Firmennamen für Existenzgründer und StartUps und Umbenennungen
Den optimalen Firmennamen für Existenzgründer und StartUps finden…auf was sollte man achten?!
Den optimalen Firmennamen zu finden ist für Existenzgründer und StartUps von wichtigster Bedeutung. Natürlich benötigt man eine erfolgsversprechende Geschäftsidee und Einführungsstrategie. Aber der Firmenname ist das grundlegende Mittel zur Identifikation und Kommunikation des Unternehmens.
Ohne Firmenname lässt sich ein Unternehmen nicht identifizieren und kommunizieren. Aber auch der rechtliche Schutz ist im Zusammenhang mit einem Firmennamen ein sehr entscheidender Faktor. Denn mit dem falschen Namen können andere Firmen- oder Markenrechte verletzt werden. Aber mit dem richtigen Firmennamen und entsprechenden Schutzmechanismen können Existenzgründer und StartUps auch Rechte an ihrem Firmennamen optimal sichern.
Weil der neue Firmenname für Existenzgründer und StartUps so wichtig ist, sollte man einige Punkte wissen und beachten, bevor man in die Firmennamen-Entwicklung einsteigt und eine Firmennamen-Entscheidung finalisiert. Nachfolgend beschreiben wir, was hierbei zu beachten ist und wie man den passenden Firmennamen findet.
Was ist ein Firmenname? Und wer darf welchen Firmennamen nutzen?
Der Firmenname ist der Name eines Unternehmens. Unter dem Firmennamen kann ein Unternehmen dann u.a. identifiziert werden und seine Kommunikation führen. Er ist das Aushängeschild eines Unternehmens und hat oft eine hohe Bedeutung für die Identität und das Image der Firma.
Eine unternehmerisch tätige Einzelperson oder BGB-Gesellschaft – die nur über eine Gewerbeanmeldung verfügt -, hat nicht so viele Möglichkeiten bei der Namenswahl: Die Gewerbeanmeldung erfolgt nämlich mit dem Vor- und Nachnamen des Unternehmers bzw. Unternehmerin – und entsprechend muss man dann auch grundsätzlich im Geschäftsverkehr auftreten.
Allerdings hat man jedoch das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung mit einem einheitlichen und werbewirksamen Namen. In diesem Fall darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um eine (größere) im Handelsregister eingetragene Firma handelt.
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich jedoch bei einer Eintragung ins Handelsregister als beispielsweise e.K., OHG, KG, GmbH oder UG.
Nach den Regelungen des HGB (Handelsgesetzbuch) handelt es sich bei dem Firmennamen dann um eine „Firma“ im rechtlichen Sinne. Denn Firma ist dementsprechend der Name, unter dem der Kaufmann/eine Kauffrau seine/ihre Geschäfte, beziehungsweise sein/ihr Unternehmen betreibt.
Eine solche Firma besteht aus mehreren Teilen: Nämlich einer Bezeichnung, die etwa ein Name, ein Sach- oder Phantasiebegriff sein kann und aus einem oder mehreren Wörtern bestehen darf, dem Zusatz der Rechtsform – wie beispielweise e.K., OHG oder GmbH – und gegebenenfalls weiteren Zusätzen.
Der Firmenname kann verschiedene Formen annehmen, abhängig von der Art des Unternehmens:
Die Personenfirma:
Der Name enthält z.B. den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter, z. B. “Schmidt & Partner”.
Die Sachfirma:
Der Name beschreibt die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, z. B. “Bäckerei GmbH”.
Die Fantasiefirma:
Hier wird ein frei gewählter Namen genutzt, der weder Personen- noch Sachbezug hat. Gutes Beispiel für eine „Fantasiefirmierung“ ist der völlig abstrakte Kunstname “Zalando AG”. Aber auch lexikalische Namen – wie beispielsweise Apple – sind möglich.
Die Mischfirma:
In diesem Fall ist der Firmenname eine Kombination aus Personen- und Sachfirma, wie z. B. “Müller Autoreparatur GmbH”.
In der Regel gilt, dass man bei den vorgenannten Möglichkeiten hinsichtlich der Firmierung eine Wahlfreiheit hat. Der Name des Unternehmers/der Unternehmerin muss nicht auftauchen und auch nicht der Firmensitz. Allerdings muss die Firma aber identifizierbar sein, was die Wahlfreiheit beim Firmennamen durch verschiedene Kriterien einschränkt.
Rechtliche Anforderungen nach Handelsgesetzbuch bei der Firmen(namen)-Bildung
Das Gesetz stellt insbesondere die folgenden rechtlichen Anforderungen an die Firmenbildung, auf die man als Firmengründer, als StartUp oder auch bei einer Umbenennung eines Unternehmens achten muss: Der Firmenname muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB), darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (§ 18 Abs .2 HGB), muss einen Rechtsformzusatz enthalten (§ 19 HGB) und muss sich von anderen Firmen im Registergericht deutlich unterscheiden (§ 30 HGB).
Neben diesen registerrechtlichen Eintragungserfordernissen gibt es aber noch weitere zu berücksichtigende Punkte.
Wie sollte der Firmenname gestaltet sein?
Bei der Namensfindung für eine Firma spielen – neben den registerrechtlichen Eintragungserfordernissen – mehrere wichtige Faktoren eine Rolle, da der Firmenname das Image und die Wahrnehmung des Unternehmens nachhaltig prägen. Zudem sind insbesondere sprachliche und weitere (marken)rechtliche Kriterien zu berücksichtigen, damit man mit einem neuen Firmennamen keine Probleme bekommt. Hier sind einige wichtige Punkte, die man beachten sollte:
Eindeutigkeit und Wiedererkennbarkeit sichern!
Ein Firmenname sollte einzigartig sein. D.h. der neue Firmenname sollte sich von anderen Marken und Unternehmen abheben, um Verwechslungen zu vermeiden und einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen.
So sollte der Firmenname einen hohen Wiedererkennungswert haben. Eine gewisse Merkwürdigkeit (!) – im besten Sinne – ist daher von Vorteil. Denn was auffällt und man gut wiedererkennt, kann man sich gut merken, kommuniziert man gerne und „kauft“ man auch eher.
So ist der Firmenname ein wertvolles Kommunikationsmittel. Ein kreativer und origineller Name kann helfen, im heutigen, stark gesättigten Marktumfeld herauszustechen. Hiermit setzt man sich im Markt ab und macht sich einzigartiger.
Schaffen Sie einen emotionalen und symbolischen Wert!
Ein Name ist ein wichtiger Träger und Vermittler von Emotionen. Daher sollte der Firmenname positive Gefühle oder gewünschte Assoziationen (z. B. Vertrauen, Innovation, Nachhaltigkeit, Freude, Dynamik) auslösen.
Dabei müssen unbedingt die Identität und Werte des zu benennenden Unternehmens berücksichtigt werden. Der Firmenname sollte im Einklang mit der Unternehmensvision und -philosophie stehen. Ein positionierungsgetreuer und authentischer Name kann das Unternehmensbild und die Markenidentität optimal tragen und stärken.
Immer an den Zielgruppen orientieren!
Der Name sollte bei den Zielgruppen ankommen und deren Erwartungen und Vorlieben berücksichtigen. Ein Name, der technisch klingt, könnte beispielsweise bei Bau-Dienstleistungen passen, aber nicht unbedingt bei einer Firmenmarke im Bereich Genuss- oder Lebensmittel.
Auf Aussprache und Schreibweise beim Firmennamen achten!
Der Firmenname sollte einfach auszusprechen und gut zu schreiben sein. Das erleichtert die Mundpropaganda und verbessert die Auffindbarkeit im Internet.
Kulturelle Stolperfallen vermeiden!
Unbedingt sollte man bei der Namensfindung darauf achten, dass der Firmenname international und kulturell passend ist, insbesondere wenn das Unternehmen über verschiedene Länder hinweg tätig sein will. Doch auch bei einer Tätigkeit nur im deutschsprachigen Raum sollten andere Sprachen – die weit verbreitet sind – überprüft werden. Ein Name, der in der deutschen Sprache vielleicht positiv klingt und wirkt, kann in einer anderen Sprache negative Bedeutungen haben oder unschöne Assoziationen wecken.
Es sollten daher keine ungewünschten Doppeldeutigkeiten oder problematische Bedeutungen geben, die zu Missverständnissen und Ablehnung führen. Solche Probleme lassen sich aber sehr gut durch Sprachchecks mit entsprechenden Muttersprachlern – die unbedingt über Kommunikationserfahrung verfügen sollten – vermeiden.
Achten Sie auf die visuelle Umsetzbarkeit!
Ein Firmenname sollte sich gut für Logos, Slogans und andere visuelle Darstellungen eignen. Ein grafisch gut geeigneter, nicht zu langer, prägnanter Name ist oft leichter in ein Logo zu integrieren und wirkt auf verschiedenen Medien (Print, Online) – aber auch auf Produkten des Unternehmens – gut.
Ein Firmenname mit Zukunftsfähigkeit ist nachhaltig!
Ein guter Firmenname bietet die Möglichkeit von Flexibilität und Wachstum. D.h. ein Firmenname sollte Raum für zukünftige Entwicklungen lassen. Ein inhaltlich zu spezifischer Name könnte bei der Erweiterung des Angebots einschränkend wirken. Hätte sich z.B. Zalando 2008 als StartUp – weil man damals erstmal Schuhe über das Internet verkaufen wollte – „Shoeshop“ genannt, wäre das Geschäftsmodell schnell an Grenzen gestoßen.
Zudem sollte ein Name auch möglichst zeitlos sein. Daher sollte man Firmennamen vermeiden, die zu trendy oder modern zu sind, da Trends schnell vergehen und der Name dann veraltet wirken könnte. Jahreszahlen wirken schnell „abgelaufen“, was insbesondere die 2000er-Marken gemerkt haben. Und aktuelle Technik verändert sich auch schnell und wirkt dann im nachhinein altertümlich. So war das Faxgerät mal modern, heute nutzt es keiner mehr. Und wer weiß, wie lange wir noch „klicken“.
Eine Firma benötigt auch eine Domain!
Heutzutage ist eine passende Domain sehr wichtig. Prüfen Sie vorab, ob die gewünschte Domain (.com, .de, .net, .info etc.) verfügbar ist. Sichern Sie die passende(n) Domain(s) möglichst frühzeitig, denn Domains sind auch schnell durch andere gesichert und dann nicht mehr für einen verfügbar.
Nur ein rechtlich einsatzfähiger Firmenname ist ein guter Firmenname!
Ein Firmenname sollte sich nicht nur aus Marketinggründen von anderen Firmennamen und Marken unterscheiden, sondern insbesondere aus rechtlichen. Denn ein Firmenname, der Firmennamen-Rechte oder Markenreche verletzt, ist sehr problematisch.
So können die Verletzung von Firmennamen-Rechten oder Markenrechten zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, wie Abmahnungen, Unterlassungsklagen und hohen Schadensersatzforderungen. Zudem können sie den Markenwert und das Vertrauen der Kunden in die gesamte Unternehmung schädigen. Im schlimmsten Fall muss der Firmenname aufgegeben werden.
Vor einer Entscheidung für einen Firmennamen sollte daher unbedingt die rechtliche Einsatzfähigkeit geprüft werden.
Firmen- und Markenrecherche sowie rechtliche Prüfung sind ein Muss!
Vor der finalen Entscheidung für einen Firmenname für eine Existenzgründung, für ein StartUp oder eine Umbenennung sollte eine Firmen- und Markenrecherche in den anvisierten Zielgebieten durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass er nicht durch andere Firmen oder Personen geschützt ist. Zu den unbedingt – für alle mit dem Unternehmen anvisierten Länder (!) – zu prüfenden Bereichen gehören:
Handels- und Firmenregister:
Sicherstellen, dass der Firmenname nicht von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Hierfür sind Handelsregister und Firmenregister-Recherchen erforderlich.
Nationale und internationale Markenregister:
Überprüfen, ob der Firmen nicht bereits national oder international als Marke registriert ist. Hier reicht es nicht, z.B. nur die Markeneintragungen beim Deutschen Patent- und Markenamt zu prüfen. Für Deutschland sind unbedingt auch die Unionsmarken und Wipo- bzw. IR-Marken bei den Markenrecherchen zu inkludieren.
Dabei muss man auch darauf zu achten, dass man den neuen Firmennamen nicht nur identisch – also in der exakten Schreibweise – prüft, sondern unbedingt auf ähnliche Firmennamen und Markennamen. Denn auch ähnliche Firmen und Marken können zu einer Verwechslung führen und damit zu einer folgenschweren Rechtsverletzung (siehe oben). Hier sind Markenrecherchen auf Ähnlichkeit erforderlich.
Eine solche Markenrecherche ist für Laien eigentlich nicht mit der nötigen Sicherheit durchführbar. Daher sollte man diese Recherchen nur durch Rechercheunternehmen durchführen und von erfahrenen Markenanwälten prüfen lassen.
Wettbewerbsanalyse:
Überprüfen, ob ähnliche Markennamen oder Markenbilder bei Konkurrenten existieren. Gerade die Mitbewerber reagieren „empfindlich“ auf Firmennamen, die ihrem Firmennamen oder ihren Produktnamen „zu nahe“ kommen.
Domain- und Social-Media-Check:
Verfügbarkeit der passenden Domains und Social-Media-Nutzungen prüfen. Denn ohne Domains und ohne Social-Media-Nutzbarkeit ist eine moderne Kommunikation heute nicht mehr denkbar.
Was ist ein guter Firmenname?
Ein guter Firmenname vereint also Strategie, Kreativität, sprachliche und rechtliche Sicherheit, um sich nachhaltig und erfolgreich im Markt zu positionieren. Alle diese Punkte sind bei der Namensentwicklung für ein Unternehmen unbedingt zu beachten.
Was macht man, wenn man einen passenden Firmennamen gefunden hat?
Wenn das Unternehmen keine Einzelperson oder BGB-Gesellschaft ist, ist eine Eintragung im Handelsregister erforderlich. Für eine solche Handelsregister-Eintragung sind einige Schritte zu machen. Hier die wichtigsten Punkte:
- Wählen Sie den passenden Firmennamen und die passende Rechtsform, wie z. B. eine GmbH eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Unternehmergesellschaft (UG).
- Erstellen Sie die nötigen Gründungsdokumente. Je nach Rechtsform werden unterschiedliche Dokumente benötigt: Bei GmbH, UG und AG ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich, der die wichtigsten Punkte des Unternehmens regelt (u. a. den Firmennamen, Sitz, Geschäftszweck, Geschäftsführung). Je nach Struktur können Beschlüsse der Gesellschafterversammlung notwendig sein.
- Beurkundung durch einen Notar. Für viele Rechtsformen, wie z. B. GmbHs und UGs, ist eine notarielle Beurkundung der Gründungsdokumente und der Anmeldung zum Handelsregister unbedingt erforderlich. Durch den Notar wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und macht eine beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister.
- Einzahlung des Stammkapitals. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) muss das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt werden, bevor die Eintragung erfolgen kann. Dies wird vom Notar vor der der Anmeldung zum Handelsregister auch geprüft und bestätigt.
- Dann kann die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen. Der Notar übermittelt die Anmeldung an das zuständige Amtsgericht (Registergericht). Das Registergericht prüft nach Eingang die Anmeldung und trägt die Gesellschaft ins Handelsregister ein. Eine Handelsregisternummer wird nach erfolgreicher Eintragung vergeben, die ein Unternehmen unbedingt benötigt.
Nach der Eintragung wird die Gesellschaft im Handelsregister veröffentlicht. In der Regel erfolgt im Bundesanzeiger zusätzlich eine Bekanntmachung. Durch die Handelsregistereintragung und die Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens entstehen auch relevante Schutzrechte für den Firmennamen.
Was für einen Schutz hat man für den Firmennamen?
Der Eintrag eines Firmennamens im Handelsregister bietet in Deutschland tatsächlich einen gewissen Schutz – allerdings nur in begrenztem Umfang und mit spezifischem Geltungsbereich. Hier ist eine Übersicht:
Firmenrechtlicher Schutz des Namens
Der eingetragene Firmenname wird in das Handelsregister eingetragen und genießt ab dann einen firmenrechtlichen Schutz. Dieser Schutz gilt vor allem im regionalen Kontext. Das bedeutet, dass andere Unternehmen innerhalb derselben Region oder Branche keinen ähnlichen oder identischen Namen verwenden dürfen, da dies zu Verwechslungen führen könnte.
Der Schutz besteht nur für den Firmennamen in Verbindung mit der im Handelsregister eingetragenen Rechtsform und dem Unternehmensgegenstand.
Besser eine Markeneintragung
Der Handelsregistereintrag singulär gewährt keinen Schutz im Sinne des Markengesetzes. Das bedeutet, dass der Name im Handelsregister eingetragen sein kann, aber andere Unternehmen ihn möglicherweise als Marke schützen lassen können.
Auch innerhalb Deutschlands könnte ein anderes Unternehmen aus einer anderen Region oder mit einem abweichenden Geschäftsfeld einen ähnlichen Namen verwenden, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht.
Für einen umfassenden Schutz sollte der Name daher als Marke – z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder (wenn man eine EU-weite Schutzerstreckung wünscht) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen werden.
Durch eine Markeneintragung beim DPMA oder EUIPO erhält man eine optimalere Absicherung als durch bloßen Handelsregistereintrag. Eine eingetragene Marke lässt im Streitfall sehr gut belegen und schützt den Namen für Waren- und Dienstleistung sowie Territorien, die bei der Unternehmensgründung noch nicht realisiert werden. Sie bietet u.a. folgende Vorteile:
Deutschlandweiter oder sogar EU-weiter exklusiver Schutz für die eingetragen Waren und Dienstleistungen in den entsprechenden Territorien.
Markenschutz vor ähnlichen oder identischen Drittmarken innerhalb, wodurch man vor Nachahmungen und Verwechslungen besser geschützt ist.
Sehr gute rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten: Denn am Markenrechte sehr gut gegen unbefugte Nutzungen belegen und durchsetzen.
Und schließlich kann eine Marke auch lizensiert und – wenn man das möchte – auf andere übertragen werden. Ein Firmenname alleine lässt sich nur mit dem ganzen Unternehmen übertragen.
Folgendes ist ist bei der Namensfindung und nach der Namensentscheidung daher zu empfehlen: Firmen, die ihren Namen oder ihre Produkte optimal schützen möchten, empfiehlt es sich immer eine Markeneintragung zusätzlich zum Handelsregistereintrag. Ein firmenrechtlicher Schutz allein ist nur für regional tätige Klein-Unternehmen ausreichend. Wer jedoch mehr Perspektive und Sicherheit möchte, sollte immer an eine Eintragung denken.
“Zum optimalen Schutz des Firmennamens empfiehlt sich immer eine Marke. Insbesondere bei bereits geplanten internationalen Unternehmenstätigkeiten, lassen sich hierdurch schon Namensrechte in Territorien schützen, in den das Unternehmen noch nicht am Anfang tätig ist. Zudem ist eine Markeneintragung das beste Mittel zum Schutz eines Namens!“
Peter A. Ströll LL.M. Eur
NAMBOS Geschäftsführer & Rechtsanwalt
Nicht erst kurz vor Gründung den Firmennamen entscheiden!
Die Entscheidung für einen Firmenname hat höchste Priorität! Sobald man eine Geschäftsidee hat, sollte man auch über den Firmennamen nachdenken und die Namensentwicklung starten, ihn entscheiden und dann auch schützten. Auch die nötigen und reservierbaren Domains sollten dann asap gesichert werden.
Denn ohne passgenaues Naming kann keine konkrete und optimale Kommunikation erfolgen. Eine Geschäftsidee manifestiert sich auch in einem passenden Namen und wird so kommunizier- und greifbarer für alle involvierten Personen und Institutionen: die Firmengründer, ihre Partner (Investoren, Berater etc.) und benötigte Dienstleister (Werbeagenturen, Banken, Steuerberater etc.) sowie Behörden.
Wer zu spät in die Überlegung, Namensfindung, Entscheidung und Schutz des Firmennamens einsteigt und dies z.B. erst kurz vor Gründung und Marktstart angeht, kann unschöne Überraschungen erleben, die alle weiteren Schritte blockieren. Vielleicht ist der kurzfristig entwickelte Name doch nicht nutzbar, da rechtlich bereits belegt. Vielleicht tauchen sprachliche Probleme auf. Oder Domains sind inzwischen vergeben. Dann gerät man unter Zeitdruck…und unter Zeitdruck lässt sich nur schwer die beste Lösung für das wichtigste Fundament eines Unternehmens finden und entscheiden.
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Markus Lindlar
NAMBOS Geschäftsführer Kreation & Linguistik
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