unionsmarken und IR- Marken-Register sind für das Territorium in Deutschland relevant. Darüber hinaus werden Firmendatenbanken konsultiert. Verzeichnisse aus Film, Funk und Fernsehen runden das Rechercheportfolio für Titel ab.

Wann sollte ein Titelschutz beantragt werden?

Die Schaffung eines Werkes und damit auch die Entstehung eines passenden Titels kann durchaus einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Daher kann es ratsam sein, sobald der Titel feststeht und die notwendigen Recherchen durchgeführt wurden, nicht erst den Titelschutz mit der Veröffentlichung zu erlangen, sondern sich bereits im Vorfeld den Titel via Titelschutzanzeige „zu sichern“.

Sobald die Titelschutzanzeige Online oder auch in der Zeitschrift vorliegt, muss das Werk innerhalb eines gewissen Zeitrahmens unter dem geschützten Titel erscheinen.

Wird der bereits geschützte Titel von der Zielgruppe verwechselt, weil er identisch oder sehr ähnlich ist, dann gibt dies die Möglichkeit zur Unterlassung bis hin zum Anspruch auf Schadensersatz.

Daher können wir nur immer wieder auf eine sorgfältige Vorab-Recherche zu bestehenden Buchtiteln, Softwaretiteln oder Domainnamen hinweisen, um mögliche Verletzung von Titelrechten Dritter zu vermeiden.

Für die Titelschutzanzeige bieten Zeitschriften eine geeignete Plattform. Dazu zählen verschieden Titelschutzmagazine wie der Titelschutzanzeiger oder das Titelschutzjournal. Darüber hinaus ist das Börsenblatt des deutschen Buchhandels die Anlaufstelle für Titelschutzanzeigen: https://www.boersenblatt.net/service/titelschutz

„Mit unserer Kreativität bei der Titelfindung und der verlässlichen Titelschutz-Recherche stellen wir sicher, dass Ihr Titel einzigartig ist, um durch rechtlich sichere Gewässer erfolgreich zu navigieren.“

Peter A. Ströll LL.M Eur.
NAMBOS Geschäftsführer Beratung & Recht / Rechtsanwalt

Was zeichnet die NAMBOS Recherche-Abteilung aus?

Neben der Namensentwicklung sind Markenrecherchen, Claim/Slogan-Recherchen und Titelrecherchen eine Kernkompetenz von NAMBOS und unserer Rechercheabteilung. Die bis zu weltweit durchgeführten Recherchen werden von unseren geschulten Rechercheexperten sorgfältig durchgeführt, überprüft, ausgewählt und aufbereitet.

Die NAMBOS Rechercheteams prüfen sämtliche Informationen aus den amtlichen Registern und Datenbanken auf Rechte Dritter.

Komplexe und immer bei einer Namensfindung und vor einem Namenseinsatz erforderliche Markenrecherchen im Ähnlichkeitsbereiche sind dabei unsere besondere Expertise. So setzen wir bei Ähnlichkeitsrecherchen auf die hohe Qualität unserer speziell ausgebildeten Rechercheure und Markenjuristen bei den Recherchedienstleistungen. Die Ergebnisse werden mit einer individuellen Recherchestrategie erzielt und sind mit besonderer Sorgfalt recherchiert.

Neben den Markenregistern suchen die NAMBOS Researcher nach Titeln, Domains, Unternehmensnamen oder auch Slogans. Dabei greifen wir auf über 20 Jahre Rechercheerfahrung zurück.

Passgenaue Suchstrategien in Kombination mit unserem umfangreichen Fachwissen führen zum schnellen und effizienten Rechercheergebnis. Die Rechercheberichte sind übersichtlich aufbereitet und dienen der schnellen Informationsentscheidung. Bevor sie verschickt werden, prüft der NAMBOS Markenjurist Peter A. Ströll jedes Dokument. So sorgen wir mit dem Vier-Augen-Prinzip und juristischem Fachwissen für zuverlässige Informationen.

Denn mit der richtigen Information zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort sind Sie dem Wettbewerb einen Schritt voraus!

Peter A. Ströll
Geschäftsführer Recht & Beratung / Rechtsanwalt
info@nambos.de | +49 221 9988550

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