Sky is the limit: Gericht verbietet Microsoft Namensnutzung
Der Clouddienst „skydrive“ darf ab sofort nicht mehr unter diesem Namen in Großbritannien und Europa angeboten werden. Ein Gericht bestätigte, dass eine Verwirrung bei den Verbrauchern erzeugt werden könne was den Anbieter dieses Dienstes betreffe. „Das ist natürlich eine Riesengeschichte für den Fernsehsender und eine große Hilfe dabei, einen an sich ziemlich beschreibenden Markennamen tatsächlich exklusiv benutzen zu dürfen“, so NAMBOS-Geschäftsführer Markus Lindlar. „Und es zeigt, dass man bei der Namensfindung extrem auf vorhandene Markenrechte achten muss, gerade bei Marken mit einem so hohen Bekanntheitsgrad.“
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