Die beliebtesten Anfangssilben 2018: PRO immer noch vorne

Rund 70.000 neue Markennamen wurden 2018 allein in Deutschland zur Anmeldung gebracht. Eingetragen wurden davon ca. 50.000. Immerhin 2 % dieser neuen Marken beginnen mit der Silbe „Pro“. Damit sind diese drei Buchstaben nach wie vor die beliebtesten, wenn es darum geht sich eine Bezeichnung im Markenregister schützen zu lassen. Klar, es handelt sich ja auch um ein Symbol für Positives und Professionelles, auf das bei der Namensentwicklung nur allzu gerne zurückgegriffen wird. In der von der Namensagentur NAMBOS erstellten Rangliste befindet sich auf Platz 2 die Silbe „Con“, die vor allem für Begriffe wie „Consulting“ oder „Confidence“ steht. Auch unter den Top 5: „Med“. Diese Buchstabenkomposition repräsentiert vor allem „Medizin“ und „Medien“.

 

Silben im Zusammenhang mit Digitalisierung nicht vorne im Ranking

 

Die Auswirkungen der Digitalisierung sind zumindest bei der Verwendung der eher deskriptiven Anfangssilben noch nicht so deutlich spürbar. Auf Platz 7 reiht sich „Int“ ein, das für „Internet“, aber auch für „International“ stehen kann. Die Silbe „Dig“ liegt auf Platz 12, „Net“ nur auf Rang 19. Dazu Markus Lindlar, Kreationsleiter bei NAMBOS: „Dies hat vor allem zwei Gründe: Im Zusammenhang mit der Industrie 4.0 setzen manche Unternehmen gerne traditionelle Markennamen ein, um ihre Zielgruppe nicht noch mehr zu überfordern, und nehmen dann eben „Pro“ oder „Com“.  Andere wiederum wollen den innovativen Charakter ihrer Produkte noch unterstreichen und wählen einen einzigartigen Namen mit hohem Alleinstellungspotenzial, der gerade keine Aussage über das Produkt trifft.“

 

Inflationäre Silben markenrechtlich problematisch

 

„Der Anfang eines Markennamens hat prägenden Charakter für die gesamte Bezeichnung, daher ist eine Verwendung von inflationär genutzten Anfangssilben auch immer mit mehr Risiko verbunden“, weiß Peter Ströll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei NAMBOS. Die Namensagentur empfiehlt ihren Kunden, bei der Namenskreation eher auf etwas ungewöhnlichere Namen zu setzen. Diese sind zum einen rechtlich in der Regel unproblematischer, zum anderen aber auch in der Flut der weltweiten Markennamen besser zu identifizieren.

 

Persönliche Silbe schaffen Emotionalität

 

Auch sehr beliebt sind persönliche Silben wie „You“ oder „my“, die in neuen Markennamen eine persönliche Basis zwischen Absender und Zielgruppe herstellen sollen. Auch dies ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Technologisierung nachvollziehbar: „Die Unternehmen im Mobilitätsbereich müssen ihre potenziellen Kunden mitnehmen in die neue Welt, damit diese die innovativen Produkte auch akzeptieren und nutzen“, so Lindlar. Sichtbar wird dies im Automobilbereich: Volkswagen arbeitet mit „We“, Mercedes mit „Me“ und BMW mit „My“.

 

Top 25 der beliebtesten Anfangssilben in Deutschland (2018)

 

1.       Pro 1035
2.       Con 789
3.       Com 627
4.       Med 626
5.       Ex 527
6.       You 499
7.       Int 488
8.       my 482
9.       On 464
10.   All 437
11.   Sol 388
12.   Dig 371
13.   Tec 366
14.   Bio 309
15.   Ener 308
16.   Vit 270
17.   Eu 247
18.   Sys 245
19.   Net 202
20.   Dat 187
21.   Glo 147
22.   Top 122
23.   Org 120
24.   Trans 112
25.   Nex 93

 

NAMBOS hält Vortrag bei Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft

NAMBOS hält Vortrag bei Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft

NAMBOS-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter A. Ströll LL.M. Eur. wird auf Einladung der Interessenverbands Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft Bremen e. V. (NaGeB) im Rahmen der 6. Vortrags- und Netzwerkveranstaltung einen Vortrag zum Thema “Namefinding, Markenschutz und Strategien – wie sichert man sich optimal ab?” halten.

Die Vortrag des Markenspezialisten ist der der Eingangsvortrag des Abends, der sich mit folgendem Themenumfeld beschäftigt:

„Geistige Unternehmenswerte – Inhalte und Strategien für einen effektiven Schutz”

Es ist ein alltägliches Problem für kleine wie große Unternehmen: Sobald man eine neue Geschäftsidee, eine neue Rezeptur oder eine neue Marke entwickelt hat, besteht das Risiko, dass die eigenen Ideen kopiert werden. Das deutsche Rechtsystem bietet einerseits eine Vielzahl von Möglichkeiten, die in Produkten und Geschäftsideen enthaltenen Unternehmenswerte schützen zu lassen. Andererseits gibt es auf dem freien Markt immer wieder Marktteilnehmer, die diese “geistigen Unternehmenswerte” ohne vorherige Absprache und ohne finanzielle Gegenleistung ganz oder teilweise kopieren was beim Eigentümer bzw. Rechteinhaber dieser Unternehmenswerte erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen und oft nur mit großem Ressourceneinsatz verhindert werden kann.

Gerade für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), insbesondere für neu gegründete Unternehmen, ist dieses Themenfeld aufgrund der potentiell großen finanziellen Belastung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung.

Peter A. Ströll wird in seinem Vortrag speziell auf die Anforderungen bei der Namensentwicklung und den Markenschutz eingehen.

Frau Dr. Anneke Maack LL.M.Eur. – Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz – wird zu dem Thema “Welches schutzfähige Know-how liegt im Unternehmen und wie erhalte ich das Know-how als Unternehmenswert” weitere interessante Einblicke geben.

Nachfolgend gibt es eine Expertenrunde mit weiteren Teilnehmern und eine gemeinsame Diskussion.

Zeit & Ort:
Herbst 2020
im Industrie-Club Bremen
Am Markt 1
28195 Bremen

Moderation:
Herr Rainer Frerich-Sagurna (1. Vorsitzender NaGeB e. V.)

Impulsvorträge:

  • Peter Ströll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer NAMBOS GmbH: “Namefinding, Markenschutz und Strategien – wie sichert man sich optimal ab?”
  • Dr. Anneke Maack LL.M.Eur., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, BlaumDettmersRabstein: “Welches schutzfähige Know-how liegt im Unternehmen und wie erhalte ich das Know-how als Unternehmenswert”                                                                                                                                                                                  

Erfahrungsberichte, Schutzstrategien in der Praxis und erste Unterstützung

  • Christian Klatt: Geschäftsführer Kaffeeplan GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Union Rösterei
  • Sohrab Mohammad, Geschäftsführer Reishunger GmbH
  • Andreas Köhler, stellv. Leiter – Geschäftsbereich Industrie | Innovation | Umwelt | Tourismus, Handelkammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven

 

Zum NAMBOS-Referenten:

Peter A. Ströll LL.M. Eur (1967) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bremen. Die achtjährige Mitarbeit bei Radio Bremen (Fernsehen) weckte sein Interesse für das Medienrecht, weshalb seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts liegen. Seine Kenntnisse erwarb er in juristischen Tätigkeiten u.a. in Hamburg, San Francisco, Berlin und Köln. 2005 gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Dorenz Ströll Rönneper & Partner in Köln mit Schwerpunkt Marken, Entertainment und Agenturen.

Als Mitglied der Geschäftsführung der Kölner Namingagentur NAMBOS GmbH zeichnet er verantwortlich für das Research & Legal Department. Darüber hinaus kreiert er seit mehr als zwanzig Jahren Namen und berät internationale Unternehmen in Markenfragen, insbesondere, wenn es um die Entwicklung, die Überprüfung und den Schutz von Marken geht.

Neben seiner Arbeit als Rechtsanwalt und Namefinder ist Peter A. Ströll gefragter Experte auf internationalen Markenseminaren und Fachveranstaltungen. Zudem hält er Vorträge bei Marketing-Clubs und Markenforen, veranstaltet und leitet unternehmensinterne NamingWorkshops und gibt seine juristische Erfahrung als Berater einer Gründeroffensive weiter. Darüber hinaus vermittelt er als Gastdozent sein Wissen an Studenten in diversen Universitäten und Hochschulen. Zahlreiche seiner Kommentare und Einschätzungen zu markenrelevanten Themen sind in verschiedenen Publikationen erschienen.