Neues vom Markenrecht: EU schützt Sangria

Sangria ist ein Getränk, das aus Wein, Fruchtsaft, Fruchtstücken und Weinbrand gemixt ist. Sangria gilt nicht gerade als hochwertig, ist aber fest mit Urlaub und guter Stimmung verbunden. Von Sangria kann man aber auch einen „dicken Kopf“ bekommen und bei unzutreffender Bezeichnungs-Verwendung eine Abmahnung kassieren, was auch schmerzhaft sein kann.

Eine vom Europaparlament verabschiedete Regelung sieht nämlich nun vor, dass ein Getränk unter der Bezeichnung “Sangría” nur noch verkauft werden darf, wenn die Herstellung in Portugal oder Spanien erfolgt. Sangria ist damit eine geschützte Bezeichnung, ähnlich wie bei Champagner und Cognac.

„Bei der Namensfindung für Produkte sind die rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt zu beachten,“ so der Rechtsexperte Peter Ströll von der Namensagentur NAMBOS. „Hersteller von ähnlichen Produkten – die nicht in Spanien oder Portugal hergestellt werden – müssen auf andere Bezeichnungen ausweichen und ihre Mix-Getränke aufwändig umschreiben. Ansonsten gehen sie das Risiko einer Abmahnung und ggf. einer Unterlassungsklage ein. Also Augen auf beim Naming, sonst droht ein böses Erwachen!“

Der Europa-Abgeordnete Perelló sagte der Nachrichtenagentur Efe zu diesem Thema: “Niemand wird in der EU daran gehindert, solche Getränke herzustellen. Aber mit der Neuregelung erhält eine traditionelle Branche in Spanien und Portugal einen besonderen rechtlichen Schutz.”