• Nambos - Agentur für Namensentwicklung und Claims

Produktname

Sie haben ein neues Produkt entwickelt, das für Ihr Unternehmen eine Schlüsselfunktion einnehmen kann? Sie möchten eine neue Generation eines erfolgreichen Produktes am Markt platzieren? Dann ist die Suche nach dem perfekten Produktnamen Ihre anspruchsvolle Aufgabe, bei der wir Sie gerne unterstützen.

Schlechte Produktnamen kosten Absatzmöglichkeiten

Was bringt das beste Produkt, wenn der entsprechende Produktname die Zielgruppe irritiert oder vor dem Kauf abschreckt. Der neue Produktname muss zum Produkt passen wie der berühmte Deckel auf den Topf. Denn ansonsten verschenkt man viel Zeit und Geld in die Kommunikation eines falschen Namens, der den Absatz des Produktes negativ beeinflussen kann.

Namen müssen differenzieren

Im zunehmenden Wettbewerb der Produkte ist der Produktname ein entscheidender Schlüssel zur Identifizierung und zur Differenzierung. Wenn Sie ein gutes Produkt, aber keinen wirklichen USP haben, können Sie zumindest durch einen optimalen Namen ihre Durchsetzung fördern und Alleinstellung und Aufmerksamkeit im Wettbewerb erzielen Dabei müssen sämtliche Anforderungen berücksichtigt werden: Wer soll mein Produkt kaufen? In welchen Regionen muss der Produktname einsatzfähig sein? Welche Anmutung soll der Name besitzen? Welche Emotionen soll er auslösen?

Neuer Produktname muss sicher sein

Ein wirklich guter Produktname ist nicht nur kreativ und kompatibel zur Positionierung und den Eigenschaften des Produktes, sondern vor allem markenrechtlich und sprachlich unbedenklich. Soll ein neuer Produktname international verwendet werden, recherchiert NAMBOS in allen relevanten Regionen und Registern und führt sorgfältige Sprachanalysen durch.

Einzelnamen oder Systeme

Wir entwickeln für unsere Kunden einzelne Produktnamen, Namensfamilien oder komplette Namensysteme. Oftmals ist ein neues Produkt die Initialzündung für die Überarbeitung eines komplexen und unübersichtlichen Portfolios. Der Produktname kann zur Dachmarke für ganze Bereiche aufsteigen oder langfristig zum Gattungsbegriff für bestimmte Anwendungen werden.

Weitere Informationen und Artikel:

Der neue Produktname – Keine einfache, aber eine wichtige Aufgabe

Der neue Produktname – Keine einfache, aber eine wichtige Aufgabe

Die Entscheidung über den Produktnamen ist die – im wahrsten Sinne des Wortes – grundlegendste Entscheidung. Mit dem Namen legt man den Grundstein für ein neues Produkt.

Der “gute Name” ist gefunden, wenn er die gewünschten Assoziationen weckt und sich in den entsprechenden Zielgebieten einsetzen lässt. Er muss unverwechselbar, prägnant, merkfähig und juristisch wasserdicht sein.

Vom “falschen Namen” führt kein Weg zurück. Mit der Namensentscheidung stellt man Weichen. Und Weichen sollte man am Anfang eines Prozesses stellen.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen helfen, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Sie sollen einen Überblick über die objektiven Kriterien für einen “guten Namen” geben und die zu prüfenden Punkte nennen.

Die richtige Namenswahl

Wer ein neues Produkt einführen möchte, wird mit einer Fülle von Aufgaben konfrontiert. Doch sollte die Namenswahl an erster Stelle stehen. Der Name ist Grundlage für die gesamte weitere Planung. Zudem kann ein unbedacht gewählter Name nicht nur Marktchancen kosten, sondern kann auch richtig teuer werden, wenn er bestimmte Kriterien nicht erfüllt.

Produktnamen müssen eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen, damit man sie in optimaler Weise nutzen kann. Bei der Kreation eines Produktnamens sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten:

Zunächst sollte der neue Name die nötige Unverwechselbarkeit ausweisen. Der Produktname darf daher nicht an andere Produkte, Firmen oder Dienstleistungen erinnern.

Der Name sollte über Klarheit und Prägnanz verfügen. Auch sollte man bei der Verwendung fremdsprachlicher Bezeichnungen die Fremdsprachenfähigkeit der Zielgruppen nicht überschätzen.

Der Name sollte außerdem hinsichtlich der Les-, Sprech- und Schreibweise möglichst einfach sein und über die nötige Eindeutigkeit verfügen.

Trotzdem sollte der Name ein gewisses Maß an Ungewöhnlichkeit besitzen, damit die neue Bezeichnung eine hohe Alleinstellung im Wettbewerbsumfeld erreicht.

Einzigartigkeit: Auf jeden Fall sollte auf die Kopie von Trends verzichtet werden, da eine Kopie nie so gut ist wie das Original.

Schließlich muss bei der Entwicklung des Produktnamens die angestrebte Zielgruppe – unter dem Stichwort Zielgruppenausrichtung – immer mit berücksichtigt werden.

Prüfungsbereich Domain-, Marken-, Firmennamen- und Wettbewerbsprüfung – Gibt es rechtliche Bedenken?

Für den originellsten und zunächst am geeignetsten erscheinenden Namen sollte man sich niemals ohne die unbedingt erforderlichen Domain-, Marken-, Firmen- und Wettbewerbsrecherchen entscheiden.

Die Verletzung von Rechten Dritter – z.B. Markenrechten – kann u.a. zu kostenpflichtigen Abmahnungen und im schlimmsten Falle zur Aufgabe des bereits eingeführten Produktnamens führen. Im Falle einer Verletzung von Markenrechten können umfassende Rechte geltend gemacht werden. Folgende Rechte sind u.a. zu nennen:

  • Anspruch auf Unterlassung
  • Vernichtungsanspruch
  • Beschlagnahme
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch

Natürlich ist eine professionelle Recherche unabdingbar und vor der Markenanmeldung erforderlich. Allerdings kann eine einfache Recherche in allgemein zugänglichen Quellen die Recherchekosten mindern.

Eine einfache Recherche im Internet mittels Suchmaschinen kann kostenlos bewerkstelligt werden. Zudem sollten Domainnamen in verschiedenen Schreibweisen und mit zumindest den gängigen Endungen gesucht werden.

Zudem können u.a. beim deutschen, englischen, europäischen und “internationalen Markenamt” (WIPO) kostenneutrale Onlinerecherchen durchgeführt werden. Damit lassen sich zwar keine professionellen Ähnlichkeitsrecherchen ersetzen, aber zumindest identische Treffer ermitteln.

Aber Achtung: Will man eine Bezeichnung für das Zielgebiet Deutschland recherchieren, reicht es bei weitem nicht aus, wenn man nur beim Deutschen Patent- und Markenamt recherchiert. Zumindest muss man auch die EU- und IR-Markenregister abfragen, da diese Marken auch für Deutschland Geltung haben.

Bei der Bewertung der Rechercheergebnisse sollte man jedoch auf den Rat eines auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltes nicht verzichten. Folgende Prüfungen sind mindestens durchzuführen:

Verfügbarkeit von Domains:

Sind die gewünschten Top-Level-Domains registrierbar?

Produktnamen-Fähigkeit:

Bestimmte Begriffe sind für bestimmte Produkte nicht erlaubt oder bedürfen einer Genehmigung. Die Vorschriften dafür können je nach Land und Branche unterschiedlich sein. Insbesondere im Pharma-, Tabak- oder Weinbereich (!) bestehen strikte Regeln bei der Produktbenennung.

(juristische) Marken-Schutzfähigkeit:

Erfüllt die entwickelte Bezeichnung die juristisch erforderlichen Voraussetzungen, um als Marke – soweit dies gewünscht wird – eingetragen werden zu können? Sie darf nicht beschreibend, irreführend oder anmaßend sein, ansonsten kann das Markenamt die Eintragung verweigern.

Markenrecherche:

Existieren identische oder ähnliche angemeldete bzw. eingetragene Marken für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen in den Registern der Länder, in denen die Marke eingesetzt werden soll?

Firmen(-namen-)recherche:

Existieren bereits Firmen mit identischem oder ähnlichem Namen im Wettbewerbsumfeld? Hier sind u.a. die Handelsregister abzufragen.

Prüfungsbereich Sprache und Wirkung

Sprachprüfung:

Soll ein Name auch international zur Anwendung kommen, muss der Name in allen Zielländern sprechbar sein und darf keine negativen, dem Angebot entgegenlaufenden Bedeutungen besitzen. Dies sollte in jedem Falle durch Muttersprachler in den einzelnen Ländern geprüft werden.

Wirkungstest:

Hat der entwickelte Name bis jetzt sämtliche Prüfungen überstanden und will man auf Nummer Sicher gehen, sollte er nun auch einer Auswahl von Probanden zur Durchführung der folgenden Tests vorgelegt werden:

  • Assoziationstest: Negative oder ungewünschte Assoziationen sind unbedingt auszuschließen.
  • Erinnerungstest: Die Merkfähigkeit ist ein entscheidendes Kriterium für eine gute Marke.
  • Verständnis- und Schreibtest: Die Eindeutigkeit der Schreibweise sollte gegeben sein.
  • Anwendungstest: Der Name muss im Daily Business anwendbar sein.

Nicht alle hier dargestellten Prüfungen sind gleich wichtig. Auf jeden Fall sollte man vor der Verwendung eines Namens die beschriebenen Marken-, Firmen- und Wettbewerbsrecherchen sowie die Sprachprüfungen durchführen. Ohne diese Überprüfungen geht man ein nicht kalkulierbares Risiko ein!

Haben die durchgeführten Prüfungen ergeben, dass der gewählte Name einsatzfähig ist, sollte man entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen. Zu diesen gehören – neben den bereits oben genannten Domainreservierungen – Markenanmeldungen in den Zielgebieten.

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