20 Jahre Naming, Strategy & Research – NAMBOS feiert Jubiläum

Unsere Namensagentur wird 20 – ein Grund zum Feiern! Was könnte man zu diesem Anlass in Zahlen schwelgen. Bei 50 Projekten pro Jahr sind das 1.000 Produkt- und Firmennamen, die das Licht der Welt erblickten. Bei 1.000 benötigten Namensalternativen pro Projekt sind das 1.000.000 Namensalternativen, die kreiert wurden. Aber wir machen ja zum Glück keine Zahlen, sondern Namen. Daher werden wir nach dieser langen Wegstrecke nun auch mal philosophisch. Nein, nicht Goethe, sondern Platon gibt uns die richtigen Worte auch für die nächsten 20 Jahre:

„Die Namenserteilung ist kein gleichgültiges Anliegen und sollte nicht vom Zufall abhängen.“

Unsere Kunden sind uns nie gleichgültig und ihre Projekte sind uns wichtig, wir haben in allen Projekten immer so agiert, als würden wir die Namen für uns selbst machen. Und erst recht überlassen wir die Namensentwicklung nicht dem Zufall. Über die Jahre haben wir das optimale Rüstzeug, nämlich in Form unserer internationalen Kreativteams und unserer eigenen Überprüfungs-Tools, immer mehr optimiert. Dadurch werden wir allen kreativen, strategischen, sprachlichen und rechtlichen Anforderung gerecht und können jedes Projekt – ob eine  Namensstrategie, Namensfindung, Claimentwicklung oder auch unsere Überprüfungsleistungen – zu einem sehr guten und sicheren Ergebnis bringen.

Auch in Zeiten Künstlicher Intelligenz setzen wir auf die menschliche Erfahrung, Kreativität und Emotionalität, um aus einem Namen etwas ganz Besonderes werden zu lassen. Etwas Individuelles, Nachhaltiges, das einem Produkt oder einem Unternehmen einen guten Eintritt und Fortbestand im jeweiligen Wettbewerb ermöglicht. Zudem sichern wir die Namensentwicklungen durch unsere eigenen Markenrecherche-Abteilung mit hauseigenem Markenanwalt und unseren globalen Muttersprachler-Pool ab. Denn nur kreative und vor allem sichere Namen sind auch gute Namen. So setzen wir auch mit unserem KreativSicher-Prinzip als führende NamingAgentur anerkannte Maßstäbe, die in dieser Kombination keine Maschine leisten kann und einzigartig im Markt sind.

Dieser Umstand erfreut uns bei jedem Projekt und ist der Ansporn, die wenigen uns zur Verfügung stehenden Buchstaben immer wieder aufs Neue zu kombinieren, denn Namen sind etwas Wunderbares. Nicht nur für den, der sie verwendet, sondern auch für den, der sie erschafft.

Was bedeutet das Mercosur-Abkommen für Markennamen?

Mercosur Freihandelsabkommen vereinbart! Chancen, Risiken und ToDos für sichere Markennutzung und Markenrechte

Da jetzt auf dem Mercosur-Gipfel in Montevideo das Freihandelsabkommen mit der EU und den fünf Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela vereinbart wurde, ist dies wohlmöglich für Europa ein guter Weg aus der Wirtschaftskrise. Sollte es wirklich umgesetzt werden, entstünde die größte Freihandelszone der Welt mit 780 Millionen Einwohnern und damit ein riesiger Absatzmarkt für europäische Produkte. Denn hier würden 90 Prozent der Zölle auf EU-Waren wegfallen, was deren Absatz massiv ankurbeln würde.

„Das Abkommen wäre ein Hoffnungsschimmer für die EU als Ganzes, da es die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Europäischen Union ankurbeln würde”, sagte Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament im RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Erschließung des Mercosur-Marktes und „Alternativ“-Standbein

Das Abkommen wird die Beziehungen zu diesen Ländern ausbauen und für die EU-Staaten vorteilhaft absichern, insbesondere weil China dort erhebliche Interessen verfolgt. Zudem könnte die weitere Erschließung des Mercosur-Marktes ein wirtschaftliches „Alternativ“-Standbein stärken, wenn sich mögliche protektionistische Maßnahmen des künftigen US-Präsidenten Donald Trump gegen die EU realisieren und sich – auch auf das exportorientierte Deutschland – negativ auswirken sollten.

Markenrechte im Mercosur-Markt

Doch welche Auswirkungen und Chancen ergeben sich aus dem Mercosur-Markt im Zusammenhang mit der Entwicklung und Nutzung von Marken(namen) und deren Schutz? Wenn dem Mercosur-Markt mehr Wichtigkeit zukommt und viele Unternehmen dort ihre Produkte anbieten, müssen deren Marken(namen) auch dort markenrechtlich verwendbar sein!

„Vor einem Inverkehrbringen von Produkten in diesen Ländern muss unbedingt sichergestellt sein, dass dort nicht Markenrechte von Dritten verletzt werden, die dort bereits über identische oder ähnliche Marken(rechte) für identische oder ähnliche Produkte verfügen. Daher muss bei der Entwicklung von z.B. neuen Markennamen – wenn die Mercosur-Staaten für entsprechende Produkte anvisiert sind – die markenrechtliche Einsatzfähigkeit für diese Territorien geprüft werden. Bei der Namensentwicklung wäre dann eine passgenaue Markenrecherche unbedingt erforderlich“, so NAMBOS-Markenjurist Peter A. Ströll, „denn ohne Markenrecherche wäre ein Markeneinsatz dort ein „Blindflug“ mit hohen Konfliktrisiken.“

Markenrecherche ausweiten

„Wenn Kunden uns zu neuen Projekten kontaktieren, klären wir immer die Territorien, in denen die Produktnamen oder Firmennamen eingesetzt werden sollen. Daraus leiten wir dann die passgenaue Markenrecherchen ab. Wenn das in Zukunft auch vermehrt die Mercosur-Staaten sein sollten, werden wir das natürlich berücksichtigen. Unsere Rechercheabteilung ist ohnehin in der Lage, die Überprüfungen – wenn erforderlich – auf Mercosur zu erstrecken oder auch global durchzuführen“, so NAMBOS -Geschäftsführer und Leiter der internen Rechercheabteilung Sebastian Fiebig .

Markenschutz erstrecken

Wenn man eine einsatzfähige Marke hat, muss aber auch der Markenschutz auf die Länder erstreckt sein. Denn grundsätzlich ist eine Marke nur in den Territorien markenrechtlich sicher, in der sie Markenschutz – häufig und verlässlich z.B. nur durch eine Markenregistrierung – hat. Wenn man eine Markeneintragung nur in Deutschland hat, gilt diese nicht in anderen Territorien (z.B. nicht in den Mercosur-Ländern). „Daher sollte man zur Absicherung der Markenrechte die Schutzmaßnamen (z.B. durch entsprechende Markenregistrierungen) auf diese Länder vorsehen oder erweitern“, so NAMBOS-Markenjurist Peter A. Ströll LL.M. Eur.

Durch die Öffnung neuer Märkte ergeben sich also hervorragende neue Möglichkeiten und Chancen. Aus Markensicht gibt es jedoch auch immer ein paar ToDos, damit man die Produkte unter den Marken(namen) auch in den neuen Märkten einsetzen kann und dort auch für sich abgesichert hat.

Mehr Infos zu Themen Markenanmeldung und Markenregistrierung sowie Markenrecherchen findet man hier:

Markenanmeldung und Markenregistrierung – Was muss sollte man wissen?!

Markenrecherche – Sichere Ergebnisse für starke Marken | NAMBOS

Superstars und ihre Markenzeichen: Markenschutz, Werte und Möglichkeiten

Fußball ist König – und das nicht nur was die Popularität, die Marketingeinnahmen oder die Reichweite angeht, sondern auch in Hinblick auf eingetragene Marken und Markennamen.

So gibt es zum Beispiel nach Angaben des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) von Messi und Ronaldo aktuell jeweils sechs eingetragene Markenzeichen.

Und neuerdings macht Kylian Mbappé nicht nur auf dem Fußballfeld auf sich aufmerksam, sondern auch im Bereich des geistigen Eigentums, wo er mittlerweile die Weltfußballer Lionel Messi und Cristiano Ronaldo übertrifft.

Der Stürmer von Paris Saint-Germain hat sieben Unionsmarken zur Anmeldung gebracht. Neben seinem Namen befindet sich darunter auch das Markenzeichen für seinen Torjubel (gekreuzte Arme).

Jubeln hat für Fußballer einen anderen Stellenwert als noch vor 10 Jahren. Fußballer sind nicht nur Spieler, sondern auch Marken. Jeder Kicker muss sich dabei positiv von anderen Tor-Konkurrenten abheben. Dazu gehört ein individueller Torjubel, der dann auch in der digitalen Welt wie im FIFA-Onlinespiel für einen Wiedererkennungswert und eine Einzigartigkeit sorgt.

Eine Unionsmarke (EU-Marke) gewährt dabei exklusive Rechte in der gesamten Europäischen Union. Dies ist einer der größten und wichtigsten Wirtschaftsräume auf der Erde. Ein Markt mit fast 500 Millionen Verbrauchern ist besonders interessant und wichtig.

Mit der Eintragung einer EU-Marke wird das ausschließliche Recht an unterscheidungskräftigen Markenzeichen erlangt. Dazu können eben jene Namen, aber auch Farben, Bildern, Logos oder sogar Klänge wie der allseits bekannte Telekom-Jingle zählen.

Die Marken ermöglichen es Produkte zu kennzeichnen und sie von den Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen und Sportlern zu unterscheiden. Sie dienen aber auch als Schutz gegenüber Fälschungen und illegalen und nicht autorisierten Markenaktivitäten.

Während die Eintragung von Marken im Fußball eine gängige Praxis ist, sind andere Sportarten häufig nicht so medial präsent und daher auch markentechnisch unterrepräsentiert. Auch Fußballerinnen sind im Bereich des geistigen Eigentums in der EU bisher offensichtlich noch kaum vertreten.

Anders sieht es bei den Vereinen aus. Dort thronen die Königlichen von Real Madrid mit 33 Unionsmarken und weiteren eingetragenen Geschmacksmustern an der Spitze.

Markenpersönlichkeiten in anderen Sportarten

Aber auch in anderen populären Sportarten sind eingetragene Markenzeichen für berühmte und herausragende Sportler:innen gängige Praxis. Ob Tiger Woods, Michael Jordan oder Stephen Curry. Sie alle sind mehr als Spitzensportler, sie sind die perfekten Marken und Markenbotschafter.

Mit einem erfolgreichen und authentischen Sportler mitsamt einer eingetragenen Marke können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen viel besser und erfolgreicher vermarkten. So haben die Erfolge von Michael Jordan mit Nike viele Nachahmer gefunden.

Wobei Jordans Erfolg beispiellos ist. Es ist eine der einflussreichsten Marken innerhalb von Nike. Die Marke Jordan konnte allein im Jahr 2023 über 6 Milliarden US-Dollar an Einnahmen verzeichnen. Sie macht demnach über 10% des Gesamtumsatzes von Nike aus.

Natürlich gibt es auch andere zahlreiche prominente Persönlichkeiten aus dem Showbiz die ihre Vor- und Nachnamen zur Markenanmeldung gebracht haben. Taylor Swift, Justin Bieber, Rihanna oder Beyoncé haben sich ihren Namen als Marke schützen lassen.

Nun hat nicht jeder einen bekannten Namen oder ist berühmt durch  sportliche oder gesangliche Erfolge. Und bekannte Namen müssen – wie von Nike – natürlich teuer lizenziert werden. Wenn Unternehmen ohne bekannte Personennamen oder teure Lizenzen – dennoch eine Marke aufbauen wollen, benötigen Sie einen guten Markennamen. Der ist nicht einfach zu finden. Um einen passenden Markennamen zu entwickeln, bedarf es nämlich viel Know-how und jahrelanger Naming-Erfahrung. Doch genau das hat und kann NAMBOS. Nämlich die kreative Namensfindung für Erfolgsmarken.

Zudem sind das Markenrecht und die internationale Markenlandschaft sehr komplexe Themenfelder. Durch die Vielzahl der bereits registrierten Markenzeichen und die unterschiedliche Rechtsprechung können schnell Markenverletzungen entstehen. NAMBOS lässt bei Markenrecherchen die allergrößte Sorgfalt walten, denn neben den Identitätsrecherchen kommen den Ähnlichkeitsrecherchen eine immer größere Wichtigkeit und Notwendigkeit zu. Ohne umfassende Recherchen sollte kein Name zur Markenanmeldung gebracht werden. Denn eine Marke muss nicht nur passgenau, sondern auch markenrechtlich sicher sein. Dann steht dem Markenerfolg auch rechtlich nichts entgegen.

Das NAMBOS Online-MarkenEntscheiderMeeting (MEM) am 24. April 2024

Das MarkenEntscheiderMeeting (MEM) bietet kurze und spannende Vorträge rund um die Welt der Marken und der strategischen Namensfindung. Nun bieten wir dieses Format im Rahmen eines OnlineMeetings an, zu dem wir Sie herzlich einladen möchten.

Das aktuelle Online-MEM findet am 24. April 2024 von 17 bis 18.00 Uhr statt. Wir haben für Sie folgendes Thema vorbereitet:

„Naming and Branding – Marken in (Nach)-Krisen-Zeiten“

Zum Vortrag:

Durch die letzten Krisen gab es für Unternehmen und ihre Marken viele Herausforderungen, aber auch wichtige Learnings. Früher war Corona primär ein bekanntes und beliebtes Bier, das „Z“ ein ganz normaler Buchstabe, und bei Brexit hat man eher an Brezel oder Katzenfutter gedacht als an eine „europäische Scheidung“. Heute ist alles anders und wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Die Krisen haben viel zerstört, verändert, aber auch positiv bewirkt. Was gab es für Marken-Fallen und welche erfolgreichen Lösungsstrategien wurden umgesetzt? Was lässt sich daraus für die Zukunft lernen und umsetzen, damit Unternehmen – egal ob kleines Start-up, solider Mittelstand oder global agierender Konzern – für die Zukunft mehr Sicherheit erfahren und ihre Ziele nachhaltig umsetzen können?

NAMBOS-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter A. Ströll stellt in diesem Vortrag konkrete Beispiele im Zusammenhang mit Markenproblemen dar, die durch äußere und innere Krisen entstehen können. Er stellt aber auch die sich daraus ergebenden Lösungsmöglichkeiten und Chancen vor. Außerdem hebt er hervor, was beim Naming und Branding wichtig ist und wie man Markenrisiken durch diversifizierten Markenschutz reduziert. Denn nach der Krise ist vor der Krise! Bereiten Sie sich darauf vor der Krise!

Nehmen Sie am Meeting teil, verfolgen Sie den Vortrag und diskutieren Sie mit uns über Ihre Erfahrungen.

Melden Sie sich einfach bis zum 20. April 2024 über info@nambos.de an und wir senden Ihnen einen Zugangs-Link zum Meeting. Bitte achten Sie auf eine frühzeitige Anmeldung, da der Teilnehmer-Kreis begrenzt ist.

 

Über Ihre Anmeldung und Teilnahme würden wir uns freuen!

Renaming: Wie aus Twitter ein X wurde

Als Elon Musk Twitter 2022 kaufte, zahlte er 44 Milliarden Dollar. Seitdem hat sich bei Twitter viel verändert. Noch vor Jahresfrist wurde Twitter im Rahmen einer aufwändigen Namensentwicklung umbenannt. Der Kurznachrichtendienst firmiert ab sofort unter dem Buchstaben X. Auch das berühmte Twitter-Logo musste mit der Umbenennung weichen. Ein schwarzes X ersetzt nun den blauen Vogel.

Der genaue Wert einer Marke bzw. eines Markennamens wie Twitter ist zwar schwer zu bestimmen und durch verschiedene Bewertungsansätze variieren die Schätzungen, aber zahlreiche Berechnungen von Analysten gehen davon aus, dass allein die Umbenennung von Twitter zwischen 5-10 Mrd. Dollar an Wert vernichtet haben soll.

Neben dem neuen Unternehmensnamen X Corp. wurde auch die App umbenannt. Anfangs wurde die Umbenennung der Twitter-App von weitreichenden technischen Schwierigkeiten begleitet. Zunächst verhinderte u.a. die App-Store-Regel eine Umbenennung der App auf iOS. Weiterhin wurden Nutzern, die bereits die App installiert hatten, zur Deinstallation der App aufgerufen. In der Zwischenzeit wird die neue Bezeichnung „X vormals Twitter“ im App-Store angezeigt. Ähnliche technische Herausforderungen gibt und gab es im Google Play Store.

Neben den technischen wird es aller Voraussicht nach aber auch Schwierigkeiten in Bezug auf das Markenrecht geben. Die Bekanntgabe zur Umbenennung erfolgte im Juli 2023. Erst Ende September 2023 wurden zahlreichte Unionsmarken von der X Corp. angemeldet. In Voraussicht möglicher Markenkonflikte erfolgte eine Einzelmarkenanmeldung. Pro Klasse wurde jeweils die Marke X als Wortmarke zur Anmeldung gebracht. Da bereits über 300 eingetragene Marken (allein bei den Unionsmarken) in den relevanten Klassen existieren und es keine Hinweise darauf gibt, dass Twitter oder Musk selbst eine bereits eingetragene Unionsmarke X besitzen, wird die Eintragung der verschiedenen X-Marken allein in Europa sehr langwierig und kostenintensiv.

Die Markeninhaber einer X-Marke können die Nutzung des Buchstabens X für bestimmte Dienstleistungen und Produkte der X Corp. verhindern. Mögliche Markenkollisionen drohen mit Microsoft (Logo für die Xbox), Facebook oder Panasonic., da davon auszugehen ist, dass die eingetragene Bildmarke X der Space Exploration Technologies Corp. zu einschränkend in Hinblick auf die eingetragenen Dienstleistungen und bezüglich der Ausgestaltung ist.

Warum ausgerechnet der Buchstabe X, lässt sich aus der Historie von Elon Musk bereits erahnen. Er scheint von diesem Buchstaben fasziniert zu sein. Im Jahr 1999 begann es mit X.com, einem Anbieter für Online-Zahlungen, welcher später mit PayPal fusionierte. In der Folge gründete er SpaceX, das Model X ist ein erfolgreiches Model bei Tesla, und die neueste Unternehmensgründung für künstliche Intelligenz heißt xAI.

Musk erklärt unlängst in einem Tweet oder besser einer X-Nachricht, dass das soziale Netzwerk ein Beschleuniger für das Unternehmen werden soll. Eine App für alles rund um Finanzen – inklusive Zahldienstleistungen und Bankgeschäften. Ziel ist die Transformation hin zu einer Alles-App.

Ziel der Umbenennung ist es also neue Geschäftsfelder zu erschließen und Marktpotenziale auszubauen. Für eine erfolgreiche Integration von Finanzdienstleistungen, Bankgeschäften und Zahlungen in nur einer App bedarf es aber auch des Vertrauens der App-Nutzer und Kunden, und das muss sich X mit dem neuen Produktnamen erst erarbeiten.

Dabei ist nicht unbedingt entscheidend, ob der neue Markenname „besser“ ist als der alte. Er muss aber zwingend Vorteile bieten, die mit dem Ausgangsnamen nicht erzielt werden können. Von einem Wechsel des Firmennamens ist dringend abzuraten, wenn er nur von einem vagen Gefühl initiiert ist. So eine willkürlich erscheinende Änderung kann sich auch nur ein Unternehmen leisten, das so ein Risiko tragen und bezahlen kann. Dies ist für die reichste Person auf dem Planeten möglich, kann aber generell nicht empfohlen werden.

„Ob die Umbenennung erfolgreich ist, wird die Zukunft zeigen. Was aber schon klar ist, die Namensänderung hat bereits und wird noch Milliarden kosten“, meint Diplomdokumentar Sebastian Fiebig von der Namensagentur Nambos. „Nur wenn die Chancen überwiegen und die Kosten tragbar sind, kann man das machen. Dann aber auch mit professioneller Begleitung einer Namensagentur, damit der Name auch gut wird und rechtlich einsatzfähig ist!“

 

Fragen Sie uns! Wir antworten gerne!

Sie haben Fragen zu Umbenennungen von Unternehmen und Produkten?
Dann kontaktieren Sie uns direkt! Die Autoren dieses Artikels stehen Ihnen gerne mit Antworten zur Verfügung!

 

Sebastian Fiebig, Dipl. Dok.
Geschäftsführer International & Research
fiebig@nambos.de | +49 221 9988550

 

Markus Lindlar 
Geschäftsführer Kreation & Linguistik
lindlar@nambos.de | +49 221 9988550

 

 

NAMBOS in der Presse: Naming für das schönste Business der Welt!

Die Hochzeit ist mit vielen Emotionen und vielen Vorbereitungen verbunden. Daher gibt es hierfür spezialisierte Geschäfte, in denen man alles – insbesondere wunderschöne Kleider – für den schönsten Tag des Lebens bekommt. Damit diese Hochzeitsmodengeschäfte auf sich aufmerksam machen und sich optimal präsentieren können, müssen sie natürlich passende (Geschäfts-)Namen haben. Was ist der beste Markenname, welche ist die beste Namensstrategie?

Das internationale Hochzeits-Fachmagazin SPOSA FACTS hat daher den NAMBOS-Geschäftsführer und Linguisten Markus Lindlar zum Thema Firmennamen bei Hochzeitsmodengeschäften interviewt. In der Online- und Printausgabe 01/2024 ist dieses Interview als Cover-Story zu finden und gibt wertvolle Tipps zur Namensentwicklung. Einfach reinschauen, lesen …und man ist bereit für das schönste Business des Lebens!

Aktuelle Ausgabe online lesen – Sposa Facts

Medical-Innovationen richtig vermarkten

“Medical-Naming”

von Peter A. Ströll LL.M. Eur / NAMBOS Geschäftsführer & Rechtsanwalt

Ob neue Werkstoffe, technische oder digitale Anwendungen – in der Dental-Branche gibt es rasante Innovationszyklen und ein wettbewerbsintensives Umfeld. Für eine schnelle und effektive Vermarktung brauchen Neuentwicklungen passende und rechtliche einwandfreie Produktnamen.

Der Markt für Dental-Technik wächst schnell und mit ihm der Bedarf an optimalen Markennamen. Hat man früher noch stark auf Abkürzungen oder Zahlen- und Buchstabenkombinationen gesetzt, werden heute immer öfter unverwechselbare Namen eingesetzt, damit sie sowohl von den Fach-Anwendern als auch von den privaten Nutzern – je nach Zielgruppe des Produkts – auf Anhieb verstanden werden.

Am Anfang steht die Strategie

Jeder Namensfindungsprozess braucht ein klares Briefing. Dabei geht es neben den anvisierten Zielgruppen und Einsatzbereichen auch um die Produkt- oder Firmenziele. Auch marken- und wettbewerbsrelevante Zusammenhänge oder Unternehmensgeschichte und -werte, die Zielländer, der Umfang des Markenschutzes und der Markenklassen sind wichtig. Daraus sollte eine klare
Produkt- und Markenausrichtung hervorgehen.

Abstrakt oder lexikalisch

Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Namen: Abstrakte – das können Kunstnamen Abkürzungen etc. sein – und rein lexikalische. Ein Beispiel: Für eine Dialysatorengeneration von B. Braun kreierte NAMBOS den Markennamen Xevonta. Bei der Namensentwicklung wollte man sich bewusst von deskriptiven Bezeichnungen im Wettbewerbsumfeld und im eigenen Unternehmen absetzen. Der neue Name ist völlig abstrakt und verfügt über ein sehr hohes Maß an Alleinstellung.

Beschreibende Namen wiederum werden nicht nur leichter verstanden, sie prägen sich auch schnell ein und lassen sich entsprechend einfach vermarkten. Ein Beispiel: Eine Spritze des Herstellers Schott verspricht eine hohe Medikamentenstabilität und eine sanfte Verabreichung. Dieser sanfte Vorteil für den Patienten findet sich im kreierten Namen InJentle wieder. Die sanfte Namensbedeutung wirkt positiv und nimmt die Angst vor dem nicht mehr so schlimmen Pikser.

Nachteile kennen und Vorteile nutzen

Allerdings: Beschreibende Namen lassen sich markenrechtlich nicht so gutmonopolisieren. Wenn ein Name für ein Produkt rein beschreibend ist – zum Beispiel der Name Apple für einen Apfelsaft oder ASS für ein Schmerzmittel – ist ein Wortmarkenschutz grundsätzlich gar nicht möglich. Denn beschreibende Bezeichnungen müssen auch Wettbewerbern zur Verfügung stehen und dürfen nicht durch Markenschutz von einem Markeninhaber zur alleinigen Nutzung monopolisiert werden.

Bei beschreibenden Produktnamen hat man den Vorteil, dass – wenn die Zielgruppen das Produkt noch nicht kennen – diese es schnell verstehen, als bekannt akzeptieren und nach dem Motto „was ich verstehe, das kaufe ich“ handeln. Allerdings können Nachahmer wegen des mangelnden Markenschutzes bei rein beschreibenden Namen in der Regel auch den Namen für ihr eigenes Produkt nutzen oder leicht abwandeln, ohne Markenrechte zu verletzen. Das ist für den First Mover schlecht, der vielleicht ein innovatives Produkt mit einem nicht schutzfähigen Namen auf den Markt gebracht hat. Denn er kann seinen Innovationsvorsprung ohne Markenschutz nicht optimal gegenüber Nachahmern verteidigen.

Diesen wesentlichen Nachteil kann man dadurch vermeiden, dass man kreative Namen entwickelt, die schnell verstanden werden, aber dennoch markenschutzfähig sind. So ist zum Beispiel die für Schott entwickelte Marke SyriQ von Medizinern schnell als Name für Spritzen (englisch: Syringes) zu verstehen. Durch die kreative Abwandlung mit dem iQ erlangt man aber die Möglichkeit des Markenschutzes (denn SyriQ ist nicht rein beschreibend) und zudem eine schöne Marketing-Story, denn iQ steht auch für die intelligenten Produkte. Ähnlich hat man das auch bei Nasic gemacht, welches – wie der Name schon ausdrückt – ein Nasenspray ist und erfolgreich von Klosterfrau vertrieben wird.

Alleinstellung durch Kunstnamen

Eine bessere Alleinstellung und die Möglichkeit der optimalen Monopolisierung hat man mit einem abstrakten Kunstnamen, der für einen Außenstehenden ohne Kenntnis des Produktes und ungestützt überhaupt keine Verbindung zum Produkt besitzt. Gutes Beispiel ist hier Aspirin, eine der ältesten eingetragenen Pharmamarken. Der Name hat zwar eine inhaltliche Herleitung, die für den „normalen“ Schmerzkunden aber nur sehr schwer nachvollziehbar und daher unwesentlich ist. Da Aspirin zur damaligen Zeit als Innovation auch ein First Mover war, konnte man mit diesem starken Markennamen den Markt optimal besetzen, und die Marke konnte dadurch – wie Tempo als erstes Papiertaschentuch – zum Synonym werden.

Diversifizierung und Zukunftsfähigkeit

Für einen abstrakten Kunstnamen benötigt man jedoch einen höheren Kommunikationsaufwand, weil er ja keine inhaltliche Verbindung zum Produkt hat und die Zielgruppen diese Verbindung erst einmal lernen müssen. Hatman diesen Aufwand aber erfolgreich geleistet, besitzt man durch die hohe Unterscheidungskraft auch eine sehr starke Marke, die man optimal gegen andere
verteidigen kann. Mangels einer klaren Bedeutung wird die Markennutzung bei Kunstnamen auch inhaltlich nicht eingeengt.

Aus dem B2C-Bereich ist Zalando dafür ein schönes Beispiel. Hätte man diese Unternehmung ShoeShop genannt, hätte das am Anfang zwar Kommunikationskosten erspart, aber man hätte darunter nur Schuhe verkaufen und nicht gegen andere ShoeShops vorgehen können. Auch die Aspirin-Erfinder haben mit ihrer Kunstnamen-Entscheidung viel richtig gemacht. Denn Schmerzmittel auf Acetylsalicylsäure-Basis gibt es viele, aber nur ein Aspirin, welches sich unter anderem als Aspirin Complex oder Aspirin PlusC optimal für unterschiedliche Anwendungen differenzierend nutzen lässt.

Wichtig bei einem Kunstnamen ist zudem, dass er unkompliziert, sympathisch sowie sprachlich einsatzfähig ist. So wirkt zum Beispiel der Kunstname Adimea, ein Echtzeit-Monitoring-Ver
fahren in der Dialyse von B. Braun, einfach positiv. Bei der Einführung hat man ihn zwar mit den wesentlichen Begriffen Dialysis und Measurement hergeleitet, um den Namen schnell verständlich zu machen, aber nach erfolgreicher Einführung ist die Herkunft eigentlich egal.

Juristisch einwandfrei – auch ohne EMA

Noch wichtiger als die Anmutung ist aber der rechtliche Schutz. Der beste Name allein nützt nichts, wenn er juristisch nicht wasserdicht ist. Das muss vor dem Markeneinsatz detailliert geprüft werden. Digitale und technische Innovationen müssen zwar nicht die strengen Prüfprozesse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) durchlaufen, die im Schnitt 40 Prozent der eingereichten Produktnamen ablehnt. Doch auch sie können gesetzlichen Medizinprodukte Regelungen unterliegen. Zudem muss gesichert sein, dass mit dem neuen Namen nicht auch Markenrechte verletzt werden.

Apropos Markenrechte: Aktuell wird auch mit KI, sprich ChatGPT, bei der Namensfindung experimentiert. Dabei ist schon die Eingabe der notwendigen unternehmensstrategischen Informationen bedenklich. Letzten Endes kann ChatGPT nur lexikalische Zusammensetzungen aus dem bereits vorhandenen Datenmaterial vorschlagen. Im Falle eines Schmerzmittels wären das zum Beispiel PainReliefX, ReliefEase oder PainGone. Alle rein beschreibend und daher als Marke nicht schutzfähig. Zudem wäre hier auch das Arzneimittelgesetz missachtet.

ChatGPT kann also im besten Fall inspirieren. Wer ein innovatives Produkt auf den Markt bringen will, sollte also sicher stellen, dass der geplante Name sympathisch, einprägsam und möglichst monopolisierbar, aber vor allem juristisch abgesichert ist. Dann kann man seinen Innovationsvorsprung optimal vermarkten und für die Zukunft auch mit dem Markenschutz absichern

 

AstraZeneca und die Untiefen der Namensänderung

Kommentar in der W&V

von Peter A. Ströll LL.M. Eur
Geschäftsführer NAMBOS / Rechtsanwalt

Die Versäumnisse bei der Impfstoff-Umbenennung: Peter A. Ströll, Geschäftsführer der Namensagentur NAMBOS und Markenjurist, weiß, was bei der Impfstoff-Umbenennung falsch gelaufen ist: AstraZeneca hätte frühzeitiger kommunizieren müssen. Jetzt wirkt alles wie “Cleanwashing”.

Die Umbenennung des AstraZeneca-Impfstoffprodukts – das bisher „Covid-19-Impfstoff AstraZeneca“ hieß – in Vaxzervria ist üblich und richtig…kommt aber zu spät. Der bisherige Name hat den Unternehmensnamen mitgeführt, was nicht optimal ist.

Global Player und nicht nur Impfstoff

Das Unternehmen ist einer der größten Pharmakonzerne, der bei einem Jahresumsatz von ca. 24 Mrd. USD in verschiedenen Therapiebereichen – nämlich u.a. im Bereich Onkologie, Neurologie und Herz/Kreislauf – tätig ist und unterschiedliche Produkte unter Produktmarken anbietet. So erzielte z.B. das Lungenkrebs-Medikament Tagrisso einen Umsatz von 4,3 Mrd USD im vorletzten Jahr und ist dabei lediglich eines der Milliarden Seller bei AstraZeneca. Die Impfstoffentwicklung ist „nur“ ein Teil der AstraZeneca-Produktwelt. Doch dieser bekommt z.Z. extreme Aufmerksamkeit, was wegen der aktuellen Situation absolut verständlich ist. Für viele ist AstraZeneca ein Impfstoff und kein Unternehmen, was ja nicht stimmt.

Umbenennung richtig zur Herstellung der richtigen Zuordnung

Genau das musste das Unternehmen ändern und einen Produktnamen für den Impfstoff einführen. Unternehmensname und Produktname mussten getrennt werden, da sonst keine klare Zuordnung möglich und negative Wechselwirkungen entstehen. Ohne Trennung ist die wichtigste Markenfunktion, nämlich die Zuordnungs- und Unterscheidungsfunktion gestört. Welche Folgen das hat, kann man aktuell sehen.

Was als Bekanntheits-Booster am Anfang für AstraZeneca positiv war, wirkt nun wie ein negativer Boomerang auf das Unternehmen, seine Aktivitäten und Marken. Die Unternehmensmarke hat dadurch, dass man als eines der ersten Unternehmen einen Impfstoff entwickelt hatte, stark profitiert. Nun ist der Impfstoff von AstraZeneca seit Monaten durch negative Meldungen belastet.  Dies wirkt sich nicht nur auf die Wahrnehmung des Impfstoffproduktes aus, sondern auch auf den gesamten Konzern sowie dessen Produkte in anderen Bereichen. Sogar der Börsenkurs des Unternehmens ist im letzten Halbjahr (im Gegensatz zum stark gestiegen BionTech-Kurs) erheblich gesunken, obwohl man weltweit einer der führenden Impfstoffhersteller ist und bei der Bewältigung der Pandemie einer der wichtigsten Player ist.

Entkopplung, aber leider spät

Impfstoff-Name und Unternehmen mussten entkoppelt werden. Diese Entkopplung hätte man durch eine Namensänderung frühmöglichst machen müssen. Denn so hätte man das Produkt eher in der Kommunikation vom Konzern entfernt. Negative Effekte hätten dann eher auf das Produkt beschränkt werden können. Zudem hätte man das dann auch gleich massiv mit kommunikativen Mitteln begleiten müssen, damit sich die neue Marke durchsetzt.

AstraZeneca hat diesen Schritt versäumt. Erst im Dezember 2020 wurde der neue Name Vaxzervria als Unionsmarke beim EU-Markenamt (EUIPO) angemeldet. Nur mal zum Vergleich: BionTech war nicht nur am schnellsten bei der Produktentwicklung, sondern auch bei der Markenanmeldung der Impfstoffmarke Comirnaty, die bereits im Mai 2020 erfolgte, also lange vor dem Impfstart. Auch die Kommunikation der Produktmarke Comirnaty erfolgte zu einem guten Zeitpunkt, nämlich im Zeitraum des Impfstarts.

Namensentwicklung und Prüfung ist aufwändig

Man muss jedoch auch wissen, dass die Namensentwicklung, die Namensprüfung und die nachfolgende Zulassung eines Pharmanamens durch die Behörden – z.B. durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) – trotz aktuell beschleunigter Verfahren ein sehr aufwändiger Prozess ist. Sowas dauert einige Monate. Doch hier hätte AstraZeneca eher fertig werden und frühzeitiger – ggf. vor dem Impfstart und begleitet von optimaler Kommunikation an die Öffentlichkeit gehen können. Dann wäre man nicht in das Kommunikations-Umfeld von starken Liefer-, Wirksamkeits- oder Risikothemen geraten.

Was ist zu empfehlen?!

Als Namensfinder lässt sich also immer empfehlen: Man kann nie zu früh mit einem guten Naming anfangen. Wer zu spät ist, den bestraft nicht nur das Leben, sondern auch der Markt. Die Umbenennung des AstraZeneca-Impfstoffs ist richtig, aber das Timing hätte besser sein können. Wo man jetzt mit vielen negativen Meldungen konfrontiert ist, wirkt die Umbenennung wie ein „Cleanwashing“, doch das Kind ist schon in den Kritik-Sumpf gefallen.

Was muss man jetzt tun?

Klar und kurz kommunizieren und richtigstellen. Position bewahren und den Sturm an sich vorbeiziehen lassen. Zuviel Contra-Kommunikation kann contra-produktiv sein und noch mehr negative Aufmerksamkeit auf einen ziehen. Es ist das gute Recht eines Unternehmens – das viele Produkte herstellt – und strategisch richtig seinen Firmennamen von seinen Produkten zu trennen. Jetzt muss man die Weichen für morgen, d.h. für die Zeit nach der akuten Pandemie, stellen. Dann wird der Impfstoff ein Produkt unter anderen sein. Dafür braucht man eine Marke. Diese neue Marke sollte konsequent kommuniziert werden, damit sie sich durchsetzen kann.

Und künftig: Sehr frühzeitig eine fundierte Namensstrategie nebst passendem Naming entwickeln und dies dann konsequent umsetzen!