Burger King bewirbt Speisen als “Nicht Big Mac”
McDonald’s Schutz der Marke “Big Mac” wurde durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingeschränkt. In Skandinavien läuft bereits eine Kampagne vom Wettbewerber Burger King, der die Niederlage des Konkurrenten aufgreift. Mit Slogans wie “Wie ein ‘Big Mac’, aber wirklich groß” wird auf Menükarten in Schweden geworben.
Für zu ähnlich hatte McDonald’s den Markennamen “Mighty Mac” der irischen Kette Supermac’s in Bezug auf das eigene Produkt Big Mac argumentiert und doch verloren. Der Fast-Food-Konzern habe die Marke nicht aktiv genug genutzt so das Urteil.
Petry verliert Streit um eigene Marke
Die ehemalige AfD-Abgeordnete Frauke Petry erlebt ihr blaues Wunder und muss die angemeldete Marke “Die blaue Partei” löschen, so entschied das Landgericht München.
Ihren Parteinamen muss sie nicht umbenennen.
Eine Marke “Die Blauen” wurde von der AfD ca. zwei Wochen vor Petrys Marke angemeldet. Der Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes gab zu Protokoll, dass “Eine Partei für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke braucht”. Egal ob Firmenname, Produktname oder Parteiname – Markenrecherche und Sprachanalyse sind unabdingbare Bausteine im Prozess der Namensentwicklung. Mit diesen Naming-Dienstleistungen kann solch ein Marken-Fauxpas verhindert werden.
Aldi unterliegt im Markenstreit aufgrund der Warenpräsentation
Die Marken Joop und Calvin Klein wurden durch das Verkaufsumfeld beim Discounter im Markenprestige beeinträchtigt und beschädigt. Daher muss Aldi-Süd diese Parfüms der Coty Gruppe aus dem Sortiment nehmen. Das Wirtschaftsmagazin juve.de hatte darüber informiert.
Die einstweilige Verfügung, des weltweit größte Parfüm-Produzent gilt weiter, obwohl Aldi in der Zwischenzeit reagierte hatte, indem die Parfüms in einem hochwertigeren Umfeld in Form von Glasvitrinen präsentiert. Ob Aldi-Süd in Berufung geht, ist bisher noch nicht bekannt.
Nur Louboutin darf Schuhe mit roten Sohlen verkaufen
Ein niederländisches Gericht gab im Markenstreit mit der Deichmann-Tochter Van Haren dem Designer Louboutin Recht, dass rote Schuhsohlen ein Markenzeichen von Louboutin sind.
Der Deichmann-Tochter wurde untersagt, weiterhin Schuhe mit roter Sohle zu verkaufen. Nun muss Van Haren Schadenersatz plus Zinsen zahlen und alle im Lager verbliebenen rot besohlten Schuhe vernichten. Die Modelle waren von der US-Schauspielerin Halle Berry mitgestaltet worden.
Louboutin hatte bereits vor Jahren gegen Van Haren geklagt. Zwischenzeitlich zogen die Richter aus Den Haag den EuGH in Luxemburg hinzu. Mit dem Ergebnis, dass Louboutin die alleinigen Markenrechte an den roten Schuhsohlen besitzt.
Die Farbe Rot ist dabei keine Form. Die Farbe ist der Hauptgegenstand der Marke, so dass diese nicht “ausschließlich” aus der Form bestehe. Der französische Designer hatte im Jahr 2010 in den Benelux-Ländern die roten Sohlen seiner Schuhe als Marke eintragen lassen. Vor der Nutzung von Marken, egal ob Farbmarke, Markenname oder Bildmarke sollte unbedingt eine Markenrecherche durchgeführt werden. Die Namensagentur NAMBOS führt diese zuverlässig und umfassend durch.