• Nambos - Agentur für Namensentwicklung und Claims

Markenanmeldung und Markenregistrierung

Markenanmeldungen und Markenregistrierungen – Das Wichtigste auf einen Blick

Markenanmeldungen und Markenregistrierungen folgen meist auf die Entwicklungs- und Überprüfungsleistungen von NAMBOS. Daher müssen die Möglichkeiten, Anforderungen und Folgen hieraus bekannt sein. Aus diesem Grund braucht man bei NAMBOS für die Entwicklung und Überprüfung von Markennamen, Firmennamen, Slogan und Claims, Titeln und Logos – neben strategischem Kreationspower für das Naming und Claiming – viel Marken(rechts)wissen.

Dieses liegt bei NAMBOS natürlich vor. Denn NAMBOS verfügt über einen eigenen internen Markenanwalt und speziell ausgebildete Rechercheure in der eigenen Marken-Rechercheabteilung. Auch die NAMBOS-Berater haben durch ihre langjährige Erfahrung und die vielen Markenentwicklungen und -überprüfungen viel praktisches und rechtliches Wissen gesammelt. Dieses Wissen fließt in unsere Projekte mit ein und macht sie daher nachhaltiger und sicherer. Dies geben wir auch gerne weiter, damit unsere Kunden die Schutzmöglichkeiten durch Markenanmeldungen und Markenregistrierungen kennen.

Hier das Wichtigste, was man zu Markenanmeldungen und Markenregistrierungen wissen muss:

Vorteile von Markenanmeldungen und Markenregistrierungen

Die Anmeldung bzw. Registrierung einer Marke bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl rechtlicher als auch geschäftlicher Natur sind. Markenanmeldungen und Markenregistrierungen sind aber zunächst einmal begrifflich und inhaltlich zu unterscheiden. Daher hierzu erstmal eine kleine Erklärung zum Unterschied.

Markenanmeldungen vs. Markenregistrierungen

Die beiden Begriffe werden nämlich oft synonym verwendet, beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Stadien im Prozess des Markenschutzes.

Die Markenanmeldung ist die tatsächliche Einreichung der Markenanmeldung bei einem Markenamt (z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)). Ohne Markenanmeldung keine eingetragene Marke. Aber die Anmeldung ist auch für die Prioritätssicherung wichtig.

Denn das Anmeldedatum ist der genaue Zeitpunkt, aus dem sich relevante Rechte ergeben. Es bestimmt nämlich den Zeitpunkt, ab dem die Marke geschützt ist, sofern die Anmeldung später erfolgreich registriert wird.

Das ist deshalb so wichtig, da ein zeitlich älteres Markenrecht gegenüber einem zeitlich jüngeren Recht Priorität hat. Es gilt nämlich im Markenrecht grundsätzlich das Prinzip (einfach ausgedrückt) „Wer zuerst kommt malt zuerst“. Folglich ist das „ältere Recht“ gegenüber dem „jüngeren Recht“ das „bessere“ Recht! Denn das ältere Markenrecht kann das jüngere Markenrecht – wenn noch weitere Anforderungen vorliegen – z.B. an der Nutzung hindern. Es hat zeitliche Priorität.

Eine Markenregistrierung bezeichnet den Abschluss der Anmeldung und den Eintrag der Marke in das Markenregister. Die Markeneintragung findet erst nach bestimmten Prüfungs- und Verfahrensschritten bei den Markenämtern statt. Übrigens das begehrte ®-Zeichen darf erst nach der Markeneintragung genutzt werden und nicht schon nach Anmeldung. Eine Nutzung vor Registrierung wäre wettbewerbswidrig. Auch eine Markenurkunde erhält man erst nach der Markeneintragung.

Was sind nun die Vorteile einer erfolgreichen Markenregistrierung?

A. Die rechtlichen Vorteile

Folgende rechtliche Vorteile sind insbesondere zu nennen. So wird mit der Registrierung die Marke offiziell geschützt und ins Markenregister eingetragen. Damit genießt man umfassende Rechte an der Marke. Wichtig ist das damit erlange „Exklusivrecht“. Denn mit der Markenregistrierung erhält der Inhaber das exklusive Recht, die Marke für die registrierten Waren und Dienstleistungen in den erstreckten Territorien zu nutzen. Andere dürfen die Marke in diesem Zusammenhang nicht ohne Zustimmung des Markeninhabers verwenden.

„Eine eingetragene Marke gibt den Markeninhabern quasi ein gesetzliches Monopol. Monopole sind eigentlich nicht zulässig, aber im Markenbereich hat der Gesetzgeber ein solches Markenmonopol den Markeninhabern extra eingeräumt. Das hat rechtliche und wirtschaftliche Vorteile und das sollte man auch nutzen! Denn der Zugang des vom Markenrecht geschützten Bereichs ist für Wettbewerber und Nachahmer versperrt.“

Peter A. Ströll LL.M. Eur
NAMBOS Geschäftsführer Beratung & Recht / Rechtsanwalt

Eine Markeneintragung gibt dem Inhaber auch das Recht, aus dieser Marke gegen Dritte vorzugehen, die eine identische oder ähnliche Marke nutzen. Und dabei ist die Markeneintragung ein sehr guter Beleg des Markenrechts. Denn die Registrierung ist ein starker Nachweis für das Eigentum an der Marke, der Priorität und des Schutzumfangs, was besonders in rechtlichen Auseinandersetzungen hilfreich ist.

Mit der Markeneintragung erlangt der Markeninhaber u.a. Schutz vor Nachahmern. Denn eine registrierte Marke schützt u.a. ein Logo, einen Produkt- oder Firmennamen effizient vor Nachahmung oder unrechtmäßiger Nutzung. Sie verhindert sogar, dass andere – nur ähnliche (!) Zeichen – für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden, was die Produkte und Unternehmungen der Markeninhaber schützt.

Aber Achtung: Eine Markeneintragung gilt grundsätzlich nur in den Ländern, in denen sie eingetragen ist. Und der Schutz erstreckt sich nur auf identische und ähnliche Produkte oder Dienstleistungen. Daher muss die Markenanmeldung auch dahingehend genau ausgerichtet sein, damit es keine Schutzlücken gibt, die nicht gewünscht sind.

B. Wirtschaftliche Vorteile einer Marke

Die vorgenannten Schutzmöglichkeiten sind an sich bereits auch wirtschaftliche Vorteile. Ein weiterer wirtschaftlicher Vorteil ist jedoch, die Wertsteigerung des Unternehmens. Denn eine registrierte Marke ist ein Vermögenswert, der den Wert eines Unternehmens erhöht und bei Investitionen oder Übernahmen berücksichtigt wird.

Marken können zudem verkauft, lizenziert oder als Teil von Franchisekonzepten genutzt werden, was zusätzliche Einnahmequellen erschließt. Es ergeben sich also auch weitere Monetarisierungsmöglichkeiten.

Auch die Attraktivität für Investoren steigt. Denn Investoren bevorzugen Unternehmen mit geschützten Marken, da diese eine starke Marktstellung und weniger rechtliche Risiken signalisieren.

Ein Markenschutz ist zudem auch sehr nachhaltig und langlebig. So sind Marken nach der Registrierung in der Regel für 10 Jahre geschützt und können beliebig oft verlängert werden, was langfristige Sicherheit bietet. Eine Marke kann quasi für „immer“ geschützt sein. Bei einem Patent ist es z.B. anders, diese laufen i.d.R. 20 Jahre aus und danach kann jeder die Innovation frei nutzen. Bei Marken ist das anders! Z.B. Schmerzmittel gibt es viele, die wie Aspirin aufgebaut sind und wirken – aber nur eins darf sich Aspirin nennen …und als Markenprodukt einen höheren Preis verlangen.

Zudem ergeben sich strategische Vorteile. Mit einer registrierten Marke kann man ein Unternehmen strategisch aufbauen und eine Identität nachhaltig sichern. Mit Firmenmarke, Dachmarken und Produktmarken lässt sich zudem ein Portfolio differenziert und nachhaltig aufbauen und sichern.

Mit einer Marke erhöht sich auch der Wiedererkennungswert. Eine registrierte Marke stärkt die Identität des Unternehmens und erleichtert es Kunden, diese damit gekennzeichneten Produkte oder Dienstleistungen von der Konkurrenz zu unterscheiden. Marken stehen auch oft für Qualität und Vertrauen, was die Bindung zu bestehenden Kunden und die Akquise neuer Kunden erleichtert. Das ®-Zeichen wird zudem häufig als Marken-„Qualitätssiegel“ verstanden und mit „behördlicher Absicherung“ gleichgesetzt, was aber nicht der Fall ist. Dennoch ist das ein schöner Nebeneffekt.

Weitere Vorteile:

Eine Marke kann Basis für internationalen oder globalen Schutz sein: Eine nationale Registrierung (z. B. in Deutschland oder der EU) dient als Grundlage („Basismarke“)  für internationale Markenregistrierungen, z. B. über das Madrider System. Markeninhaber können ihre Marke nämlich – z.B. schon lange vor der Produkteinführung – in vielen Ländern schützen, um Ihre Marktposition international abzusichern.

Online-Schutz: Mit einer eingetragenen Marke kann man eigene Rechte auf digitalen Plattformen wie sozialen Medien, Marktplätzen oder bei Domains einfacher durchsetzen.

Domain-Rechte: Eine Markenregistrierung hilft, sich gegen Cybersquatting oder missbräuchliche Domain-Nutzung zu wehren.

“Eine Markenregistrierung bietet also umfassenden Schutz und wirtschaftliche Vorteile. Sie schützt Produkte und Unternehmen, stärkt ihre Wettbewerbsposition und ermöglicht, langfristig auf einer Marke aufzubauen. Sie ist daher ein essenzieller Schritt für Unternehmen, die Wert auf ihre Reputation und ihren Markenerfolg legen.

Peter A. Ströll LL.M. Eur
NAMBOS Geschäftsführer Beratung & Recht / Rechtsanwalt

Welche Schutzmöglichkeiten gibt es im Zusammenhang mit Markeneintragungen?

Bei der Markenregistrierung gibt es verschiedene territoriale Möglichkeiten, die sich je nach geografischem Schutzbereich unterscheiden. Die Wahl hängt von den geschäftlichen Zielen und der Zielregion des Unternehmens ab. Hier sind die wichtigsten Optionen:

Nationale Markenregistrierung:
Schutz der Marke in einem einzelnen Land (z.B. Deutschland)

Wo muss man anmelden? Bei den nationalen Markenämtern, z. B.:

  • Deutschland: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
  • USA: United States Patent and Trademark Office (USPTO)
  • Frankreich: Institut National de la Propriété Industrielle (INPI)

Vorteile:

  • Ideal für Unternehmen, die nur in einem Land Markenschutz wünschen.
  • Kostengünstiger als internationale Registrierungen.

Beispiel: Ein Unternehmen, das nur in Deutschland operiert, könnte seine Marke beim DPMA anmelden.

Regionale Markenregistrierung:
Schutz in einer Region, die mehrere Länder umfasst.

Wo muss man anmelden? Bei regionalen Markenämtern, z. B.:

  • EUIPO: Europäisches Amt für geistiges Eigentum – Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten mit einer Unionsmarke.
  • OAPI: Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum – Schutz in mehreren afrikanischen Staaten.
  • ARIPO: Afrikanische Regionale Organisation für geistiges Eigentum – für englischsprachige afrikanische Länder.

Vorteile:

  • Ein Antrag für mehrere Länder der Region spart Kosten und Verwaltungsaufwand.
  • Einheitlicher Schutz (z. B. EU-Marke gilt automatisch in allen EU-Staaten).

Beispiel: Ein Unternehme, dass Markenschutz für die gesamte EU wünscht, kann mit einer Anmeldung beim EUIPO Markenschutz in allen EU-Mitgliedsländern erhalten.

Internationale Markenregistrierung (Madrider System):
Globale Registrierung in mehreren Ländern über ein zentrales System.

Wo anmelden? Über die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit dem Madrider Abkommen und dem Madrider Protokoll.

Voraussetzung: Die Marke muss bereits – im Rahmen einer „Basismarke“ – national oder regional angemeldet oder registriert sein (z. B. beim DPMA oder EUIPO).

Vorteile:

  • Ermöglicht Schutz in allen Vertragsstaaten des Madrider Abkommens (über 110 Länder, z. B. USA, China, Japan, Australien).
  • Länder können individuell ausgewählt werden.
  • Verwaltung und Erneuerung erfolgen zentral.
  • Effiziente Anmeldung in mehreren Ländern.
  • Einheitliches Verfahren spart Kosten und Zeit.

Beispiel: Ein Unternehmen, das in Deutschland, in der Schweiz und in China benötigt, kann eine internationale Registrierung über die WIPO vornehmen.

Die Wahl der territorialen Möglichkeit hängt von der Unternehmensstrategie ab. Für lokale Märkte reicht oft die nationale Registrierung, während international agierende Unternehmen das Madrider System oder regionale Lösungen bevorzugen sollten. Wir bei NAMBOS bedenken dies bei einem Namensentwicklungs- oder Claimentwicklungs-Projekt immer mit.

Peter A. Ströll LL.M. Eur
NAMBOS Geschäftsführer Beratung & Recht / Rechtsanwalt

Was kann man als Marke schützen? Was gibt es für Markenformen?

Marken können in verschiedenen Formen registriert werden, um unterschiedliche Elemente eines Unternehmens oder Produkts zu schützen. Hier sind die registrierbaren Markenformen:

Wortmarke

Wortmarken bieten Schutz für z.B.  Wörter, Buchstaben oder Zahlen in ihrer reinen textlichen Darstellung, unabhängig von Schriftart, Farbe oder Design.

Beipiele hierfür sind Markennamen wie Coca-Cola, adidas, Apple. Aber auch Slogans wie „Just Do It“ (Nike) oder „4711 immer dabei“ können so geschützt werden.

Die wichtigsten Vorteile von Wortmarken sind: Flexibilität in der Gestaltung: Der Schutz erstreckt sich auf den Text in jeder Form. Zudem sind sie einfacher zu registrieren und durchzusetzen.

Bildmarke

Bildmarken bieten Schutz für grafische Elemente ohne textliche Bestandteile.

Als bekannte Beispiele sind hier folgende Logos zu nennen: Der Apple-Apfel ohne Text, die Mercedes-Stern-Grafik.

Die wichtigsten Vorteile der Bildmarken sind: Schutz einzigartiger visueller Designs, die Marken stark visuell prägen. Ideal für Produkte und Unternehmen mit hoher Wiedererkennung durch Bilder.

Wort-/Bild-Marke

Die Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus textlichen und grafischen Elementen.

Schöne und markenstarke Beipiele sind das Schriftzug-Logo von Coca-Cola und das Nike-Logo mit dem Swoosh und Schriftzug.

Als Vorteile bei den Wort-/Bildmarken sind folgende zu nennen: Schutz des Designs und des Wortes in der spezifischen Kombination. Wort/Bildmarken sind dann optimal, wenn das Design ein wesentlicher Bestandteil des Namens oder Markenauftritts ist.

Hörmarke (Klangmarke)

Hörmarken gehören nicht zu am häufigsten geschützten Marken. Aber sie haben trotzdem eine wichtige Funktion. Sie schützen nämlich akustischen Elemente wie Melodien, Jingles oder Klänge.

Wichtig sie sind für Unternehmen und ihre Produkte zeigen zwei gute Beispiele, die jeder kenn: der Telekom-Jingle (die bekannten fünf Töne) und das MGM-Löwengebrüll.

Ihre Vorteile sind klar: Sie sind besonders geeignet für Marken mit starkem audiovisuellem Bezug. Mit Ihnen bekommt man optimalen Schutz für einzigartige akustische Identitäten.

Farbmarke

Farbmarken bieten Schutz für eine spezifische Farbe oder Farbkombination, die mit der Marke assoziiert wird.

Auch hier ist wieder die Deutsche Telekom mit der für sie geschützten Farbe Magenta ein gutes Beispiel. Aber auch das Lila für Milka-Schokolade.

Voraussetzungen für einen Schutz ist, dass die Farbe eine Verkehrsdurchsetzung haben muss (bekannt und mit dem Unternehmen verbunden sein). Mit der Farbmarke erreicht man eine starke visuelle Identität über Farben.

Weitere Markenarten

Die vorgenannten Markenarten sind für NAMBOS im Tagesgeschäft – mehr oder weniger – relevant. Als weitere Markenformen sind aber noch nachfolgende zu nennen:

Positionsmarke: Schutz eines spezifischen Designs oder einer Kennzeichnung an einer festgelegten Stelle eines Produkts (Beispiel: drei Streifen auf Schuhen von Adidas).

Mustermarke: Schutz eines wiederkehrenden Musters, das auf einem Produkt angewendet wird (Beispiel: Louis Vuitton-Damier-Muster).

Formmarke (3D-Marke): Schutz dreidimensionaler Formen eines Produkts oder seiner Verpackung (Beispiele: Dimple Flasche, Toblerone-Schokoladenform, Coca-Cola-Flasche).

Bewegungsmarke: Schutz von Bewegungen oder Animationen, die mit der Marke verbunden sind (Beispiel: Speziell animierte Logos in Werbungen)

Multimediamarke: Kombination von Bild- und Tonelementen in einer animierten Form (Beispiel: Filmintro mit animierten Logos und Klang (z. B. Disney-Schloss mit Musik).

Haptikmarke: Schutz von taktilen Eigenschaften eines Produkts (z. B. einzigartige Materialstruktur bei Luxusprodukten).

Geruchsmarke: Schützt einen spezifischen Geruch, der ein Produkt charakterisiert (Beispiel: der Duft von frisch gemähtem Gras für Tennisbälle).

 

Die Wahl der Markenform hängt von der Natur der Marke und dem Schutzbedarf ab. Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken sind am häufigsten, während spezialisierte Formen wie Hörmarken, Farbmarken und 3D-Marken spezifische Anforderungen erfüllen müssen. Mit zunehmender Digitalisierung gewinnen Bewegungsmarken und Multimediamarken an Bedeutung.

„Für NAMBOS sind natürlich Wort-, Bild- und Wort/Bildmarken von besonderer Relevanz. Aber manchmal sind auch die anderen Markenformen wichtig. Dann ist es gut, wenn unser Markenjurist auch dazu das nötige Wissen parat hat.“

Sebastian Fiebig Dipl. Dok.
NAMBOS Geschäftsführer International & Research

Übrigens NAMBOS darf als Namingagentur – trotz der umfassenden Erfahrung in diesem Bereich – (wg. dem Rechtsberatungsgesetz) keine Marken für Kunden anmelden. Aber unsere angeschlossene Markenkanzlei kann dies natürlich Hand in Hand übernehmen. Trotzdem ist das Marken(rechts)wissen für die sichere Namensentwicklung bei NAMBOS natürlich sehr wichtig und vorhanden. Dies Erfahrung unseres internen Markenanwalts und unserer erfahrenen Marken-Rechercheure fließt daher auch in jedem Naming– oder Überprüfungsprojekt (z.B. Markenrecherchen) mit ein.

„Für NAMBOS und unsere Kunden ist im Zusammenhang mit dem Schutz von Namen natürlich die Wortmarke und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wort-Bildmarke relevant. Wichtig ist für uns, dass unsere Kunden den bestmögliche Marke und den bestmöglichen Schutz bekommen. Genau dafür stehen wir mit unserer Erfahrung, Kreation und Überprüfungsmöglichkeiten.“

Peter A. Ströll LL.M. Eur
NAMBOS Geschäftsführer Beratung & Recht / Rechtsanwalt

Sie benötigen eine neue Marke für ein Produkt oder ein Unternehmen? Wir finden das optimale Naming oder das passende Logo für Sie.

Sie benötigen sichere Überprüfungsleistungen in Form von Markenrecherchen oder Sprachanalysen? Wir haben die sicheren Lösungen für Sie!

Nehmen Sie HIER Kontakt mit uns auf!

NAMBOS in 140 Sekunden erklärt

Lernen Sie uns persönlich kennen und sehen Sie sich hier unseren kurzen Film an.

© NAMBOS GmbH | Namensagentur | Amsterdamer Str. 192 | 50735 Köln | Tel. 0221-998855-0 | email: info@nambos.de