• Nambos - Agentur für Namensentwicklung und Claims

Markenrecherche Europa und Europäische Union (EU)

Worauf ist beim Markeneinsatz und bei Markenrecherchen in Euro zu achten?

Was ist eine Unionsmarke?

Eine Unionsmarke, auch bekannt als Europäische Unionsmarke, ist eine Form des Schutzes geistigen Eigentums, die ausschließliche Rechte für die Verwendung einer bestimmten Marke in der gesamten Europäischen Union gewährt. Das bedeutet, dass der Markeninhaber das Recht hat, andere daran zu hindern, die gleiche Bezeichnung oder eine ähnliche Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU zu verwenden. Dies ist u.a. wesentlich für die Namensfindung, die Markenrecherche und den Markenschutz.

Vorteile eine Unionsmarke und auf was ist zu achten?!

Der wichtigste Vorteil der Unionsmarke besteht darin, dass mit einer einzigen Markenanmeldung Schutz in sämtlichen Ländern der EU erlangt werden kann. Die Amtsgebühren sind im Vergleich zu vielen verschiedenen nationalen Markenanmeldungen in Summe günstiger und einfacher in der Administration. Zudem muss eine Unionsmarke auch nur in einem EU-Land rechtserhaltend genutzt werden, damit sie ihren Schutz für die gesamte EU behält. Eine Unionsmarke ist also sehr effizient!

Nachteile durch Markenrecherche ausgleichen

Als Nachteil kann sich die Vielzahl der bereits registrierten Marken in diesem großen Territorium erweisen. So nehmen die Risiken hinsichtlich möglicher Markenrechtsverletzungen gegenüber Drittmarken stark zu. Daher ist eine Markenrecherche der wichtigste Schritt vor einer Markenanmeldung.

Wie und wo läuft das Anmeldeverfahren?

Um eine Unionsmarke zu erhalten, muss ein Antrag beim EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) gestellt werden. Durch das EU-Markensystem verfügt der Inhaber einer Unionsmarke oder EU-Marke über eine einzige, einheitliche Markeneintragung, die im gesamten Gebiet der Europäischen Union durchsetzbar ist. Neben dem Markensystem für die Europäische Union gibt es auch andere Markensysteme, wie das IR-Markensystem oder die Benelux-Markenregistrierung, die für die Länder Belgien, Niederlande und Luxemburg Gültigkeit hat.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) befindet sich in Alicante (Spanien) und verwaltet u.a. die Unionsmarken.

Eine Markenanmeldung kann in jeder Sprache der Europäischen Union eingereicht werden, aber jeder Anmelder muss auch eine zweite Sprache aus einer der fünf Amtssprachen des EUIPO wählen. Dazu zählen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch.

Internationale Markenrecherchen in der Europäischen Union

Marken können ein nationales als auch ein internationales Territorium umfassen. So sind internationale Markenanmeldungen natürlich umfassender und daher müssen bei der Recherche weitreichendere Datenbanken in die Markenrecherche inkludiert werden. Ein sauberes Recherche-Setup ist das A und O bei Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen.

Bei einer internationalen Markenanmeldung wird häufig zuerst eine nationale – z.B. deutsche – Marke als sogenannte Basismarke zur Eintragung gebracht. Dann werden die Länder und Territorien benannt, auf die sich die Markenanmeldung erstrecken soll.

Aktuell sind seit dem Austritt von Großbritannien bei einer Recherche in der Europäischen Union (EU) 27 Länder zu berücksichtigen.

Welche Register gilt es bei den Markenrecherchen zu berücksichtigen?

Marken-Datenbanken der Europäischen Union EU

Eine Markenrecherche für das Gebiet der EU muss zwingende folgende Marken-Register beinhalten:

Benelux, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern und natürlich das Unionsmarken-Register und das WIPO-Register der World Intellectual Property Organization für die EU-Länder.

Marken-Datenbanken für Europa

Ein Markenrecherche im gesamten Territorium Europa umfasst natürlich weitere Marken- und Länder-Register, denn Europa ist nicht gleich EU. Folgende europäische – nationalen – Markenregister sollten dabei in diesem Fall i.d.R. berücksichtigt werden:

Albanien, Andorra, Armenien, Benelux, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guernsey, Irland, Island, Italien, Jersey, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Makedonien, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordzypern (Türkische Republik Nordzypern), Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation – Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Unionsmarke, Vereinigtes Königreich, Weißrussland sowie Zypern und natürlich das Unionsmarken-Register und das WIPO-Register der World Intellectual Property Organization für die EU-Länder.

Weitere wichtige Register und Datenbanken

Zusätzlich zu den Markenregistern müssen je nach Benennungsgegenstand auch weitere Datenbanken berücksichtigt werden. Dazu zählen Pharma-Datenbanken, INN Internationale Freinamen, Titelregister, Domaindatenbanken, Social-Media-Checks, Slogan-Datenbanken, App-Datenbanken und Firmenregister.

Warum sind Firmendatenbanken so wichtig?

Häufig werden beim EU-Markencheck – z.B. bei der Überprüfung Produktnamen oder Firmennamen  – die Firmenregister vergessen. Es ist wichtig, neben Markendatenbanken auch innerhalb der Firmennamen-Datenbanken zu recherchieren, da hier verschiedene Informationen über bestehende Unternehmen in Erfahrung gebracht werden können.

Während sich die Markendatenbanken der EU auf den rechtlichen Schutz von Bezeichnungen und Logos konzentrieren, bieten europäische Firmennamendatenbanken einen umfassenden Überblick über alle eingetragenen Unternehmensnamen, einschließlich derer, die möglicherweise keine Marke registriert haben. Nur wenn beide Quellen (Markenregister und Firmenregister) tiefgehend recherchiert werden, kann sichergestellt werden, dass der neue Markenname, nicht bereits in identischer oder ähnlicher Art und Weise von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Denn nicht immer erfolgt bei Benutzung einer Unternehmensbezeichnung gleichzeitig eine Markenregistrierung. Und aus einem Unternehmensbezeichnung können sich relevante Bezeichnungsrechte ergeben, die für eine prioritätsjüngere Markeneintragung oder Markennutzung schädlich sind und zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führen können.

Umfassende und sorgfältige EU-Recherchen für Unternehmensnamen geben daher Aufschluss über potenzielle Konflikte oder Ähnlichkeiten mit bestehenden Unternehmensnamen. Dies kann mögliche zukünftige Rechtsstreitigkeiten innerhalb Europas verhindern.

Zudem können Recherchen in allen relevanten Datenbanken belegen, dass proaktive Schritte unternommen worden sind, um eine unbeabsichtigte Verletzung der Rechte Dritte zu vermeiden.

Durch die Konsultation von Firmennamen– und Markendatenbanken werden Entscheidungen zum zukünftigen Markennamen, Produktnamen oder Firmennamen auf ein sicheres Fundament gesetzt. Beim Naming und bei der Namensentscheidung muss neben der „geschmacklichen“ Komponente auch unbedingt die Vermeidung rechtlicher Konflikte im Fokus der Unternehmen stehen.

Daher ist Naming mehr als reine Kreativität. Kreativität bei der Namensentwicklung ist die Fähigkeit, über den Tellerrand zu schauen, neue Ideen zu entwickeln und Probleme auf einzigartige Weise zu lösen. Kreativität muss aber mit der technischen Komponente der sprachlichen Überprüfung und der Markenrecherche ergänzt werden. Nur so kann ein sicherer neuer Name entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Identitätsprüfung und einer Ähnlichkeitsrecherche Europa?

Die Identitätsrecherche und die Ähnlichkeitsrecherche sind beides wichtige Verfahren im Bereich der Markenrecherche und beinhalten unterschiedliche Analyseebenen.

Eine EU-Identitätsrecherche bezieht sich (bei z.B. Namensrecherchen) auf exakt identische Schreibweisen von bereits registrierten Markenbezeichnungen innerhalb der EU. Dabei ist die Buchstabenabfolge innerhalb der Markendatenbank gleichlautend mit der dem zu überprüfenden Markennamen.

Häufig werden Marken-Identchecks innerhalb aller Waren- und Dienstleistungsklassen durchgeführt. So erhält man schnell und effizient einen ersten Überblick zur Markensituation zu einem bestimmten Namensvorschlag. So wird schnell ersichtlich, ob es Sinn macht, die entwickelte Bezeichnung weiterzuverfolgen oder auf andere Namensfavoriten zu wechseln. Die Identitätsrecherche ist aber nur ein erster Indikator und beinhaltet keine umfassende Ähnlichkeits-Markenrecherche. Vor der Nutzung einer Bezeichnung muss daher eine Ähnlichkeitsrecherche innerhalb Europas oder der EU erfolgen.

Ähnlichkeitsrecherchen

Eine Ähnlichkeitsrecherche beinhaltet eine umfassendere und differenziertere Analyse. Die Recherchetiefe ist weitrechender und der neue Markenname wird mit potenziell ähnlichen bereits registrierten Markenbezeichnungen verglichen. Während bei einer Identitätsprüfung der Schwerpunkt auf exakten Übereinstimmungen liegt, werden bei einer Ähnlichkeitsrecherche Marken betrachtet, die in Bezug auf ihr allgemeines Erscheinungsbild, ihren Klang oder ihre Bedeutung ähnlich sind.

Bei der EU-Ähnlichkeitsrecherche fließen aber auch die Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen in die Bewertung mit ein. Das Ziel der Ähnlichkeitsrecherche Europa besteht darin, Verwechslungsgefahren zwischen der neuen Marke und bereits bestehenden Marken zu ermitteln und dadurch Rechtskonflikte zu vermeiden.

Was ist die Verwechslungsgefahr und ihre Folgen?

Die markenrechtliche Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn zwei Marken in ihrer Gestaltung, ihrem Klang oder ihrer Bedeutung so ähnlich sind, dass Verbraucher sie nicht klar unterscheiden können oder eine wirtschaftliche Verbindung annehmen. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn die Marken für ähnliche oder identische Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Dies kann zu Markenkonflikten führen. In schwerwiegenden Fällen kann es zu Widersprüchen, zu Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Die Folgen reichen von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen bis hin zur Löschung der jüngeren Marke.

Daher gehören Identitätsrecherche und insbesondere Ähnlichkeitsrecherche ins Portfolio einer Naming-Agentur. Nur mit beiden Rechercheverfahren können die bereits registrierten Marken und Markeninhaber inklusive der registrierten Dienstleistungen bzw. Waren ermittelt werden. Mit diesen Recherchen kann eine Auslotung potenzieller Risiken einer EU-Markenverletzung erfolgen, um einen Widerspruch oder Klagen von anderen Markeninhabern und Markenkonflikte zu verhindern.

„Ohne unsere Rechercheabteilung und unsere speziell ausgebildeten Rechercheure wäre eine Absicherung der von uns entwickelten oder uns von unseren Kunden anvertrauten Namen nicht möglich. Denn gründliche und verlässliche Ähnlichkeitsrecherchen sind komplex, aber unverzichtbar vor einer Namensentscheidung.“

Sebastian Fiebig
NAMBOS Geschäftsführer International & Research

Andere Länder …andere Maßstäbe

Verschiedene Länder und Regionen können unterschiedliche Markenstandards für die Beurteilung von Markenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr haben. Daher ist es wichtig, mit Markenjuristen zusammenzuarbeiten, die sich mit den einschlägigen Markengesetzen und Markenpraktiken auskennen. Der NAMBOS Markenjurist Peter A. Ströll ist ein ausgewiesener Markenanwalt, der in die Naming-Projekte eingebunden wird, um kostspielige Fehler bei der Namens- und Markenwahl zu verhindern.

Was sind Fehlerfallen bei europäischen Markennamen? Auf was ist zu achten?

  1. Eine Namensfindung mit viel Kreativität und großer Unterscheidungskraft hat ein geringeres Risiko, mit einer anderen Marke verwechselt zu werden.
  2. Umfassende Recherchen vermeiden die Kollision mit anderen Marken.
  3. Die entwickelten Markenvorschläge müssen hinsichtlich visueller, klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeiten geprüft werden. Marken, die in einem der drei Kategorien zu ähnlich sind, können Markenrechte verletzen.
  4. Eine Ähnlichkeit von Waren oder Dienstleistungen kann die Verwechslungsgefahr der gegenüberstehenden Markenbezeichnungen erhöhen.
  5. Die Wahrnehmung der Verbraucher ist zu berücksichtigen. Werden die fraglichen Marken von der Zielgruppe verwechselt, erhöht sich das Risiko. Die Wahrnehmung der Verbraucher spielt bei der Bestimmung der Verwechslungsgefahr eine entscheidende Rolle.
  6. Der geografische Geltungsbereich der neuen Marke muss klar definiert sein. Eine identische Marke im selben Gebiet kann bereits der Knock-out für dieses Naming sein.
  7. Im Fall von Markenkonflikten innerhalb Europas können auch Koexistenz-Vereinbarungen in Erwägung gezogen werden. Eine Abgrenzung und Vereinbarung bei ähnlichen Firmennamen oder Markennamen ist aber vom Markeninhaber der prioritätsälteren Markenbezeichnung abhängig.
  8. Eine tatsächliche Benutzung der Markenbezeichnung – zum Beispiel im Handel – ist ebenso von Relevanz. Eine Marke, die nach Ablauf der Benutzungsschonfrist nicht rechtserhaltend genutzt wird, verliert ihren Schutz und kann gelöscht werden.

„Eine sorgfältige Markenrecherche innerhalb Europas durch spezialisierte Rechercheagenturen oder Naming-Agenturen ist notwendig, um eine der aufgeführten Konfliktsituationen zu vermeiden. NAMBOS führt seit über 20 Jahren weltweite Marken- und Firmennamenrecherchen für internationale Konzerne, Werbeagenturen und Start-ups durch.“

Peter A. Ströll LL.M Eur
NAMBOS Geschäftsführer Beratung & Recht / Rechtsanwalt

Was ist die Markenklassifikation?

Die Einordnung und das Verständnis der Nizza-Markenklassen ist essentiell für das Markenrecht, die Durchführung von EU-Markenrecherchen und Markeneintragungen

Die Nizzaklassen sind ein international anerkanntes Klassifikationssystem für Waren und Dienstleistungen im Markenrecht. Sie wurden 1957 durch das Übereinkommen von Nizza eingeführt und werden weltweit von Markenämtern verwendet, um Markenanmeldungen systematisch zu ordnen. Das System besteht aus insgesamt 45 Klassen:

  • Klassen 1–34 für Waren (z. B. Klasse 25: Bekleidung, Klasse 30: Lebensmittel, Klasse 9: Software)
  • Klassen 35–45 für Dienstleistungen (z. B. Klasse 35: Werbung und Geschäftsführung, Klasse 41: Bildung und Unterhaltung, Klasse 43: Gastronomie)

Die Nizzaklassifikation hilft, den Schutzbereich einer Marke zu definieren, da sich eine Marke für die angemeldeten Klassen erstrecken kann. Dadurch können identische oder ähnliche Marken in unterschiedlichen Klassen existieren, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht. Markenanmelder müssen sorgfältig auswählen, in welchen Klassen sie ihre Marke schützen lassen, da nachträgliche Erweiterungen nicht möglich sind.

„Das Verständnis dieser Unterscheidung ist für eine Markenrecherche und Beurteilung der Ergebnisse sowie potenzieller Markenkonflikte unerlässlich. Noch wichtiger sind jedoch die tatsächlichen Waren und Dienstleistungen, die geschützt werden sollen bzw. geschützt sind. Das berücksichtigen wir natürlich bei unseren Recherchen, aber auch bei unseren Namensentwicklungs– und Namensstrategie-Projekten“

Peter A. Ströll LL.M Eur
NAMBOS Geschäftsführer Beratung & Recht / Rechtsanwalt

Was ist der Unterschied zwischen nationalen Markendatenbanken und den Markenregistern der EUIPO?

Die EUIPO-Datenbank umfasst Markeneintragungen, die auf EU-Ebene eingetragen worden sind. Eine Unionsmarke ist in allen EU-Mitgliedstaaten geschützt. Dieses Markenregister ist die Hauptquelle für die Ermittlung von Marken mit EU-weitem Schutzanspruch.

Jedes EU-Mitglied hat darüber hinaus eigene nationale Markenregister und Markendatenbanken. Diese Register bzw. Datenbanken enthalten Marken, die in dem jeweiligen Land eingetragen sind. Eine Unionsmarke macht bestehende nationale Marken nicht ungültig oder haben einen Vorrang. Sie besten neben den nationalen Marken. Alle nationalen Markeneintragungen behalten ihre Gültigkeit, es geht auch hier vielmehr um den Vergleich der Priorität. Für eine umfassende Markensicherheit – z.B. vor einer Markenanmeldung oder Markennutzung – müssen daher sowohl die EUIPO-Datenbanken recherchiert werden als auch die entsprechenden nationalen Datenbanken der EU-Länder konsultiert werden.

Eine Markenrecherche oder Markenbenutzungsrecherche im frei zugänglichen Internet ist nicht ausreichend, da neben den Ähnlichkeiten auch die Tragweite einer Markenbezeichnung (Territorium, Klassen, Waren und Dienstleistungen) häufig nicht zu validieren ist. Spezielle Markendatenbanken für Unionsmarken und auch nationale Markenregister sind nicht in Gänze frei zugänglich. Wenn es z.B. eine eingetragene Marke in Litauen oder Slowenien gibt, so hat auch dies für meine eigene zukünftige Unionsmarke Relevanz und muss berücksichtigt werden.

Daher können Ähnlichkeitsrecherchen für Marken nur in einschlägigen Markenregistern und Datenbanken und mit viel Erfahrung verlässlich durchgeführt werden! Und es müssen immer die EUIPO-Datenbanken UND die nationalen Markenregister recherchiert werden.

Warum ist das EUIPO so wichtig?

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist die Agentur der Europäischen Union, die u.a. für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern zuständig ist, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gültig sind. Das Hauptziel des EUIPO besteht darin, Unternehmen und Privatpersonen ein effizientes Verfahren zum Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum innerhalb der EU zu bieten. Das EUIPO hat seinen Sitz in Alicante (Spanien) und beschäftigt Experten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Das Amt ist für die Prüfung und Eintragung von Marken und Geschmacksmustern zuständig und bietet den Antragstellern während des gesamten Verfahrens Informationen und Unterstützung.

Weiterhin führt die EUIPO eine öffentlich zugängliche Datenbank aller eingetragenen Marken und Geschmacksmuster in der EU.

Neben der Registrierungs- und Datenbankfunktion spielt das EUIPO auch eine Rolle bei der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums innerhalb der EU. Das Amt kooperiert mit nationalen Behörden und anderen EU-Agenturen, um Marken-Nachahmungen und Produktpiraterie zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Unternehmen ihr geistiges Eigentum auf dem EU-Markt wirksam schützen können.

Im Detail: Wann sind Marken ähnlich und was bedeutet Verwechslungsgefahr?

Wie bereits oben ausgeführt, kann eine Zeichenähnlichkeit in drei Markenaspekten bestehen. Die drei Wahrnehmungsbereiche einer Marke sind:

  • Klangliche Ähnlichkeit
  • Ähnlichkeit hinsichtlich der Bedeutung
  • Schriftbildliche Ähnlichkeit

Eine Verwechslungsgefahr bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Verbraucher zwei ähnliche Marken verwechseln, was zu einer potenziellen Verwechslung über die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung führt. Ist eine der drei Wahrnehmungsbereiche (visuell, phonetisch oder begrifflich) ähnlich, kann eine Verwechslungsgefahr entstehen. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr werden aber auch Faktoren wie Markenbekanntheit, Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, die Handelskanäle oder Art der Verbraucher (Verkehrskreise) berücksichtigt. Das oberste Ziel lautet daher: Marken-Verwechslungen beim Verbraucher sollen vermieden werden.

Bekannte Markenkonflikte in Europa

Limango vs. Mango: Hier stellte sich die Frage der Verwechslungsgefahr aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Marken. Limango (ein deutscher Online-Händler) war der Gegner in diesem Fall, während MANGO (eine bekannte internationale Modemarke) der Inhaber der älteren Marke war.

Das Gericht entschied schließlich zugunsten von MANGO und stellte fest, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken Limango und MANGO besteht. Zu den berücksichtigten Markenfaktoren zählten die visuelle und klangliche Ähnlichkeit der Marken, die Ähnlichkeit der angebotenen Waren und Dienstleistungen und die allgemeine Verwechslungsgefahr für die Verbraucher. Das Verfahren ging durch verschiedene Instanzen.

So entschied das Bundespatentgericht zu einem späteren Zeitpunkt, dass zwischen den sich gegenüberstehenden Marken teilweise eine Verwechslungsgefahr gegeben ist. Während eine Verwechslungsgefahr für manche Klassen bejaht wurde, wurde für andere Klassen eine solche Gefahr der Verwechslung verneint. Zusätzlich kam zum Tragen, dass die Marke MANGO lediglich eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft innehat. Weil Mango die Bezeichnung einer tropischen Frucht ist, die in Deutschland allgemein bekannt ist.

Verwechslungsgefahr zwischen Serienmarke und Beschreibung

Eine Entscheidung vom BGH aus dem Jahre 2009 zeigte auf, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Unternehmensnamen und Markennamen Metro und dem Zeichen HVV Metrobus für den Bereich der Personenbeförderung besteht.

Gerade internationale Konzerne neigen dazu, ihre Marken als sogenannte Serienmarken anzumelden. Dabei wird ein Bestandteil der Marke wiederholt als Kern einer Serie verwendet. So geschehen von der METRO AG.

Da aber das Wort Metro in verschiedenen Sprachen auch verschiedene Bedeutungen hat und lexikalisch verwendet wird, waren die angestrebten Markenverfahren häufig nicht von Erfolg gekrönt. Das Wort Metro kommt in den Worten Metropole oder Metrobahn vor. Im vorliegenden Fall hatte sich der Hamburger Verkehrsverbund den Begriff HVV Metrobus als Marke schützen lassen und wurde von der Metro AG auf Unterlassung verklagt.

Die Klage wurde weitgehend abgewiesen. Das Gericht verneinte das Bestehen einer Verwechslungsgefahr. Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Im vorliegenden Markenkonflikt war der Klägerin zwar eine gesteigerte Kennzeichnungskraft des Unternehmenskennzeichens Metro zugeschrieben worden, aber innerhalb der Marke „HVV Metrobus“ kam dem Zeichen Metro jedoch keine prägende Bedeutung zu. Aus der Sicht des angesprochenen Verkehrsteilnehmers sei der Begriff Metro eindeutig nicht unterscheidungskräftig.

Da der Begriff „Metro“ eine Abkürzung für das Wort „Metropole“ ist, stellt dies eine begrüßenswerte Entscheidung dar. Internationale Unternehmen verfolgen häufig die Strategie der Serienmarke. Zunächst wird ein lexikalischer Begriff als Marke eingetragen und nach und nach erweitert. In der Folge werden dann diese Marken als Kern einer Serienmarke verwendet und aggressiv gegenüber anderen Markeneintragungen verteidigt.

Wie man den Entscheidungen entnehmen kann, kommt es auf jedes Detail einer Markenrecherche an und ist das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr nicht einfach feststellbar. Daher sollte man die Recherche nur erfahrenen Rechercheuren überlassen…und die Begutachtung nur erfahrenen Markenjuristen.

Links zu Markenregistern:

EUIPO: https://euipo.europa.eu/eSearch/

DPMA: https://www.dpma.de/

NAMBOS Markenrecherchen für Europa

NAMBOS als internationale Namens- und Markenagentur begleitet Unternehmen bei der Entwicklung von Produktnamen, Firmennamen oder Markennamen. Dies kann in Form von Naming-Projekten oder durch NamingWorkshops erfolgen. Vielschichtig können dabei die Markenrecherchen je nach Einsatzgebiet sein. Für Marken aus dem Bereich Arzneimittel, pharmazeutische Produkte oder Medizinpräparate (Pharma/Medical-Naming) gelten besonders verschärfte Recherchekriterien. Umfassende Pharma-Markenrecherchen sind hier unabdingbar, dabei wird auf zusätzliche Pharma-Quellen zurückgegriffen. Doch auch andere Bereiche benötigen besondere Überprüfungen, z.B. mittels Titelrecherchen, Domainrecherchen oder Claim- bzw. Sloganrecherchen.

Marken- und Firmenrecherchen sind im Naming-Prozess neben der Kreativität eines der zentralen Elemente der Namensfindung. Unabhängig von der Branche müssen bei einem Vertrieb der Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU zahlreiche Markenregister und Firmendatenbanken recherchiert werden. Die NAMBOS Inhouse-Rechercheabteilung liefert im Rahmen der Überprüfung valide Daten und liefert wichtige Erkenntnisse vor dem Start und vermeidet so kostspielige Marken-Fehltritte.

“Bei der Namensentwicklung, bei NamingWorkshops und auch bei Namenssystemen sind Markenrecherchen der zentrale Bestandteil bei der Markenentstehung. Das NAMBOS Motto lautet immer: Better safe than sorry!”

Sebastian Fiebig
NAMBOS Geschäftsführer International & Research

NAMBOS in 140 Sekunden erklärt

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