20 Jahre Naming, Strategy & Research – NAMBOS feiert Jubiläum

Unsere Namensagentur wird 20 – ein Grund zum Feiern! Was könnte man zu diesem Anlass in Zahlen schwelgen. Bei 50 Projekten pro Jahr sind das 1.000 Produkt- und Firmennamen, die das Licht der Welt erblickten. Bei 1.000 benötigten Namensalternativen pro Projekt sind das 1.000.000 Namensalternativen, die kreiert wurden. Aber wir machen ja zum Glück keine Zahlen, sondern Namen. Daher werden wir nach dieser langen Wegstrecke nun auch mal philosophisch. Nein, nicht Goethe, sondern Platon gibt uns die richtigen Worte auch für die nächsten 20 Jahre:

„Die Namenserteilung ist kein gleichgültiges Anliegen und sollte nicht vom Zufall abhängen.“

Unsere Kunden sind uns nie gleichgültig und ihre Projekte sind uns wichtig, wir haben in allen Projekten immer so agiert, als würden wir die Namen für uns selbst machen. Und erst recht überlassen wir die Namensentwicklung nicht dem Zufall. Über die Jahre haben wir das optimale Rüstzeug, nämlich in Form unserer internationalen Kreativteams und unserer eigenen Überprüfungs-Tools, immer mehr optimiert. Dadurch werden wir allen kreativen, strategischen, sprachlichen und rechtlichen Anforderung gerecht und können jedes Projekt – ob eine  Namensstrategie, Namensfindung, Claimentwicklung oder auch unsere Überprüfungsleistungen – zu einem sehr guten und sicheren Ergebnis bringen.

Auch in Zeiten Künstlicher Intelligenz setzen wir auf die menschliche Erfahrung, Kreativität und Emotionalität, um aus einem Namen etwas ganz Besonderes werden zu lassen. Etwas Individuelles, Nachhaltiges, das einem Produkt oder einem Unternehmen einen guten Eintritt und Fortbestand im jeweiligen Wettbewerb ermöglicht. Zudem sichern wir die Namensentwicklungen durch unsere eigenen Markenrecherche-Abteilung mit hauseigenem Markenanwalt und unseren globalen Muttersprachler-Pool ab. Denn nur kreative und vor allem sichere Namen sind auch gute Namen. So setzen wir auch mit unserem KreativSicher-Prinzip als führende NamingAgentur anerkannte Maßstäbe, die in dieser Kombination keine Maschine leisten kann und einzigartig im Markt sind.

Dieser Umstand erfreut uns bei jedem Projekt und ist der Ansporn, die wenigen uns zur Verfügung stehenden Buchstaben immer wieder aufs Neue zu kombinieren, denn Namen sind etwas Wunderbares. Nicht nur für den, der sie verwendet, sondern auch für den, der sie erschafft.

Was bedeutet das Mercosur-Abkommen für Markennamen?

Mercosur Freihandelsabkommen vereinbart! Chancen, Risiken und ToDos für sichere Markennutzung und Markenrechte

Da jetzt auf dem Mercosur-Gipfel in Montevideo das Freihandelsabkommen mit der EU und den fünf Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela vereinbart wurde, ist dies wohlmöglich für Europa ein guter Weg aus der Wirtschaftskrise. Sollte es wirklich umgesetzt werden, entstünde die größte Freihandelszone der Welt mit 780 Millionen Einwohnern und damit ein riesiger Absatzmarkt für europäische Produkte. Denn hier würden 90 Prozent der Zölle auf EU-Waren wegfallen, was deren Absatz massiv ankurbeln würde.

„Das Abkommen wäre ein Hoffnungsschimmer für die EU als Ganzes, da es die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der Europäischen Union ankurbeln würde”, sagte Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses im EU-Parlament im RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Erschließung des Mercosur-Marktes und „Alternativ“-Standbein

Das Abkommen wird die Beziehungen zu diesen Ländern ausbauen und für die EU-Staaten vorteilhaft absichern, insbesondere weil China dort erhebliche Interessen verfolgt. Zudem könnte die weitere Erschließung des Mercosur-Marktes ein wirtschaftliches „Alternativ“-Standbein stärken, wenn sich mögliche protektionistische Maßnahmen des künftigen US-Präsidenten Donald Trump gegen die EU realisieren und sich – auch auf das exportorientierte Deutschland – negativ auswirken sollten.

Markenrechte im Mercosur-Markt

Doch welche Auswirkungen und Chancen ergeben sich aus dem Mercosur-Markt im Zusammenhang mit der Entwicklung und Nutzung von Marken(namen) und deren Schutz? Wenn dem Mercosur-Markt mehr Wichtigkeit zukommt und viele Unternehmen dort ihre Produkte anbieten, müssen deren Marken(namen) auch dort markenrechtlich verwendbar sein!

„Vor einem Inverkehrbringen von Produkten in diesen Ländern muss unbedingt sichergestellt sein, dass dort nicht Markenrechte von Dritten verletzt werden, die dort bereits über identische oder ähnliche Marken(rechte) für identische oder ähnliche Produkte verfügen. Daher muss bei der Entwicklung von z.B. neuen Markennamen – wenn die Mercosur-Staaten für entsprechende Produkte anvisiert sind – die markenrechtliche Einsatzfähigkeit für diese Territorien geprüft werden. Bei der Namensentwicklung wäre dann eine passgenaue Markenrecherche unbedingt erforderlich“, so NAMBOS-Markenjurist Peter A. Ströll, „denn ohne Markenrecherche wäre ein Markeneinsatz dort ein „Blindflug“ mit hohen Konfliktrisiken.“

Markenrecherche ausweiten

„Wenn Kunden uns zu neuen Projekten kontaktieren, klären wir immer die Territorien, in denen die Produktnamen oder Firmennamen eingesetzt werden sollen. Daraus leiten wir dann die passgenaue Markenrecherchen ab. Wenn das in Zukunft auch vermehrt die Mercosur-Staaten sein sollten, werden wir das natürlich berücksichtigen. Unsere Rechercheabteilung ist ohnehin in der Lage, die Überprüfungen – wenn erforderlich – auf Mercosur zu erstrecken oder auch global durchzuführen“, so NAMBOS -Geschäftsführer und Leiter der internen Rechercheabteilung Sebastian Fiebig .

Markenschutz erstrecken

Wenn man eine einsatzfähige Marke hat, muss aber auch der Markenschutz auf die Länder erstreckt sein. Denn grundsätzlich ist eine Marke nur in den Territorien markenrechtlich sicher, in der sie Markenschutz – häufig und verlässlich z.B. nur durch eine Markenregistrierung – hat. Wenn man eine Markeneintragung nur in Deutschland hat, gilt diese nicht in anderen Territorien (z.B. nicht in den Mercosur-Ländern). „Daher sollte man zur Absicherung der Markenrechte die Schutzmaßnamen (z.B. durch entsprechende Markenregistrierungen) auf diese Länder vorsehen oder erweitern“, so NAMBOS-Markenjurist Peter A. Ströll LL.M. Eur.

Durch die Öffnung neuer Märkte ergeben sich also hervorragende neue Möglichkeiten und Chancen. Aus Markensicht gibt es jedoch auch immer ein paar ToDos, damit man die Produkte unter den Marken(namen) auch in den neuen Märkten einsetzen kann und dort auch für sich abgesichert hat.

Mehr Infos zu Themen Markenanmeldung und Markenregistrierung sowie Markenrecherchen findet man hier:

Markenanmeldung und Markenregistrierung – Was muss sollte man wissen?!

Markenrecherche – Sichere Ergebnisse für starke Marken | NAMBOS

Superstars und ihre Markenzeichen: Markenschutz, Werte und Möglichkeiten

Fußball ist König – und das nicht nur was die Popularität, die Marketingeinnahmen oder die Reichweite angeht, sondern auch in Hinblick auf eingetragene Marken und Markennamen.

So gibt es zum Beispiel nach Angaben des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) von Messi und Ronaldo aktuell jeweils sechs eingetragene Markenzeichen.

Und neuerdings macht Kylian Mbappé nicht nur auf dem Fußballfeld auf sich aufmerksam, sondern auch im Bereich des geistigen Eigentums, wo er mittlerweile die Weltfußballer Lionel Messi und Cristiano Ronaldo übertrifft.

Der Stürmer von Paris Saint-Germain hat sieben Unionsmarken zur Anmeldung gebracht. Neben seinem Namen befindet sich darunter auch das Markenzeichen für seinen Torjubel (gekreuzte Arme).

Jubeln hat für Fußballer einen anderen Stellenwert als noch vor 10 Jahren. Fußballer sind nicht nur Spieler, sondern auch Marken. Jeder Kicker muss sich dabei positiv von anderen Tor-Konkurrenten abheben. Dazu gehört ein individueller Torjubel, der dann auch in der digitalen Welt wie im FIFA-Onlinespiel für einen Wiedererkennungswert und eine Einzigartigkeit sorgt.

Eine Unionsmarke (EU-Marke) gewährt dabei exklusive Rechte in der gesamten Europäischen Union. Dies ist einer der größten und wichtigsten Wirtschaftsräume auf der Erde. Ein Markt mit fast 500 Millionen Verbrauchern ist besonders interessant und wichtig.

Mit der Eintragung einer EU-Marke wird das ausschließliche Recht an unterscheidungskräftigen Markenzeichen erlangt. Dazu können eben jene Namen, aber auch Farben, Bildern, Logos oder sogar Klänge wie der allseits bekannte Telekom-Jingle zählen.

Die Marken ermöglichen es Produkte zu kennzeichnen und sie von den Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen und Sportlern zu unterscheiden. Sie dienen aber auch als Schutz gegenüber Fälschungen und illegalen und nicht autorisierten Markenaktivitäten.

Während die Eintragung von Marken im Fußball eine gängige Praxis ist, sind andere Sportarten häufig nicht so medial präsent und daher auch markentechnisch unterrepräsentiert. Auch Fußballerinnen sind im Bereich des geistigen Eigentums in der EU bisher offensichtlich noch kaum vertreten.

Anders sieht es bei den Vereinen aus. Dort thronen die Königlichen von Real Madrid mit 33 Unionsmarken und weiteren eingetragenen Geschmacksmustern an der Spitze.

Markenpersönlichkeiten in anderen Sportarten

Aber auch in anderen populären Sportarten sind eingetragene Markenzeichen für berühmte und herausragende Sportler:innen gängige Praxis. Ob Tiger Woods, Michael Jordan oder Stephen Curry. Sie alle sind mehr als Spitzensportler, sie sind die perfekten Marken und Markenbotschafter.

Mit einem erfolgreichen und authentischen Sportler mitsamt einer eingetragenen Marke können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen viel besser und erfolgreicher vermarkten. So haben die Erfolge von Michael Jordan mit Nike viele Nachahmer gefunden.

Wobei Jordans Erfolg beispiellos ist. Es ist eine der einflussreichsten Marken innerhalb von Nike. Die Marke Jordan konnte allein im Jahr 2023 über 6 Milliarden US-Dollar an Einnahmen verzeichnen. Sie macht demnach über 10% des Gesamtumsatzes von Nike aus.

Natürlich gibt es auch andere zahlreiche prominente Persönlichkeiten aus dem Showbiz die ihre Vor- und Nachnamen zur Markenanmeldung gebracht haben. Taylor Swift, Justin Bieber, Rihanna oder Beyoncé haben sich ihren Namen als Marke schützen lassen.

Nun hat nicht jeder einen bekannten Namen oder ist berühmt durch  sportliche oder gesangliche Erfolge. Und bekannte Namen müssen – wie von Nike – natürlich teuer lizenziert werden. Wenn Unternehmen ohne bekannte Personennamen oder teure Lizenzen – dennoch eine Marke aufbauen wollen, benötigen Sie einen guten Markennamen. Der ist nicht einfach zu finden. Um einen passenden Markennamen zu entwickeln, bedarf es nämlich viel Know-how und jahrelanger Naming-Erfahrung. Doch genau das hat und kann NAMBOS. Nämlich die kreative Namensfindung für Erfolgsmarken.

Zudem sind das Markenrecht und die internationale Markenlandschaft sehr komplexe Themenfelder. Durch die Vielzahl der bereits registrierten Markenzeichen und die unterschiedliche Rechtsprechung können schnell Markenverletzungen entstehen. NAMBOS lässt bei Markenrecherchen die allergrößte Sorgfalt walten, denn neben den Identitätsrecherchen kommen den Ähnlichkeitsrecherchen eine immer größere Wichtigkeit und Notwendigkeit zu. Ohne umfassende Recherchen sollte kein Name zur Markenanmeldung gebracht werden. Denn eine Marke muss nicht nur passgenau, sondern auch markenrechtlich sicher sein. Dann steht dem Markenerfolg auch rechtlich nichts entgegen.

Das NAMBOS Online-MarkenEntscheiderMeeting (MEM) am 24. April 2024

Das MarkenEntscheiderMeeting (MEM) bietet kurze und spannende Vorträge rund um die Welt der Marken und der strategischen Namensfindung. Nun bieten wir dieses Format im Rahmen eines OnlineMeetings an, zu dem wir Sie herzlich einladen möchten.

Das aktuelle Online-MEM findet am 24. April 2024 von 17 bis 18.00 Uhr statt. Wir haben für Sie folgendes Thema vorbereitet:

„Naming and Branding – Marken in (Nach)-Krisen-Zeiten“

Zum Vortrag:

Durch die letzten Krisen gab es für Unternehmen und ihre Marken viele Herausforderungen, aber auch wichtige Learnings. Früher war Corona primär ein bekanntes und beliebtes Bier, das „Z“ ein ganz normaler Buchstabe, und bei Brexit hat man eher an Brezel oder Katzenfutter gedacht als an eine „europäische Scheidung“. Heute ist alles anders und wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Die Krisen haben viel zerstört, verändert, aber auch positiv bewirkt. Was gab es für Marken-Fallen und welche erfolgreichen Lösungsstrategien wurden umgesetzt? Was lässt sich daraus für die Zukunft lernen und umsetzen, damit Unternehmen – egal ob kleines Start-up, solider Mittelstand oder global agierender Konzern – für die Zukunft mehr Sicherheit erfahren und ihre Ziele nachhaltig umsetzen können?

NAMBOS-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter A. Ströll stellt in diesem Vortrag konkrete Beispiele im Zusammenhang mit Markenproblemen dar, die durch äußere und innere Krisen entstehen können. Er stellt aber auch die sich daraus ergebenden Lösungsmöglichkeiten und Chancen vor. Außerdem hebt er hervor, was beim Naming und Branding wichtig ist und wie man Markenrisiken durch diversifizierten Markenschutz reduziert. Denn nach der Krise ist vor der Krise! Bereiten Sie sich darauf vor der Krise!

Nehmen Sie am Meeting teil, verfolgen Sie den Vortrag und diskutieren Sie mit uns über Ihre Erfahrungen.

Melden Sie sich einfach bis zum 20. April 2024 über info@nambos.de an und wir senden Ihnen einen Zugangs-Link zum Meeting. Bitte achten Sie auf eine frühzeitige Anmeldung, da der Teilnehmer-Kreis begrenzt ist.

 

Über Ihre Anmeldung und Teilnahme würden wir uns freuen!

Renaming: Wie aus Twitter ein X wurde

Als Elon Musk Twitter 2022 kaufte, zahlte er 44 Milliarden Dollar. Seitdem hat sich bei Twitter viel verändert. Noch vor Jahresfrist wurde Twitter im Rahmen einer aufwändigen Namensentwicklung umbenannt. Der Kurznachrichtendienst firmiert ab sofort unter dem Buchstaben X. Auch das berühmte Twitter-Logo musste mit der Umbenennung weichen. Ein schwarzes X ersetzt nun den blauen Vogel.

Der genaue Wert einer Marke bzw. eines Markennamens wie Twitter ist zwar schwer zu bestimmen und durch verschiedene Bewertungsansätze variieren die Schätzungen, aber zahlreiche Berechnungen von Analysten gehen davon aus, dass allein die Umbenennung von Twitter zwischen 5-10 Mrd. Dollar an Wert vernichtet haben soll.

Neben dem neuen Unternehmensnamen X Corp. wurde auch die App umbenannt. Anfangs wurde die Umbenennung der Twitter-App von weitreichenden technischen Schwierigkeiten begleitet. Zunächst verhinderte u.a. die App-Store-Regel eine Umbenennung der App auf iOS. Weiterhin wurden Nutzern, die bereits die App installiert hatten, zur Deinstallation der App aufgerufen. In der Zwischenzeit wird die neue Bezeichnung „X vormals Twitter“ im App-Store angezeigt. Ähnliche technische Herausforderungen gibt und gab es im Google Play Store.

Neben den technischen wird es aller Voraussicht nach aber auch Schwierigkeiten in Bezug auf das Markenrecht geben. Die Bekanntgabe zur Umbenennung erfolgte im Juli 2023. Erst Ende September 2023 wurden zahlreichte Unionsmarken von der X Corp. angemeldet. In Voraussicht möglicher Markenkonflikte erfolgte eine Einzelmarkenanmeldung. Pro Klasse wurde jeweils die Marke X als Wortmarke zur Anmeldung gebracht. Da bereits über 300 eingetragene Marken (allein bei den Unionsmarken) in den relevanten Klassen existieren und es keine Hinweise darauf gibt, dass Twitter oder Musk selbst eine bereits eingetragene Unionsmarke X besitzen, wird die Eintragung der verschiedenen X-Marken allein in Europa sehr langwierig und kostenintensiv.

Die Markeninhaber einer X-Marke können die Nutzung des Buchstabens X für bestimmte Dienstleistungen und Produkte der X Corp. verhindern. Mögliche Markenkollisionen drohen mit Microsoft (Logo für die Xbox), Facebook oder Panasonic., da davon auszugehen ist, dass die eingetragene Bildmarke X der Space Exploration Technologies Corp. zu einschränkend in Hinblick auf die eingetragenen Dienstleistungen und bezüglich der Ausgestaltung ist.

Warum ausgerechnet der Buchstabe X, lässt sich aus der Historie von Elon Musk bereits erahnen. Er scheint von diesem Buchstaben fasziniert zu sein. Im Jahr 1999 begann es mit X.com, einem Anbieter für Online-Zahlungen, welcher später mit PayPal fusionierte. In der Folge gründete er SpaceX, das Model X ist ein erfolgreiches Model bei Tesla, und die neueste Unternehmensgründung für künstliche Intelligenz heißt xAI.

Musk erklärt unlängst in einem Tweet oder besser einer X-Nachricht, dass das soziale Netzwerk ein Beschleuniger für das Unternehmen werden soll. Eine App für alles rund um Finanzen – inklusive Zahldienstleistungen und Bankgeschäften. Ziel ist die Transformation hin zu einer Alles-App.

Ziel der Umbenennung ist es also neue Geschäftsfelder zu erschließen und Marktpotenziale auszubauen. Für eine erfolgreiche Integration von Finanzdienstleistungen, Bankgeschäften und Zahlungen in nur einer App bedarf es aber auch des Vertrauens der App-Nutzer und Kunden, und das muss sich X mit dem neuen Produktnamen erst erarbeiten.

Dabei ist nicht unbedingt entscheidend, ob der neue Markenname „besser“ ist als der alte. Er muss aber zwingend Vorteile bieten, die mit dem Ausgangsnamen nicht erzielt werden können. Von einem Wechsel des Firmennamens ist dringend abzuraten, wenn er nur von einem vagen Gefühl initiiert ist. So eine willkürlich erscheinende Änderung kann sich auch nur ein Unternehmen leisten, das so ein Risiko tragen und bezahlen kann. Dies ist für die reichste Person auf dem Planeten möglich, kann aber generell nicht empfohlen werden.

„Ob die Umbenennung erfolgreich ist, wird die Zukunft zeigen. Was aber schon klar ist, die Namensänderung hat bereits und wird noch Milliarden kosten“, meint Diplomdokumentar Sebastian Fiebig von der Namensagentur Nambos. „Nur wenn die Chancen überwiegen und die Kosten tragbar sind, kann man das machen. Dann aber auch mit professioneller Begleitung einer Namensagentur, damit der Name auch gut wird und rechtlich einsatzfähig ist!“

 

Fragen Sie uns! Wir antworten gerne!

Sie haben Fragen zu Umbenennungen von Unternehmen und Produkten?
Dann kontaktieren Sie uns direkt! Die Autoren dieses Artikels stehen Ihnen gerne mit Antworten zur Verfügung!

 

Sebastian Fiebig, Dipl. Dok.
Geschäftsführer International & Research
fiebig@nambos.de | +49 221 9988550

 

Markus Lindlar 
Geschäftsführer Kreation & Linguistik
lindlar@nambos.de | +49 221 9988550

 

 

Grünbeck startet mit innovativer Wasserflasche youvy

“Stell dir vor, du könntest mit einer einzigen Trinkflasche die Welt erobern, jeden Winkel des Planeten entdecken und dabei auch noch umweltbewusst handeln. Das ist keine Utopie – das ist youvy. Für die unerschrockenen Entdecker, die urbanen Abenteurer, die naturverbundenen Familien und jeden, der sich nach Freiheit dürstet.” So beschreibt die Firma Grünbeck das neue Produkt.

Und es ist wirklich ein tolles Produkt. Denn mit youvy bekommt man das Knowhow industrieller Wasseraufbereitung für unterwegs. Und das von einem der führenden Spezialisten in diesem Bereich. Denn Grünbeck ist die weltweit Referenz für exzellente Wasserqualität und hat über 75 Jahre Erfahrung im Bereich der Wasseraufbereitung.

Wie funktioniert youvy? Die robuste Trinkflasche beherbergt einen Filter, der in seiner Kompaktheit einzigartig ist und dabei größtmögliche Sicherheit bietet. youvy funktioniert wie eine French-Press komplett mechanisch. Sie ist so gestaltet, dass man entscheiden kann, ob man Wasser filtern möchte, oder nicht. Denn auch ohne Filterelement ist der neue “Wasserlieferant” jederzeit einsatzbereit. youvy ist daher der perfekte und – durch die hochwertige Technik – sichere Begleiter für unterwegs.

NAMBOS hat die Namensentwicklung und die Namensüberprüfung gemacht. Das Naming passt mit der frischen und persönlichen Anmutung perfekt zur Produktausrichtung. “Wir freuen uns, dass wir die Namensentwicklung für Grünbeck erfolgreich abschließen konnten und das Produkt ab 2025 am Markt sein wird”, so NAMBOS Geschäftsführer und Naming-Projektleiter Peter A. Ströll.

 

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