NAMBOS-Markenrecht-News: Neues und Skurriles aus der Welt des Markenstreits

Burger King bewirbt Speisen als “Nicht Big Mac”

McDonald’s Schutz der Marke “Big Mac” wurde durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingeschränkt. In Skandinavien läuft bereits eine Kampagne vom Wettbewerber Burger King, der die Niederlage des Konkurrenten aufgreift. Mit Slogans wie “Wie ein ‘Big Mac’, aber wirklich groß” wird auf Menükarten in Schweden geworben.

Für zu ähnlich hatte McDonald’s den Markennamen “Mighty Mac” der irischen Kette Supermac’s in Bezug auf das eigene Produkt Big Mac argumentiert und doch verloren. Der Fast-Food-Konzern habe die Marke nicht aktiv genug genutzt so das Urteil.

 

Petry verliert Streit um eigene Marke

Die ehemalige AfD-Abgeordnete Frauke Petry erlebt ihr blaues Wunder und muss die angemeldete Marke “Die blaue Partei” löschen, so entschied das Landgericht München.
Ihren Parteinamen muss sie nicht umbenennen.

Eine Marke “Die Blauen” wurde von der AfD ca. zwei Wochen vor Petrys Marke angemeldet.  Der Sprecher des Deutschen Patent- und Markenamtes gab zu Protokoll, dass “Eine Partei für ihre eigentlichen Aufgaben keine Marke braucht”. Egal ob Firmenname, Produktname oder Parteiname – Markenrecherche und Sprachanalyse sind unabdingbare Bausteine im Prozess der Namensentwicklung. Mit diesen Naming-Dienstleistungen kann solch ein Marken-Fauxpas verhindert werden.

 

Aldi unterliegt im Markenstreit aufgrund der Warenpräsentation

Die Marken Joop und Calvin Klein wurden durch das Verkaufsumfeld beim Discounter im Markenprestige beeinträchtigt und beschädigt. Daher muss Aldi-Süd diese Parfüms der Coty Gruppe aus dem Sortiment nehmen. Das Wirtschaftsmagazin juve.de hatte darüber informiert.

Die einstweilige Verfügung, des weltweit größte Parfüm-Produzent gilt weiter, obwohl Aldi in der Zwischenzeit reagierte hatte, indem die Parfüms in einem hochwertigeren Umfeld in Form von Glasvitrinen präsentiert. Ob Aldi-Süd in Berufung geht, ist bisher noch nicht bekannt.

 

Nur Louboutin darf Schuhe mit roten Sohlen verkaufen

Ein niederländisches Gericht gab im Markenstreit mit der Deichmann-Tochter Van Haren dem Designer Louboutin Recht, dass rote Schuhsohlen ein Markenzeichen von Louboutin sind.

Der Deichmann-Tochter wurde untersagt, weiterhin Schuhe mit roter Sohle zu verkaufen. Nun muss Van Haren Schadenersatz plus Zinsen zahlen und alle im Lager verbliebenen rot besohlten Schuhe vernichten. Die Modelle waren von der US-Schauspielerin Halle Berry mitgestaltet worden.

Louboutin hatte bereits vor Jahren gegen Van Haren geklagt. Zwischenzeitlich zogen die Richter aus Den Haag den EuGH in Luxemburg hinzu. Mit dem Ergebnis, dass Louboutin die alleinigen Markenrechte an den roten Schuhsohlen besitzt.

Die Farbe Rot ist dabei keine Form. Die Farbe ist der Hauptgegenstand der Marke, so dass diese nicht “ausschließlich” aus der Form bestehe. Der französische Designer hatte im Jahr 2010 in den Benelux-Ländern die roten Sohlen seiner Schuhe als Marke eintragen lassen. Vor der Nutzung von Marken, egal ob Farbmarke, Markenname oder Bildmarke sollte unbedingt eine Markenrecherche durchgeführt werden. Die Namensagentur NAMBOS führt diese zuverlässig und umfassend durch.

Neues beim Markenrecht – Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) in Kraft

Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) zur Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) ist am 14. Januar 2019 in Kraft getreten, wodurch viele neue Regelungen in deutsches Recht umgesetzt worden sind.

„Einige der Novellierungen haben einen Einfluss auf die Namensfindung und die Schutzmöglichkeiten. Andere betreffen neue Markenformen, sind eher verfahrenstechnischer Natur und betreffen nicht die Namensentwicklung. Bei NAMBOS befassen wir uns natürlich intensiv mit den Änderungen und die Auswirkungen auf das Naming“, so NAMBOS Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter A. Ströll, „damit wir auf der Höhe der Zeit sind unsere Kunden umfassend beraten können. Damit man einen ersten Überblick bekommt, haben wir hier die wichtigsten Änderungen im Überblick nachfolgend aufgeführt.“

  1. Neue Markenformen

Bisher mussten Marken grafisch darstellbar sein. Jetzt genügt es, wenn sie eindeutig und klar bestimmbar sind. Hiermit soll dem Bedürfnis des Marktes nach aktuellen Markenformen nachgekommen werden. Z.B. können nun auch geräuschhafte Marken, Hologramme, Multimediamarken und andere Markenformen in geeigneten elektronischen Formaten eingetragen werden.

  1. Gewährleistungsmarke

Die Gewährleistungsmarke bildet nun eine neue Markenkategorie. Anders als bei der Individualmarke steht hier nicht die Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Mittelpunkt. Mittels Gewährleistungsmarke sind nun auch Gütesiegel oder Prüfzeichen neutraler Zertifizierer markenrechtlichen schützbar.

  1. Neue (absolute) Schutzhindernisse

Mit dem Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) können nun geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen (insbesondere für Lebensmittel, Wein und Spirituosen), die geschützt sind, als absolute Schutzhindernisse im Markengesetz aufgenommen werden. Solche Schutzhindernisse sind natürlich auch bei der Namensfindung zu berücksichtigen.

  1. Lizenzen und Veräußerungsbereitschaft

Mit Inkrafttreten des MaMog können Lizenzen auf Antrag in das Register eingetragen werden. Zudem können Markeninhaber die Bereitschaft, ihre Marke zu lizenzieren oder zu veräußern, in das Markenregister vermerken lassen.

  1. Schutzdauer und Verlängerungen

Bei den Neueintragungen ändert sich die Berechnung der Schutzdauer. Die Schutzdauer endet genau zehn Jahre nach dem Anmeldetag.

  1. Widerspruchsverfahren

Bisher konnte ein Widerspruch nur aus einem Widerspruchskennzeichen erhoben werden. Mit Inkrafttreten der Novellierung können mehrere ältere Rechte mit einem einzigen Widerspruch geltend gemacht werden. Auch die Widerspruchsmöglichkeiten wurden ausgeweitet: denn geschützte geographische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen ergeben zusätzliche Widerspruchsgründe.

Der Fünf-Jahre-Zeitraum (für den die Benutzung der Widerspruchsmarke nachzuweisen ist) beginnt fünf Jahre vor dem Anmelde- oder Prioritätstag der angegriffenen Marke. Außerdem beginnt die Benutzungsschonfrist nun mit dem Tag, ab dem gegen die Eintragung einer Marke kein Widerspruch mehr erhoben werden kann. Zudem sind der Beginn und das Ende der Benutzungsschonfrist in das Markenregister aufzunehmen.

Marken-Entscheider-Meeting in München

Vorträge zu den Themen “Namensfindung” und “Namensysteme” waren Grundlage für das von NAMBOS veranstaltete Marken-Event.

Der Saal im Literaturhaus war mit über 50 Teilnehmern aus Unternehmen und Agenturen gut gefüllt. Nach den Vorträgen der NAMBOS-Namensexperten und vielen beantworteten Fragen wurde noch lange bei einem schmackhaften Buffet mit gepflegten Getränken nicht nur über Naming-Fragen gesprochen. Vielfach diskutiert wurden die Besonderheiten der Namensentwicklung für Apps, der immer größere Bedeutung zukommt.

Die erfolgreiche MEM-Vortragsreihe wird in auch im zweiten Halbjahr 2016 stattfinden.

New product name

Nivea führt „Care“ ein

Ein neues Produkt, ein neuer Markenname: Unter der Bezeichnung „Nivea Care“ bringt Nivea eine neuartige Creme auf den Markt. Hydro-Wachse schmelzen auf der Haut und geben so eine langanhaltende Pflege ohne fettiges Hautgefühl. Die neue Creme erweitert damit das Portfolio neben „Nivea Creme“ und „Nivea Soft“. Dazu NAMBOS-Kreationschef Markus Lindlar: „Der neue Name muss natürlich in die Namensstrategie bei Nivea passen. Hier werden sehr beschreibende Namen mit der Marke Nivea kombiniert.“ Bei der Namensfindung wollte das Unternehmen seine Mitarbeiter beteiligen und nutzte dafür den NAMBOS NamingWorkshop. Von den internationalen Teilnehmern wurde unter Anleitung der Namensagentur eine Vielzahl von Namensalternativen kreiert und diskutiert. Am Ende entschied sich Beiersdorf für die Bezeichnung „Nivea Care“.

NAMBOS-Geschäftsführer im Interview mit Spiegel Online

Aus Anlass der Neueinführung des neuen Opelmodells unter dem Markennamen “Karl” sprach Markus Lindlar, verantwortlich für die Namenskreation bei der Namensagentur NAMBOS, mit Spiegel Online über Namensfindung und Benennungsstrategien für Fahrzeuge.

SPIEGEL ONLINE: Herr Lindlar, ein Auto mit Namen Karl – klingt das nicht etwas altbacken?

Lindlar: Finde ich ganz und gar nicht. Was früher altmodisch daher kam, kann bald wieder voll im Trend liegen. Denken Sie an Namen wie Paul. Vor 20 Jahren hat kaum jemand im deutschen Sprachraum seinen Sohn so genannt. Heute erlebt dieser Name eine Renaissance.

SPIEGEL ONLINE: Aber sollte ein Hersteller seinen Autos überhaupt männliche Vornamen geben?
Lindlar: Klare Vornamen finde ich wesentlich geeigneter für ein Automodell als so obskure Begriffe wie Nissan Qashqai. Damit können doch nur wenige etwas anfangen. Man darf nicht vergessen, dass Adam Opel und sein Sohn Carl das Unternehmen einst aufgebaut haben. Diesen Teil der Firmengeschichte lässt Opel nun in die Namensgebung einfließen.
SPIEGEL ONLINE: Einen Gebrauchsgegenstand nach Menschen zu benennen, das ist zumindest gewöhnungsbedürftig.
Lindlar: Warum? Ein Eigenname sorgt für Individualität und kann die Beziehung zwischen Produkt und Eigentümer vertiefen. Denken Sie an den VW Käfer. Der hat noch heute viele Liebhaber.
SPIEGEL ONLINE: Haben Hersteller einen Vorteil bei den Kunden, die ihren Autos exotisch klingende Namen wie Alfa Giulia oder Seat Leon geben?
Lindlar: Diese Bezeichnungen klingen in unseren Ohren exotisch. In Italien oder Spanien vielleicht nicht. Namen wie Karl oder Adam sind uns sehr vertraut. Und womöglich verbinden Kunden damit auch Werte wie Solidität und Stabilität.
SPIEGEL ONLINE: Die meisten Autohersteller geben ihren Modellen einfache Zahlen als Namen. Was ist der Vorteil dabei?
Lindlar: Die Ziffern geben Orientierung bei der Einordnung des Fahrzeugs. Bei einem 7er BMW weiß ich, dass es sich um ein hochwertiges und teures Auto handelt. Bei einem 1er erkenne ich sofort, dass es ein kleineres Modell ist. Bei der S-, E- oder A-Klasse von Mercedes funktioniert das im übertragenen Sinne. Schwierig kann es allerdings werden, wenn Sie unten anbauen wollen.
SPIEGEL ONLINE: Was heißt das?
Lindlar: Angenommen, Audi würde einen Kleinstwagen herausbringen, der unter dem A1 steht. Dann gäbe es ein Problem mit dem Namen. Unter der eins kommt nichts mehr. Sie müssten dann ihre Namenssystematik verlassen. Mit Eigennamen sind Sie wesentlich flexibler.
SPIEGEL ONLINE: Welche Voraussetzungen muss der perfekte Name für ein Auto erfüllen?
Lindlar: Er darf nicht zu gestelzt und nicht zu abgehoben sein. Ein Auto ist kein Parfum. Da funktionieren Produktnamen wie Allure oder Hypnotic Poison. Aber Kosmetikhersteller richten sich ja auch an eine andere Zielgruppe als Fahrzeugkonzerne.
name and slogan for product search

Naming & Claiming für neue Produktsuche

Die preisvergleich.de AG hat unter dem Markennamen yupri die erste Produkt-Suchmaschine Deutschlands ins Netz gestellt. Im Gegensatz zur reinen Preisauskunft steht hier das Shopping-Erlebnis im Vordergrund: Die User bekommen eine preis- und qualitätsorientierte Navigation durch über 5 Millionen Produkte und finden so alles was sie wollen zu besten Preisen, worauf auch der von NAMBOS kreierte Claim „Die clevere Produktsuche“ verweist.  „Die Kombination aus abstraktem Markennamen und deskriptivem Claim ist optimal für die Namensfindung einer Produktinnovation“, erläutert NAMBOS-Geschäftsführer Markus Lindlar. Der erklärungsbedürftige Portalname besitze hohes Markenpotenzial und werde durch den Claim schnell erläutert. So könne er sich schnell im Gedächtnis der Zielgruppe festsetzen.

Sigmar Gabriel gibt den Startschuss für Coparion

coparion

Der neue Staatsfonds – der durch ERP-Sondervermögen und die KfW Bankengruppe finanziert wird – verfügt über ein Volumen von 225 Millionen Euro und NAMBOS hat den Namen gemacht. Er richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Durch das private Co-Investment steigt das Volumen auf 450 Millionen Euro. „Zentrales Moment des Fonds ist das Co-Investment, daher wird der neue Name aus dem Begriff Cooperation gebildet. Außerdem beinhaltet er die Pari-Passu-Idee. Ansonsten ist Coparion aber einfach nur eine starke Marke für einen starken Fond,“ so der NAMBOS-Kreationsleiter Markus Lindlar.

Neuer Firmenname für infas geodaten

Im Vordergrund steht nicht mehr nur die Lieferung von qualitativ hochwertigen Daten, sondern die ganzheitliche Unterstützung und Beratung der Kunden. Daher hat die Namensagentur NAMBOS einen neuen Firmennamen entwickelt, der keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf das Dienstleistungsportfolio hat und langfristig einsetzbar ist. Der angestrebten Internationalisierung des Unternehmens wurde zudem Rechnung getragen. Der neuer Name Nexiga ist laut Geschäftsführer Thomas Brutschin nicht nur Ausdruck der neuen Unternehmensidentität, sondern symbolisiert auch das „next Level“ der Geomarketing-Kompetenz.

Namensstrategie für Schober-Software

Die Schober Information Group hat sich bei der Markteinführung ihrer neuen Software-Lösungen von der Namensagentur NAMBOS beraten lassen.

Europas führender Marketing-Service-Dienstleister hilft Kunden im internationalen Raum durch die Bereitstellung und Verarbeitung von Daten bei der Erschaffung und Erhaltung von profitablen Kundenbeziehungen. Dieses Knowhow wird nun in unterschiedlichen Softwareprodukten gebündelt und den Kunden zur eigenständigen Marktbearbeitung angeboten.

In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, wie die Benennung dieser Produkte strategisch vorgenommen werden soll. Denkbar gewesen wäre eine Verwendung von Einzelmarken für jedes Produkt, was jedoch mit relativ hohen Kommunikationskosten bei der Einführung und Betreuung verbunden ist. Eine weitere Benennungsstrategie wäre die Kombination des Firmennamens Schober mit einem das Produkt spezifizierenden Zusatz gewesen, was aber die Innovation des neuen Produktportfolios nicht herausgestellt und strukturiert hätte.

Daher entschied man sich bei Schober für eine neue starke Dachmarke für die bei Schober aus den bisherigen Tätigkeitsfeldern „herausragenden“ Softwareangebote. NAMBOS entwickelte auf Grundlage dieser analysierten Kunden- und Produktsituation die passgenaue Strategielösung und im Rahmen der Namensentwicklung auf dieser Basis den international einsatzfähigen Markennamen „capaneo“, eine eher abstrakte Bezeichnung mit hohem Markenpotenzial. Dazu Markus Lindlar, Kreationschef bei NAMBOS: „Es macht durchaus Sinn, bei einem Dachmarkenkonzept auf sehr eigenständige Namen zu setzen. Denn bei Dachmarken wird die Kommunikationskraft gebündelt, aber auch eine Eigenständigkeit im Gesamtportfolio abbildbar. Die Dachmarke darf aber nicht einschränkend in Hinblick auf bestimmte Themen oder Technologien sein, sondern muss alle momentanen und künftigen Produktideen unter dem jeweiligen Cluster zusammenfassen können“.

Der Name „capaneo“ weist inhaltlich auf die hohe Leistungsfähigkeit (capacity) und den Innovationscharakter (neo) der Produkte hin. Die einzelnen Produktnamen werden mit einer Kombination der Dachmarke mit einem beschreibenden Zusatz gebildet. Für diesen Zusatz steht ein Muster zur Verfügung, nach dem eine einheitliche Benennung vorgenommen wird. So gibt es beispielsweise den „capaneo LeadDriver“, eine Software für das Lead-Management. Mit dem „capaneo DataDriver“ hat der Kunde eine Data Management Plattform für die individualisierte Kundenansprache. „Diese Namensstrategie ermöglicht die Verwendung von sehr beschreibenden Namen, da sie in der Kombination mit dem Markennamen ‚capaneo‘ schutzfähig und somit monopolisierbar für das Unternehmen sind“, meint NAMBOS-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter Ströll.