NAMBOS in der Presse: Naming für das schönste Business der Welt!

Die Hochzeit ist mit vielen Emotionen und vielen Vorbereitungen verbunden. Daher gibt es hierfür spezialisierte Geschäfte, in denen man alles – insbesondere wunderschöne Kleider – für den schönsten Tag des Lebens bekommt. Damit diese Hochzeitsmodengeschäfte auf sich aufmerksam machen und sich optimal präsentieren können, müssen sie natürlich passende (Geschäfts-)Namen haben. Was ist der beste Markenname, welche ist die beste Namensstrategie?

Das internationale Hochzeits-Fachmagazin SPOSA FACTS hat daher den NAMBOS-Geschäftsführer und Linguisten Markus Lindlar zum Thema Firmennamen bei Hochzeitsmodengeschäften interviewt. In der Online- und Printausgabe 01/2024 ist dieses Interview als Cover-Story zu finden und gibt wertvolle Tipps zur Namensentwicklung. Einfach reinschauen, lesen …und man ist bereit für das schönste Business des Lebens!

Aktuelle Ausgabe online lesen – Sposa Facts

Medical-Innovationen richtig vermarkten

“Medical-Naming”

von Peter A. Ströll LL.M. Eur / NAMBOS Geschäftsführer & Rechtsanwalt

Ob neue Werkstoffe, technische oder digitale Anwendungen – in der Dental-Branche gibt es rasante Innovationszyklen und ein wettbewerbsintensives Umfeld. Für eine schnelle und effektive Vermarktung brauchen Neuentwicklungen passende und rechtliche einwandfreie Produktnamen.

Der Markt für Dental-Technik wächst schnell und mit ihm der Bedarf an optimalen Markennamen. Hat man früher noch stark auf Abkürzungen oder Zahlen- und Buchstabenkombinationen gesetzt, werden heute immer öfter unverwechselbare Namen eingesetzt, damit sie sowohl von den Fach-Anwendern als auch von den privaten Nutzern – je nach Zielgruppe des Produkts – auf Anhieb verstanden werden.

Am Anfang steht die Strategie

Jeder Namensfindungsprozess braucht ein klares Briefing. Dabei geht es neben den anvisierten Zielgruppen und Einsatzbereichen auch um die Produkt- oder Firmenziele. Auch marken- und wettbewerbsrelevante Zusammenhänge oder Unternehmensgeschichte und -werte, die Zielländer, der Umfang des Markenschutzes und der Markenklassen sind wichtig. Daraus sollte eine klare
Produkt- und Markenausrichtung hervorgehen.

Abstrakt oder lexikalisch

Im Wesentlichen gibt es zwei Arten von Namen: Abstrakte – das können Kunstnamen Abkürzungen etc. sein – und rein lexikalische. Ein Beispiel: Für eine Dialysatorengeneration von B. Braun kreierte NAMBOS den Markennamen Xevonta. Bei der Namensentwicklung wollte man sich bewusst von deskriptiven Bezeichnungen im Wettbewerbsumfeld und im eigenen Unternehmen absetzen. Der neue Name ist völlig abstrakt und verfügt über ein sehr hohes Maß an Alleinstellung.

Beschreibende Namen wiederum werden nicht nur leichter verstanden, sie prägen sich auch schnell ein und lassen sich entsprechend einfach vermarkten. Ein Beispiel: Eine Spritze des Herstellers Schott verspricht eine hohe Medikamentenstabilität und eine sanfte Verabreichung. Dieser sanfte Vorteil für den Patienten findet sich im kreierten Namen InJentle wieder. Die sanfte Namensbedeutung wirkt positiv und nimmt die Angst vor dem nicht mehr so schlimmen Pikser.

Nachteile kennen und Vorteile nutzen

Allerdings: Beschreibende Namen lassen sich markenrechtlich nicht so gutmonopolisieren. Wenn ein Name für ein Produkt rein beschreibend ist – zum Beispiel der Name Apple für einen Apfelsaft oder ASS für ein Schmerzmittel – ist ein Wortmarkenschutz grundsätzlich gar nicht möglich. Denn beschreibende Bezeichnungen müssen auch Wettbewerbern zur Verfügung stehen und dürfen nicht durch Markenschutz von einem Markeninhaber zur alleinigen Nutzung monopolisiert werden.

Bei beschreibenden Produktnamen hat man den Vorteil, dass – wenn die Zielgruppen das Produkt noch nicht kennen – diese es schnell verstehen, als bekannt akzeptieren und nach dem Motto „was ich verstehe, das kaufe ich“ handeln. Allerdings können Nachahmer wegen des mangelnden Markenschutzes bei rein beschreibenden Namen in der Regel auch den Namen für ihr eigenes Produkt nutzen oder leicht abwandeln, ohne Markenrechte zu verletzen. Das ist für den First Mover schlecht, der vielleicht ein innovatives Produkt mit einem nicht schutzfähigen Namen auf den Markt gebracht hat. Denn er kann seinen Innovationsvorsprung ohne Markenschutz nicht optimal gegenüber Nachahmern verteidigen.

Diesen wesentlichen Nachteil kann man dadurch vermeiden, dass man kreative Namen entwickelt, die schnell verstanden werden, aber dennoch markenschutzfähig sind. So ist zum Beispiel die für Schott entwickelte Marke SyriQ von Medizinern schnell als Name für Spritzen (englisch: Syringes) zu verstehen. Durch die kreative Abwandlung mit dem iQ erlangt man aber die Möglichkeit des Markenschutzes (denn SyriQ ist nicht rein beschreibend) und zudem eine schöne Marketing-Story, denn iQ steht auch für die intelligenten Produkte. Ähnlich hat man das auch bei Nasic gemacht, welches – wie der Name schon ausdrückt – ein Nasenspray ist und erfolgreich von Klosterfrau vertrieben wird.

Alleinstellung durch Kunstnamen

Eine bessere Alleinstellung und die Möglichkeit der optimalen Monopolisierung hat man mit einem abstrakten Kunstnamen, der für einen Außenstehenden ohne Kenntnis des Produktes und ungestützt überhaupt keine Verbindung zum Produkt besitzt. Gutes Beispiel ist hier Aspirin, eine der ältesten eingetragenen Pharmamarken. Der Name hat zwar eine inhaltliche Herleitung, die für den „normalen“ Schmerzkunden aber nur sehr schwer nachvollziehbar und daher unwesentlich ist. Da Aspirin zur damaligen Zeit als Innovation auch ein First Mover war, konnte man mit diesem starken Markennamen den Markt optimal besetzen, und die Marke konnte dadurch – wie Tempo als erstes Papiertaschentuch – zum Synonym werden.

Diversifizierung und Zukunftsfähigkeit

Für einen abstrakten Kunstnamen benötigt man jedoch einen höheren Kommunikationsaufwand, weil er ja keine inhaltliche Verbindung zum Produkt hat und die Zielgruppen diese Verbindung erst einmal lernen müssen. Hatman diesen Aufwand aber erfolgreich geleistet, besitzt man durch die hohe Unterscheidungskraft auch eine sehr starke Marke, die man optimal gegen andere
verteidigen kann. Mangels einer klaren Bedeutung wird die Markennutzung bei Kunstnamen auch inhaltlich nicht eingeengt.

Aus dem B2C-Bereich ist Zalando dafür ein schönes Beispiel. Hätte man diese Unternehmung ShoeShop genannt, hätte das am Anfang zwar Kommunikationskosten erspart, aber man hätte darunter nur Schuhe verkaufen und nicht gegen andere ShoeShops vorgehen können. Auch die Aspirin-Erfinder haben mit ihrer Kunstnamen-Entscheidung viel richtig gemacht. Denn Schmerzmittel auf Acetylsalicylsäure-Basis gibt es viele, aber nur ein Aspirin, welches sich unter anderem als Aspirin Complex oder Aspirin PlusC optimal für unterschiedliche Anwendungen differenzierend nutzen lässt.

Wichtig bei einem Kunstnamen ist zudem, dass er unkompliziert, sympathisch sowie sprachlich einsatzfähig ist. So wirkt zum Beispiel der Kunstname Adimea, ein Echtzeit-Monitoring-Ver
fahren in der Dialyse von B. Braun, einfach positiv. Bei der Einführung hat man ihn zwar mit den wesentlichen Begriffen Dialysis und Measurement hergeleitet, um den Namen schnell verständlich zu machen, aber nach erfolgreicher Einführung ist die Herkunft eigentlich egal.

Juristisch einwandfrei – auch ohne EMA

Noch wichtiger als die Anmutung ist aber der rechtliche Schutz. Der beste Name allein nützt nichts, wenn er juristisch nicht wasserdicht ist. Das muss vor dem Markeneinsatz detailliert geprüft werden. Digitale und technische Innovationen müssen zwar nicht die strengen Prüfprozesse der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) durchlaufen, die im Schnitt 40 Prozent der eingereichten Produktnamen ablehnt. Doch auch sie können gesetzlichen Medizinprodukte Regelungen unterliegen. Zudem muss gesichert sein, dass mit dem neuen Namen nicht auch Markenrechte verletzt werden.

Apropos Markenrechte: Aktuell wird auch mit KI, sprich ChatGPT, bei der Namensfindung experimentiert. Dabei ist schon die Eingabe der notwendigen unternehmensstrategischen Informationen bedenklich. Letzten Endes kann ChatGPT nur lexikalische Zusammensetzungen aus dem bereits vorhandenen Datenmaterial vorschlagen. Im Falle eines Schmerzmittels wären das zum Beispiel PainReliefX, ReliefEase oder PainGone. Alle rein beschreibend und daher als Marke nicht schutzfähig. Zudem wäre hier auch das Arzneimittelgesetz missachtet.

ChatGPT kann also im besten Fall inspirieren. Wer ein innovatives Produkt auf den Markt bringen will, sollte also sicher stellen, dass der geplante Name sympathisch, einprägsam und möglichst monopolisierbar, aber vor allem juristisch abgesichert ist. Dann kann man seinen Innovationsvorsprung optimal vermarkten und für die Zukunft auch mit dem Markenschutz absichern

 

AstraZeneca und die Untiefen der Namensänderung

Kommentar in der W&V

von Peter A. Ströll LL.M. Eur
Geschäftsführer NAMBOS / Rechtsanwalt

Die Versäumnisse bei der Impfstoff-Umbenennung: Peter A. Ströll, Geschäftsführer der Namensagentur NAMBOS und Markenjurist, weiß, was bei der Impfstoff-Umbenennung falsch gelaufen ist: AstraZeneca hätte frühzeitiger kommunizieren müssen. Jetzt wirkt alles wie “Cleanwashing”.

Die Umbenennung des AstraZeneca-Impfstoffprodukts – das bisher „Covid-19-Impfstoff AstraZeneca“ hieß – in Vaxzervria ist üblich und richtig…kommt aber zu spät. Der bisherige Name hat den Unternehmensnamen mitgeführt, was nicht optimal ist.

Global Player und nicht nur Impfstoff

Das Unternehmen ist einer der größten Pharmakonzerne, der bei einem Jahresumsatz von ca. 24 Mrd. USD in verschiedenen Therapiebereichen – nämlich u.a. im Bereich Onkologie, Neurologie und Herz/Kreislauf – tätig ist und unterschiedliche Produkte unter Produktmarken anbietet. So erzielte z.B. das Lungenkrebs-Medikament Tagrisso einen Umsatz von 4,3 Mrd USD im vorletzten Jahr und ist dabei lediglich eines der Milliarden Seller bei AstraZeneca. Die Impfstoffentwicklung ist „nur“ ein Teil der AstraZeneca-Produktwelt. Doch dieser bekommt z.Z. extreme Aufmerksamkeit, was wegen der aktuellen Situation absolut verständlich ist. Für viele ist AstraZeneca ein Impfstoff und kein Unternehmen, was ja nicht stimmt.

Umbenennung richtig zur Herstellung der richtigen Zuordnung

Genau das musste das Unternehmen ändern und einen Produktnamen für den Impfstoff einführen. Unternehmensname und Produktname mussten getrennt werden, da sonst keine klare Zuordnung möglich und negative Wechselwirkungen entstehen. Ohne Trennung ist die wichtigste Markenfunktion, nämlich die Zuordnungs- und Unterscheidungsfunktion gestört. Welche Folgen das hat, kann man aktuell sehen.

Was als Bekanntheits-Booster am Anfang für AstraZeneca positiv war, wirkt nun wie ein negativer Boomerang auf das Unternehmen, seine Aktivitäten und Marken. Die Unternehmensmarke hat dadurch, dass man als eines der ersten Unternehmen einen Impfstoff entwickelt hatte, stark profitiert. Nun ist der Impfstoff von AstraZeneca seit Monaten durch negative Meldungen belastet.  Dies wirkt sich nicht nur auf die Wahrnehmung des Impfstoffproduktes aus, sondern auch auf den gesamten Konzern sowie dessen Produkte in anderen Bereichen. Sogar der Börsenkurs des Unternehmens ist im letzten Halbjahr (im Gegensatz zum stark gestiegen BionTech-Kurs) erheblich gesunken, obwohl man weltweit einer der führenden Impfstoffhersteller ist und bei der Bewältigung der Pandemie einer der wichtigsten Player ist.

Entkopplung, aber leider spät

Impfstoff-Name und Unternehmen mussten entkoppelt werden. Diese Entkopplung hätte man durch eine Namensänderung frühmöglichst machen müssen. Denn so hätte man das Produkt eher in der Kommunikation vom Konzern entfernt. Negative Effekte hätten dann eher auf das Produkt beschränkt werden können. Zudem hätte man das dann auch gleich massiv mit kommunikativen Mitteln begleiten müssen, damit sich die neue Marke durchsetzt.

AstraZeneca hat diesen Schritt versäumt. Erst im Dezember 2020 wurde der neue Name Vaxzervria als Unionsmarke beim EU-Markenamt (EUIPO) angemeldet. Nur mal zum Vergleich: BionTech war nicht nur am schnellsten bei der Produktentwicklung, sondern auch bei der Markenanmeldung der Impfstoffmarke Comirnaty, die bereits im Mai 2020 erfolgte, also lange vor dem Impfstart. Auch die Kommunikation der Produktmarke Comirnaty erfolgte zu einem guten Zeitpunkt, nämlich im Zeitraum des Impfstarts.

Namensentwicklung und Prüfung ist aufwändig

Man muss jedoch auch wissen, dass die Namensentwicklung, die Namensprüfung und die nachfolgende Zulassung eines Pharmanamens durch die Behörden – z.B. durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) – trotz aktuell beschleunigter Verfahren ein sehr aufwändiger Prozess ist. Sowas dauert einige Monate. Doch hier hätte AstraZeneca eher fertig werden und frühzeitiger – ggf. vor dem Impfstart und begleitet von optimaler Kommunikation an die Öffentlichkeit gehen können. Dann wäre man nicht in das Kommunikations-Umfeld von starken Liefer-, Wirksamkeits- oder Risikothemen geraten.

Was ist zu empfehlen?!

Als Namensfinder lässt sich also immer empfehlen: Man kann nie zu früh mit einem guten Naming anfangen. Wer zu spät ist, den bestraft nicht nur das Leben, sondern auch der Markt. Die Umbenennung des AstraZeneca-Impfstoffs ist richtig, aber das Timing hätte besser sein können. Wo man jetzt mit vielen negativen Meldungen konfrontiert ist, wirkt die Umbenennung wie ein „Cleanwashing“, doch das Kind ist schon in den Kritik-Sumpf gefallen.

Was muss man jetzt tun?

Klar und kurz kommunizieren und richtigstellen. Position bewahren und den Sturm an sich vorbeiziehen lassen. Zuviel Contra-Kommunikation kann contra-produktiv sein und noch mehr negative Aufmerksamkeit auf einen ziehen. Es ist das gute Recht eines Unternehmens – das viele Produkte herstellt – und strategisch richtig seinen Firmennamen von seinen Produkten zu trennen. Jetzt muss man die Weichen für morgen, d.h. für die Zeit nach der akuten Pandemie, stellen. Dann wird der Impfstoff ein Produkt unter anderen sein. Dafür braucht man eine Marke. Diese neue Marke sollte konsequent kommuniziert werden, damit sie sich durchsetzen kann.

Und künftig: Sehr frühzeitig eine fundierte Namensstrategie nebst passendem Naming entwickeln und dies dann konsequent umsetzen!