Vortrag beim Marketing Club Siegen zu Namensstrategien

Namen mit System – Namensstrategien zur Unterstützung der Markenbildung

Ob Autos, Werkzeuge oder Telefontarife – immer mehr Unternehmen entwickeln einheitliche Namenssysteme für ihre Angebote. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn so kann jeder Kunde ein Produkt gleich der richtigen Marke zuordnen. Doch wie lassen sich Namensstrategien von Großkonzernen wie BMW oder o2 für Produkte und Dienstleistungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen übernehmen? Lohnt sich das überhaupt? Peter A. Ströll gibt in seinem Vortrag Antworten und erklärt anschaulich, was es mit Systemen auf sich hat und was Leuchttürme & Leitplanken dort bedeuten. Er zeigt, was sich von den Großen lernen lässt und welche Vorteile sich besonders für KMUs bieten. Zudem erläutert er anschaulich, wie Namenssysteme das Marketing unterstützen und vereinfachen, die Wiedererkennung erhöhen und auch die Namensfindung zukünftiger Produkte effizienter machen. Dazu stellt er exemplarische Lösungsmodelle und Strategien vor. Wichtig ist ihm dabei, dass die Strategie kein einschränkendes Korsett bildet, sondern vielmehr einen hilfreichen roten Faden darstellt. Ein informativer und dabei sehr unterhaltsamer Vortrag, der die Augen für offensichtliche & versteckte Namensstrategien öffnet.

Lernziele des Clubabends

  • Welche Strategien gibt es?
  • Welche Vorteile ergeben sich durch gute Namensstrategien?
  • Wie werden sichere Namen für den (weltweiten) Markteinsatz gemacht?

15 Jahre NAMBOS Naming Strategy Research

Vor 15 Jahren wurde NAMBOS gegründet, doch die NAMBOS Geschäftsführer sind schon seit über 20 Jahren mit der strategischen und sicheren Namensfindung und Überprüfung für Produkte und Unternehmen tätig. „Unsere Erfahrung machte natürlich den NAMBOS-Start leichter und wir konnte schnell Fahrt aufnehmen. Wir sind über die Jahre ständig gewachsen und haben uns als marktführend im Bereich Namensentwicklung etabliert. Von vielen Weltkonzernen bis zu kleinen Start-Ups vertrauen zahlreiche Unternehmen auf die Naming-Kompetenz unserer Teams,“ so NAMBOS-Geschäftsführer Kreation Markus Lindlar.

 

Dabei hat NAMBOS über die Jahre nicht nur auf Strategie und Kreation gesetzt, sondern parallel auf Sicherheit. „Unser nachhaltiger Erfolg liegt auch in unserer eigenen Rechercheabteilung, unserem weltweiten Native-Speaker-Netzwerk und in unserem Inhouse-Markenanwalt begründet, denn dadurch können wir schnell und unkompliziert Markensicherheit gewährleisten,“ sagt Geschäftsführer Research & International Sebastian Fiebig.

 

„Bei NAMBOS sind Strategiewissen, Projekterfahrung, optimale Kreation und Überprüfungskompetenz die Basis für erfolgreiche Projekte. Aber was uns ausmacht, ist unser Engagement für jedes einzelne Projekt. Wir denken uns rein, als wäre es unser „Baby“, das einen guten Markennamen benötigt. Wir freuen uns daher noch auf viele einzigartige Produkt- und Firmennamen, die wir mit Sicherheit auf die Welt bringen können,“ führt NAMBOS-Markenanwalt und Geschäftsführer Peter Ströll aus.

Quod non important: Lateinische Firmen- und Produktnamen. Warum eigentlich?

Weshalb sich Unternehmen spezifisch für einen lateinischen Firmennamen oder Produktnamen entscheiden ist schon erstaunlich, denn wer spricht oder versteht schon Latein? Was sind also die Gründe, dass sich Unternehmen für einen lateinischen Namen entscheiden, obwohl die Zielgruppen gar nicht wirklich Latein verstehen? Und macht es einen Unterschied, wenn Unternehmen einen lateinischen Namen oder einen Namen in einer anderen Sprache für ihre Marken wählen? Wenn ja, was für Unterschiede? Dazu hat NAMBOS-Geschäftsführer und Sprachwissenschaftler Markus Lindlar (übrigens mit „großem Latinum“) folgendes Statement:
„Viele Unternehmen, vor allem im europäischen Sprachraum, entscheiden sich bei der Namensentwicklung für lateinische Namen, weil diese Sprache eine breite Anerkennung besitzt. Sie gilt ja letztlich als „Mutter“ der romanischen Sprachen, daher sind viele Wörter in anderen Sprachen aufzufinden. Sie gilt als international und überregional, weil sie ja in keinem Land gesprochen wird (außer im Vatikanstaat). Ein großer Vorteil ist auch, dass diese Sprache so ausgesprochen wird wie man sie schreibt, anders als z.B. Französisch (Allure). Auch die Phonetik kommt einem Markennamen oftmals zu Gute: Latein wirkt seriös, solide, kompetent und hochwertig, zumindest für Europa und auch Amerika. Der tatsächliche Inhalt von lateinischen Namen ist „Quod non important“ wie der Lateiner sagt (Die Bedeutung ist nicht wichtig). Wichtiger ist die Anmutung der lateinischen Namen und die Wirkung auf die Zielgruppen.

Bei Markennamen ist generell nicht so entscheidend, ob man sie „versteht“, es gibt ja auch viele Kunstnamen, die gar keine Bedeutung haben (Google, Zalando). Hier sind eher Klang und Anmutung entscheidend. Das gilt nicht nur für Latein, sondern für alle Sprachen, die für Marken verwendet werden. Bei der Bezeichnung „Paypal“ ist auch davon auszugehen, dass viele Menschen nicht wirklich wissen was sie bedeutet („Bezahl-Freund“). Trotzdem hat sie eine hohe Akzeptanz, klingt durch das Englisch international.

Welche Sprache man letztlich verwendet, hängt auch vom Produkt ab. Kreative Produkte tragen häufig Englische Bezeichnungen (Spotify, Facebook), Lebensmittel oftmals regional bezogene (Barilla, Patros), Getränke ortsbezogene (Erdinger, Gerolsteiner).“

Die beliebtesten Anfangssilben 2018: PRO immer noch vorne

Rund 70.000 neue Markennamen wurden 2018 allein in Deutschland zur Anmeldung gebracht. Eingetragen wurden davon ca. 50.000. Immerhin 2 % dieser neuen Marken beginnen mit der Silbe „Pro“. Damit sind diese drei Buchstaben nach wie vor die beliebtesten, wenn es darum geht sich eine Bezeichnung im Markenregister schützen zu lassen. Klar, es handelt sich ja auch um ein Symbol für Positives und Professionelles, auf das bei der Namensentwicklung nur allzu gerne zurückgegriffen wird. In der von der Namensagentur NAMBOS erstellten Rangliste befindet sich auf Platz 2 die Silbe „Con“, die vor allem für Begriffe wie „Consulting“ oder „Confidence“ steht. Auch unter den Top 5: „Med“. Diese Buchstabenkomposition repräsentiert vor allem „Medizin“ und „Medien“.

 

Silben im Zusammenhang mit Digitalisierung nicht vorne im Ranking

 

Die Auswirkungen der Digitalisierung sind zumindest bei der Verwendung der eher deskriptiven Anfangssilben noch nicht so deutlich spürbar. Auf Platz 7 reiht sich „Int“ ein, das für „Internet“, aber auch für „International“ stehen kann. Die Silbe „Dig“ liegt auf Platz 12, „Net“ nur auf Rang 19. Dazu Markus Lindlar, Kreationsleiter bei NAMBOS: „Dies hat vor allem zwei Gründe: Im Zusammenhang mit der Industrie 4.0 setzen manche Unternehmen gerne traditionelle Markennamen ein, um ihre Zielgruppe nicht noch mehr zu überfordern, und nehmen dann eben „Pro“ oder „Com“.  Andere wiederum wollen den innovativen Charakter ihrer Produkte noch unterstreichen und wählen einen einzigartigen Namen mit hohem Alleinstellungspotenzial, der gerade keine Aussage über das Produkt trifft.“

 

Inflationäre Silben markenrechtlich problematisch

 

„Der Anfang eines Markennamens hat prägenden Charakter für die gesamte Bezeichnung, daher ist eine Verwendung von inflationär genutzten Anfangssilben auch immer mit mehr Risiko verbunden“, weiß Peter Ströll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei NAMBOS. Die Namensagentur empfiehlt ihren Kunden, bei der Namenskreation eher auf etwas ungewöhnlichere Namen zu setzen. Diese sind zum einen rechtlich in der Regel unproblematischer, zum anderen aber auch in der Flut der weltweiten Markennamen besser zu identifizieren.

 

Persönliche Silbe schaffen Emotionalität

 

Auch sehr beliebt sind persönliche Silben wie „You“ oder „my“, die in neuen Markennamen eine persönliche Basis zwischen Absender und Zielgruppe herstellen sollen. Auch dies ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Technologisierung nachvollziehbar: „Die Unternehmen im Mobilitätsbereich müssen ihre potenziellen Kunden mitnehmen in die neue Welt, damit diese die innovativen Produkte auch akzeptieren und nutzen“, so Lindlar. Sichtbar wird dies im Automobilbereich: Volkswagen arbeitet mit „We“, Mercedes mit „Me“ und BMW mit „My“.

 

Top 25 der beliebtesten Anfangssilben in Deutschland (2018)

 

1.       Pro 1035
2.       Con 789
3.       Com 627
4.       Med 626
5.       Ex 527
6.       You 499
7.       Int 488
8.       my 482
9.       On 464
10.   All 437
11.   Sol 388
12.   Dig 371
13.   Tec 366
14.   Bio 309
15.   Ener 308
16.   Vit 270
17.   Eu 247
18.   Sys 245
19.   Net 202
20.   Dat 187
21.   Glo 147
22.   Top 122
23.   Org 120
24.   Trans 112
25.   Nex 93

 

NAMBOS hält Vortrag bei Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft

NAMBOS hält Vortrag bei Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft

NAMBOS-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter A. Ströll LL.M. Eur. wird auf Einladung der Interessenverbands Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft Bremen e. V. (NaGeB) im Rahmen der 6. Vortrags- und Netzwerkveranstaltung einen Vortrag zum Thema “Namefinding, Markenschutz und Strategien – wie sichert man sich optimal ab?” halten.

Die Vortrag des Markenspezialisten ist der der Eingangsvortrag des Abends, der sich mit folgendem Themenumfeld beschäftigt:

„Geistige Unternehmenswerte – Inhalte und Strategien für einen effektiven Schutz”

Es ist ein alltägliches Problem für kleine wie große Unternehmen: Sobald man eine neue Geschäftsidee, eine neue Rezeptur oder eine neue Marke entwickelt hat, besteht das Risiko, dass die eigenen Ideen kopiert werden. Das deutsche Rechtsystem bietet einerseits eine Vielzahl von Möglichkeiten, die in Produkten und Geschäftsideen enthaltenen Unternehmenswerte schützen zu lassen. Andererseits gibt es auf dem freien Markt immer wieder Marktteilnehmer, die diese “geistigen Unternehmenswerte” ohne vorherige Absprache und ohne finanzielle Gegenleistung ganz oder teilweise kopieren was beim Eigentümer bzw. Rechteinhaber dieser Unternehmenswerte erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen und oft nur mit großem Ressourceneinsatz verhindert werden kann.

Gerade für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), insbesondere für neu gegründete Unternehmen, ist dieses Themenfeld aufgrund der potentiell großen finanziellen Belastung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung.

Peter A. Ströll wird in seinem Vortrag speziell auf die Anforderungen bei der Namensentwicklung und den Markenschutz eingehen.

Frau Dr. Anneke Maack LL.M.Eur. – Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz – wird zu dem Thema “Welches schutzfähige Know-how liegt im Unternehmen und wie erhalte ich das Know-how als Unternehmenswert” weitere interessante Einblicke geben.

Nachfolgend gibt es eine Expertenrunde mit weiteren Teilnehmern und eine gemeinsame Diskussion.

Zeit & Ort:
Herbst 2020
im Industrie-Club Bremen
Am Markt 1
28195 Bremen

Moderation:
Herr Rainer Frerich-Sagurna (1. Vorsitzender NaGeB e. V.)

Impulsvorträge:

  • Peter Ströll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer NAMBOS GmbH: “Namefinding, Markenschutz und Strategien – wie sichert man sich optimal ab?”
  • Dr. Anneke Maack LL.M.Eur., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, BlaumDettmersRabstein: “Welches schutzfähige Know-how liegt im Unternehmen und wie erhalte ich das Know-how als Unternehmenswert”                                                                                                                                                                                  

Erfahrungsberichte, Schutzstrategien in der Praxis und erste Unterstützung

  • Christian Klatt: Geschäftsführer Kaffeeplan GmbH & Co. KG, Geschäftsbereich Union Rösterei
  • Sohrab Mohammad, Geschäftsführer Reishunger GmbH
  • Andreas Köhler, stellv. Leiter – Geschäftsbereich Industrie | Innovation | Umwelt | Tourismus, Handelkammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven

 

Zum NAMBOS-Referenten:

Peter A. Ströll LL.M. Eur (1967) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bremen. Die achtjährige Mitarbeit bei Radio Bremen (Fernsehen) weckte sein Interesse für das Medienrecht, weshalb seine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts liegen. Seine Kenntnisse erwarb er in juristischen Tätigkeiten u.a. in Hamburg, San Francisco, Berlin und Köln. 2005 gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Dorenz Ströll Rönneper & Partner in Köln mit Schwerpunkt Marken, Entertainment und Agenturen.

Als Mitglied der Geschäftsführung der Kölner Namingagentur NAMBOS GmbH zeichnet er verantwortlich für das Research & Legal Department. Darüber hinaus kreiert er seit mehr als zwanzig Jahren Namen und berät internationale Unternehmen in Markenfragen, insbesondere, wenn es um die Entwicklung, die Überprüfung und den Schutz von Marken geht.

Neben seiner Arbeit als Rechtsanwalt und Namefinder ist Peter A. Ströll gefragter Experte auf internationalen Markenseminaren und Fachveranstaltungen. Zudem hält er Vorträge bei Marketing-Clubs und Markenforen, veranstaltet und leitet unternehmensinterne NamingWorkshops und gibt seine juristische Erfahrung als Berater einer Gründeroffensive weiter. Darüber hinaus vermittelt er als Gastdozent sein Wissen an Studenten in diversen Universitäten und Hochschulen. Zahlreiche seiner Kommentare und Einschätzungen zu markenrelevanten Themen sind in verschiedenen Publikationen erschienen.

NAMBOS-Marken im James Bond-Film “SPECTRE”

spectre

Der renommierte Stuhlhersteller und NAMBOS-Kunde Interstuhl ist mit den Linien KINETICis5 und MOVYis3 im neuen 007-Film “SPECTRE” vertreten – mit KINETICis5 sogar in einer der Hauptszenen.

Somit sind die hochwertigen Interstuhl-Produkte nun schon zum dritten Mal in der weltweit erfolgreichen Reihe zu sehen. Ein aufmerksamkeitsstarkes und internationales Product Placement…und NAMBOS hat die auffällige Namensstrategie und die Markennamen gemacht!

Weitere Infos:

interstuhl.de

NAMBOS hält Vortrag zum Thema „Foreign Branding“

mem„Foreign Brands“ sind Marken, die bestimmte Eigenschaften von Ländern und Kulturen nutzen, um dann von einem Stereotyp dieser Länder und Kulturen zu profitieren. Dabei werden z.B. Markennamen für Produkte gewählt, die mit bestimmten Ländern und Kulturen verbunden sind oder assoziiert werden. Tatsächlich stammen diese damit versehenen Waren aber aus einem anderen Land und nicht aus dem suggerierten.

Einige Beispiele für diese Möglichkeit der Markenführung und der Namenskreation sind die Marken “Häagan-Dazs”, „Jack Wolfskin“, „Desperados“ und „Montblanc“. “Häagan-Dazs“ assoziiert eine skandinavische Herkunft, ist aber eine US-Marke. „Jack Wolfskin“ ist auch nicht aus Kanada, sondern eine deutsche Marke. Das Tequila-Biermixgetränk „Desperados“ ist nur im Markennamen und in der Aufmachung spanischen/mexikanischen Ursprungs, denn es kommt aus Frankreich. Und auch beim deutschen Hersteller von teuren Schreibgeräten „Montblanc“ stimmen suggeriertes und tatsächliches Herkunftsland (Frankreich vs. Deutschland) der Produkte nicht überein.

„Diese Spielarten der Markenführung und des Naming sind nicht nur bei uns gängig, sondern aktuell auch in aufstrebenden Märkten beliebt. So werden z.B. auch in China immer mehr „westlich“ anmutende Marken angeboten, die eigentlich in China produziert werden“, so Markenexperte Peter Ströll. „Bei der Kreation von Foreign Brands muss bei der Namensfindung aber insbesondere auf Glaubwürdigkeit und Authentizität geachtet werden. Daher sind bei dieser Art der Namensentwicklung (neben üblichen strategischen und rechtlichen Anforderungen) insbesondere sprachliche Kriterien zu beachten. Sollte es nämlich in sprachlicher Hinsicht zu einem Fauxpas kommen (z.B. durch negative Bedeutungen in der Sprache des suggerierten Herkunftslandes), kann die suggerierte Markenherkunft wie ein Kartenhaus zusammenbrechen und damit die Kaufbereitsschaft völlig verloren gehen,“ so Ströll.

Auf diese Risiken verweist auch Frau Dr. Kristina Klein vom Seminar für Marketing und Markenmanagement der Uni Köln. Sie ist Wissenschaftspreisträgerin des Deutschen Marketingverbandes mit ihrem Dissertationsthema “Essays on the effects of brand names and prices on consumer behavior”.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe MC-Wissenschaft waren Frau Dr. Klein und NAMBOS-Geschäftsführer Peter A. Ströll für Fachvorträge zum Thema „Foreign Branding“ zum MarketingClub Frankfurt eingeladen. Am 29. Oktober 2013 referierte Frau Dr. Klein zu ihren wissenschaftlichen Ergebnissen und NAMBOS-Geschäftsführer Peter A. Ströll zu den praktischen Anforderungen und Erfahrungen bei der Namenskreation im Bereich der „Foreign Brands“.

NAMBOS beim Deutschlandfunk

NAMBOS beim Deutschlandfunk

NAMBOS-Geschäftsführer Markus Lindlar spricht im Deutschlandfunk-Feature “”Nomen est omen? – Wie Namen entstehen und wirken” über berühmte Marken, Strategien und Fehler bei der Wahl von Markennamen.

Das einstündige Feature beschäftigt sich mit der Wirkung und Bedeutung von Namen in vielerlei Hinsicht. Ein zentrales Thema sind die sogenannten “Objektnamen”, die anders als Personennamen für Produkte oder ganze Unternehmen verwendet werden. Dass man bei der Namensentwicklung ganz schön viel falsch machen kann, wird im Interview mit dem Namensexperten anhand zahlreicher Beispiele veranschaulicht.

Weitere Infos:

deutschlandfunk.de

NAMBOS-Markenrecht-News: Neues und Skurriles aus der Welt des Markenstreits

Burger King bewirbt Speisen als “Nicht Big Mac”

McDonald’s Schutz der Marke “Big Mac” wurde durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingeschränkt. In Skandinavien läuft bereits eine Kampagne vom Wettbewerber Burger King, der die Niederlage des Konkurrenten aufgreift. Mit Slogans wie “Wie ein ‘Big Mac’, aber wirklich groß” wird auf Menükarten in Schweden geworben.

Für zu ähnlich hatte McDonald’s den Markennamen “Mighty Mac” der irischen Kette Supermac’s in Bezug auf das eigene Produkt Big Mac argumentiert und doch verloren. Der Fast-Food-Konzern habe die Marke nicht aktiv genug genutzt so das Urteil.

 

Petry verliert Streit um eigene Marke

Die ehemalige AfD-Abgeordnete Frauke Petry erlebt ihr blaues Wunder und muss die angemeldete Marke “Die blaue Partei” löschen, so entschied das Landgericht München.
Ihren Parteinamen muss sie nicht umbenennen.

Eine Marke “Die Blauen” wurde von der AfD ca. zwei Wochen vor Petrys Marke angemeldet.  Der Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes gab zu Protokoll, dass “Eine Partei für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke braucht”. Egal ob Firmenname, Produktname oder Parteiname – Markenrecherche und Sprachanalyse sind unabdingbare Bausteine im Prozess der Namensentwicklung. Mit diesen Naming-Dienstleistungen kann solch ein Marken-Fauxpas verhindert werden.

 

Aldi unterliegt im Markenstreit aufgrund der Warenpräsentation

Die Marken Joop und Calvin Klein wurden durch das Verkaufsumfeld beim Discounter im Markenprestige beeinträchtigt und beschädigt. Daher muss Aldi-Süd diese Parfüms der Coty Gruppe aus dem Sortiment nehmen. Das Wirtschaftsmagazin juve.de hatte darüber informiert.

Die einstweilige Verfügung, des weltweit größte Parfüm-Produzent gilt weiter, obwohl Aldi in der Zwischenzeit reagierte hatte, indem die Parfüms in einem hochwertigeren Umfeld in Form von Glasvitrinen präsentiert. Ob Aldi-Süd in Berufung geht, ist bisher noch nicht bekannt.

 

Nur Louboutin darf Schuhe mit roten Sohlen verkaufen

Ein niederländisches Gericht gab im Markenstreit mit der Deichmann-Tochter Van Haren dem Designer Louboutin Recht, dass rote Schuhsohlen ein Markenzeichen von Louboutin sind.

Der Deichmann-Tochter wurde untersagt, weiterhin Schuhe mit roter Sohle zu verkaufen. Nun muss Van Haren Schadenersatz plus Zinsen zahlen und alle im Lager verbliebenen rot besohlten Schuhe vernichten. Die Modelle waren von der US-Schauspielerin Halle Berry mitgestaltet worden.

Louboutin hatte bereits vor Jahren gegen Van Haren geklagt. Zwischenzeitlich zogen die Richter aus Den Haag den EuGH in Luxemburg hinzu. Mit dem Ergebnis, dass Louboutin die alleinigen Markenrechte an den roten Schuhsohlen besitzt.

Die Farbe Rot ist dabei keine Form. Die Farbe ist der Hauptgegenstand der Marke, so dass diese nicht “ausschließlich” aus der Form bestehe. Der französische Designer hatte im Jahr 2010 in den Benelux-Ländern die roten Sohlen seiner Schuhe als Marke eintragen lassen. Vor der Nutzung von Marken, egal ob Farbmarke, Markenname oder Bildmarke sollte unbedingt eine Markenrecherche durchgeführt werden. Die Namensagentur NAMBOS führt diese zuverlässig und umfassend durch.

Neues beim Markenrecht – Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) in Kraft

Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) zur Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) ist am 14. Januar 2019 in Kraft getreten, wodurch viele neue Regelungen in deutsches Recht umgesetzt worden sind.

„Einige der Novellierungen haben einen Einfluss auf die Namensfindung und die Schutzmöglichkeiten. Andere betreffen neue Markenformen, sind eher verfahrenstechnischer Natur und betreffen nicht die Namensentwicklung. Bei NAMBOS befassen wir uns natürlich intensiv mit den Änderungen und die Auswirkungen auf das Naming“, so NAMBOS Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter A. Ströll, „damit wir auf der Höhe der Zeit sind unsere Kunden umfassend beraten können. Damit man einen ersten Überblick bekommt, haben wir hier die wichtigsten Änderungen im Überblick nachfolgend aufgeführt.“

  1. Neue Markenformen

Bisher mussten Marken grafisch darstellbar sein. Jetzt genügt es, wenn sie eindeutig und klar bestimmbar sind. Hiermit soll dem Bedürfnis des Marktes nach aktuellen Markenformen nachgekommen werden. Z.B. können nun auch geräuschhafte Marken, Hologramme, Multimediamarken und andere Markenformen in geeigneten elektronischen Formaten eingetragen werden.

  1. Gewährleistungsmarke

Die Gewährleistungsmarke bildet nun eine neue Markenkategorie. Anders als bei der Individualmarke steht hier nicht die Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Mittelpunkt. Mittels Gewährleistungsmarke sind nun auch Gütesiegel oder Prüfzeichen neutraler Zertifizierer markenrechtlichen schützbar.

  1. Neue (absolute) Schutzhindernisse

Mit dem Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) können nun geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen (insbesondere für Lebensmittel, Wein und Spirituosen), die geschützt sind, als absolute Schutzhindernisse im Markengesetz aufgenommen werden. Solche Schutzhindernisse sind natürlich auch bei der Namensfindung zu berücksichtigen.

  1. Lizenzen und Veräußerungsbereitschaft

Mit Inkrafttreten des MaMog können Lizenzen auf Antrag in das Register eingetragen werden. Zudem können Markeninhaber die Bereitschaft, ihre Marke zu lizenzieren oder zu veräußern, in das Markenregister vermerken lassen.

  1. Schutzdauer und Verlängerungen

Bei den Neueintragungen ändert sich die Berechnung der Schutzdauer. Die Schutzdauer endet genau zehn Jahre nach dem Anmeldetag.

  1. Widerspruchsverfahren

Bisher konnte ein Widerspruch nur aus einem Widerspruchskennzeichen erhoben werden. Mit Inkrafttreten der Novellierung können mehrere ältere Rechte mit einem einzigen Widerspruch geltend gemacht werden. Auch die Widerspruchsmöglichkeiten wurden ausgeweitet: denn geschützte geographische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen ergeben zusätzliche Widerspruchsgründe.

Der Fünf-Jahre-Zeitraum (für den die Benutzung der Widerspruchsmarke nachzuweisen ist) beginnt fünf Jahre vor dem Anmelde- oder Prioritätstag der angegriffenen Marke. Außerdem beginnt die Benutzungsschonfrist nun mit dem Tag, ab dem gegen die Eintragung einer Marke kein Widerspruch mehr erhoben werden kann. Zudem sind der Beginn und das Ende der Benutzungsschonfrist in das Markenregister aufzunehmen.