Kroatien – Neue Anforderung bei EU-Markenanmeldungen und der Namensfindung

Seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien – neben 27 weiteren Staaten – Mitglied der Europäischen Union und auch im EU-Gemeinschaftsmarken-System integriert. Wenn man also für die EU eine Gemeinschaftsmarke registrieren möchte, ist nun auch Kroatien im EU-Markenschutz eingeschlossen.

„Die Gemeinschaftsmarke ist mit Kroatien noch kosteneffizienter, denn mit einer Anmeldung kann man jetzt Markenschutz in 28 Staaten erreichen, ohne das zusätzliche Kosten für das weitere Mitgliedsland entstehen. Denn die Gemeinschaftsmarke kostet im Rahmen einer elektronischen Anmeldung auch weiterhin nur 900 Euro,“ so der Naming-Spezialist Peter Ströll.

Bei der Namensfindung ist mit Blick auf eine sichere Markennutzung jedoch nun unbedingt zu beachten, dass bei der Markenrecherche für die EU jetzt auch Kroatien mit dem eigenen nationalen Markenregister berücksichtigt wird. Wer nicht sämtliche nationalen (!) Markenregister der 28 EU-Staaten prüft – wie es bei unseriösen Angeboten häufig der Fall ist – kann sich eine blutige Nase holen. Bei diesen Billigangeboten werden z.B. nur das nationale Markenregister eines Landes (z.B. Deutschland), das EU- und das IR-Register geprüft und nicht die Markenregister der andern 27 Mitgliedstaaten, was einen erheblichen Aufwands- und Kostenunterschied ausmacht. Nur wer vor der EU-Markenanmeldung sämtliche nationalen Markenregister, das EU-Markenregister und das IR-Markenregister prüft, gewinnt die nötige Sicherheit.

„Daher empfehlen wir unseren Kunden bei der Namensentwicklung für das Zielgebiet EU immer eine entsprechend umfassende Recherche zu der auch die Firmennamen gehören, damit man nachher Probleme vermeidet“, so der Markenanwalt der Namensagentur.