Neuer Firmenname für infas geodaten

Im Vordergrund steht nicht mehr nur die Lieferung von qualitativ hochwertigen Daten, sondern die ganzheitliche Unterstützung und Beratung der Kunden. Daher hat die Namensagentur NAMBOS einen neuen Firmennamen entwickelt, der keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf das Dienstleistungsportfolio hat und langfristig einsetzbar ist. Der angestrebten Internationalisierung des Unternehmens wurde zudem Rechnung getragen. Der neuer Name Nexiga ist laut Geschäftsführer Thomas Brutschin nicht nur Ausdruck der neuen Unternehmensidentität, sondern symbolisiert auch das „next Level“ der Geomarketing-Kompetenz.

Namensstrategie für Schober-Software

Die Schober Information Group hat sich bei der Markteinführung ihrer neuen Software-Lösungen von der Namensagentur NAMBOS beraten lassen.

Europas führender Marketing-Service-Dienstleister hilft Kunden im internationalen Raum durch die Bereitstellung und Verarbeitung von Daten bei der Erschaffung und Erhaltung von profitablen Kundenbeziehungen. Dieses Knowhow wird nun in unterschiedlichen Softwareprodukten gebündelt und den Kunden zur eigenständigen Marktbearbeitung angeboten.

In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, wie die Benennung dieser Produkte strategisch vorgenommen werden soll. Denkbar gewesen wäre eine Verwendung von Einzelmarken für jedes Produkt, was jedoch mit relativ hohen Kommunikationskosten bei der Einführung und Betreuung verbunden ist. Eine weitere Benennungsstrategie wäre die Kombination des Firmennamens Schober mit einem das Produkt spezifizierenden Zusatz gewesen, was aber die Innovation des neuen Produktportfolios nicht herausgestellt und strukturiert hätte.

Daher entschied man sich bei Schober für eine neue starke Dachmarke für die bei Schober aus den bisherigen Tätigkeitsfeldern „herausragenden“ Softwareangebote. NAMBOS entwickelte auf Grundlage dieser analysierten Kunden- und Produktsituation die passgenaue Strategielösung und im Rahmen der Namensentwicklung auf dieser Basis den international einsatzfähigen Markennamen „capaneo“, eine eher abstrakte Bezeichnung mit hohem Markenpotenzial. Dazu Markus Lindlar, Kreationschef bei NAMBOS: „Es macht durchaus Sinn, bei einem Dachmarkenkonzept auf sehr eigenständige Namen zu setzen. Denn bei Dachmarken wird die Kommunikationskraft gebündelt, aber auch eine Eigenständigkeit im Gesamtportfolio abbildbar. Die Dachmarke darf aber nicht einschränkend in Hinblick auf bestimmte Themen oder Technologien sein, sondern muss alle momentanen und künftigen Produktideen unter dem jeweiligen Cluster zusammenfassen können“.

Der Name „capaneo“ weist inhaltlich auf die hohe Leistungsfähigkeit (capacity) und den Innovationscharakter (neo) der Produkte hin. Die einzelnen Produktnamen werden mit einer Kombination der Dachmarke mit einem beschreibenden Zusatz gebildet. Für diesen Zusatz steht ein Muster zur Verfügung, nach dem eine einheitliche Benennung vorgenommen wird. So gibt es beispielsweise den „capaneo LeadDriver“, eine Software für das Lead-Management. Mit dem „capaneo DataDriver“ hat der Kunde eine Data Management Plattform für die individualisierte Kundenansprache. „Diese Namensstrategie ermöglicht die Verwendung von sehr beschreibenden Namen, da sie in der Kombination mit dem Markennamen ‚capaneo‘ schutzfähig und somit monopolisierbar für das Unternehmen sind“, meint NAMBOS-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Peter Ströll.

fitmio naming workshop

Neuer Markenname: Mit fitmio fit in den Frühling

Der renommierte Fitness-Experte Prof. Dr. Ingo Froböse hat die Stoffwechselformel entschlüsselt und das fitmio-Programm entwickelt.

Es handelt sich um ein innovatives und individuelles Fitnessprogramm, das die Nutzer innerhalb von 12 Wochen zu nachhaltigen Erfolgen führt. In Zusammenarbeit mit der DuMont Net GmbH & Co. KG entstand ein Internet-Portal, das die User informiert und motiviert. NAMBOS wurde mit der Namensentwicklung beauftragt und kreierte zusammen mit Mitarbeitern des Portals im Rahmen eines Naming-Workshops einen einfachen und sympathischen Markennamen, der dynamisch anmutet und die wesentlichen Bestandteile verbindet: Im Fokus stehen die Fitness und das Individuum.

Neues vom Markenrecht: EU schützt Sangria

Sangria ist ein Getränk, das aus Wein, Fruchtsaft, Fruchtstücken und Weinbrand gemixt ist. Sangria gilt nicht gerade als hochwertig, ist aber fest mit Urlaub und guter Stimmung verbunden. Von Sangria kann man aber auch einen „dicken Kopf“ bekommen und bei unzutreffender Bezeichnungs-Verwendung eine Abmahnung kassieren, was auch schmerzhaft sein kann.

Eine vom Europaparlament verabschiedete Regelung sieht nämlich nun vor, dass ein Getränk unter der Bezeichnung “Sangría” nur noch verkauft werden darf, wenn die Herstellung in Portugal oder Spanien erfolgt. Sangria ist damit eine geschützte Bezeichnung, ähnlich wie bei Champagner und Cognac.

„Bei der Namensfindung für Produkte sind die rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt zu beachten,“ so der Rechtsexperte Peter Ströll von der Namensagentur NAMBOS. „Hersteller von ähnlichen Produkten – die nicht in Spanien oder Portugal hergestellt werden – müssen auf andere Bezeichnungen ausweichen und ihre Mix-Getränke aufwändig umschreiben. Ansonsten gehen sie das Risiko einer Abmahnung und ggf. einer Unterlassungsklage ein. Also Augen auf beim Naming, sonst droht ein böses Erwachen!“

Der Europa-Abgeordnete Perelló sagte der Nachrichtenagentur Efe zu diesem Thema: “Niemand wird in der EU daran gehindert, solche Getränke herzustellen. Aber mit der Neuregelung erhält eine traditionelle Branche in Spanien und Portugal einen besonderen rechtlichen Schutz.”

Brand name for financial products

Das Sparen hat einen Namen

Die Santander Consumer Bank bietet ab sofort unter der von der Namensagentur NAMBOS entwickelten Dachmarke „BestSparen“ zwei unterschiedliche Sparmodelle an.

Ein Tagesgeldkonto mit einem stets attraktiven Zinsniveau trägt den Markennamen „BestFlex“. Mit „BestFix“ wird ein neues Festgeldkonto benannt, bei dem der Kunde einen Garantiezins ohne Kosten erhält.

Bislang hat Santander in Österreich lediglich Kredite und Versicherungen angeboten. Bei der Namensentwicklung für das neue Geschäftsfeld war dem Unternehmen besonders wichtig, dass die neuen Produkte sehr schnell verstanden werden und im Wettbewerb auffallen. NAMBOS hat verschiedene Namensysteme entwickelt und in umfangreichen Zielgruppenbefragungen in Wien getestet. Am Ende des Namingprozesses wurde das „Best“-System favorisiert, da es dynamisch, prägnant und einfach ist.

Winzer & Zigeuner – drin ist nicht was drauf steht

Zwei aktuelle Diskussionen um Bezeichnungen von Lebensmitteln erhitzen momentan die Gemüter. So vertreibt ein bayerisches Einzelhandelsunternehmen unter dem Namen „Winzerschorle“ eine Mischung aus Wein und Mineralwasser, die aber ursprünglich nicht von einem Winzer stammt.

Dies stieß dem Land Rheinland-Pfalz so sauer auf, dass man ein Verkaufsverbot gegen die Winzerschorle verhängte. Man verwies hierbei auf die vermeintliche Irreführung des Verbrauchers und einen Verstoß gegen das EU-Recht, nach dem der Begriff „Winzer“ nur Produkten vorbehalten sei, die aus Trauben des eigenen Hofes gefertigt werden. Hiergegen klagte der Anbieter und bekam bereits in zwei Instanzen Recht: Es handle sich nicht um eine Irreführung der Verbraucher, da diese unter einem Winzer einen Anbieter von Wein, und nicht einen Anbieter von Weinschorle verstehen würden. Ähnlich sei es mit dem Begriff „Bauernbrot“, das ja auch nicht vom Bauern stammen müsse. Für Peter Ströll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt bei der Namensagentur NAMBOS, stellt die Namensgebung des Händlers einen genialen Schachzug dar: „Hier ist eine Bezeichnung entstanden, die das Getränk ‚Weinschorle‘ erheblich aufwertet und in die unmittelbare Nähe von hochwertigen Winzerprodukten rückt. Solange nicht gegen das Gesetz verstoßen wird, ist eine solche Vorgehensweise legitim und sehr effektiv!“

In einem anderen Fall forderte das “Forum für Sinti und Roma” in Hannover fünf Lebensmittelhersteller dazu auf, Produkte mit dem Namensbestandteil „Zigeuner“ mit neuen Namen zu versehen, da man sich durch dessen Verwendung in Produkten wie „Zigeunersoße“ oder „Zigeunerschnitzel“ diskriminiert sehe. Die Stadt Hannover reagierte und nahm die Bezeichnung von den Speisekarten öffentlicher Kantinen. „Natürlich dürfen Markennamen nicht diskriminierend sein oder in bestimmten Sprach- und Kulturregionen negative Assoziationen auslösen. Daher würde man heute niemals auf die Idee kommen, einen Begriff wie ,Zigeuner‘ für ein kommerzielles Produkt zu benutzen“, meint Markus Lindlar, Kreativchef der Agentur für Naming. „Allerdings ist in diesem speziellen Fall eine Bezeichnung betroffen, die bereits seit über 100 Jahren existiert und mit der man eine bestimmte Geschmacksrichtung assoziiert, die sicher frei von diskriminierenden Absichten ist.“

Deutlich wird bei beiden Auseinandersetzungen, wie wichtig die richtige Namenswahl bei der Namensfindung ist und welch heftige Debatten hierüber entstehen können. Gerade im digitalen Zeitalter sind solche Konflikte schnell in aller Munde und relativ einfach vermeidbar. „Unsere Namenskreationen werden natürlich vor einer Veröffentlichung auf rechtliche, sprachliche und kulturelle Probleme hin analysiert und durchleuchtet, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt“, so Namensexperte Lindlar.

Namensentwicklung für internationales Folien-Sortiment

Interprint, eine der weltweit führenden Dekordruckereien, hat NAMBOS als Namensagentur für die Entwicklung eines Markennamens beauftragt.

Unter dem prägnanten Markennamen XELIO bietet das Unternehmen eine neue Finnishing-Folien-Range an, die höchsten Ansprüchen genügt. Der neue Name ist phonetisch an “excellence” und schriftbildlich an “Folie” angelehnt. Die vier unterschiedlichen Qualitätsstufen werden mit deskriptiven Bezeichnungen kombiniert: Von “classic” über “effect” und “feel” bis hin zu “prime” kann der Kunde seine gewünschte Auswahl treffen.

Namensfindung mit System

Interstuhl, einer der führenden Büromöbel-Anbieter Europas, hat NAMBOS mit der Entwicklung eines Namensystems für sämtliche neuen Produkte beauftragt.

Das Unternehmen, auf dessen Stühlen auch James Bond oder Til Schweiger in ihren jüngsten Filmen sitzen, hat ein umfangreiches Produktportfolio. Dieses hatte bisher viele unterschiedliche Bezeichnungen, die in sich nicht sonderlich geordnet waren. Dies erschwerte zum einen die Namensfindung bei Neueinführungen, zum anderen die Orientierung der Zielgruppen in der großen Angebotspalette.

Um künftig relativ schnell und in konsistenter Weise neue Markennamen generieren zu können, die der Zielgruppe auch direkt Informationen über die Qualität und den Preis der Produkte mitliefert, hat NAMBOS entsprechend dem Kundenwunsch ein Benennungskonzept entwickelt, das einheitlich, transparent und anschlussfähig ist.

Um eine gewünschte Kategorisierung im Produktportfolio zu erreichen, sind die Stuhl-Modelle in die Klassen 1 bis 7 eingeteilt, die gleichzeitig Preissegmente bilden. Diese Klassen sind Teil des Produktnamens, der sich aus einem Begriff, den Initialen des Unternehmens (interstuhl = is) und der entsprechenden Klassenzahl zusammensetzt. So heißt ein Stuhl im Einstiegsbereich EVERY is1, im „Mittelklasse“-Segment findet sich der MOVY is3, in der oberen Mittelklasse wurde gerade die Serie KINETIC is5 eingeführt. Mit diesem Namenskonzept ist Interstuhl in der Lage, die Namensentwicklung in Zukunft systematisch und effizient zu gestalten. Zudem schafft das System Aufmerksamkeit und Differenzierung zum Wettbewerb.

Deutsche Bahn spricht Deutsch

Was aufgrund des Unternehmensnamens eigentlich auf der Hand liegen sollte, wurde nun mit offiziellen Leitlinien von Vorstand und Verkehrsminister verkündet: Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn sollen möglichst viel Deutsch, möglichst wenig Englisch und kein „Denglisch“ mehr sprechen.

Zu oft hat man sich über Auszeichnungen wie „Sprachpanscher des Jahres“ ärgern und Kritik wegen Bezeichnungen wie „Servicepoint“ einstecken müssen. Die Problematik liegt in der Natur der Sache: Einerseits handelt es sich um ein urdeutsches Unternehmen mit einem breiten deutschen Zielpublikum, andererseits um einen international agierenden Großkonzern.

Diese Dinge haben sich auch auf sprachlicher Ebene in der Vergangenheit vermischt und sind zu einem uneinheitlichen Bild verschwommen, das letztlich der Außendarstellung schaden kann. „Die neuen Leitlinien sind ein begrüßenswerter Schritt zur Vereinheitlichung der Kommunikation. Dabei ist es prinzipiell nicht wichtig, ob im Unternehmen nun Deutsch oder Englisch gesprochen wird. Aber eine klare und einheitliche Vorgabe ist entscheidend für die interne und externe Orientierung“, so Sprachwissenschaftler und NAMBOS-Geschäftsführer Markus Lindlar zur neuen Strategie der Bahn.

Wichtig ist laut Namensfinder Lindlar allerdings, dass die am Markt eingeführten Markennamen davon unangetastet bleiben: „Es wäre falsch, eine Marke wie Call-a-bike zu verändern. Dafür wurde in der Vergangenheit zu viel Geld in die Kommunikation gesteckt.“ Auch NAMBOS hat bereits Erfahrungen mit den besonderen sprachlichen Anforderungen der Deutschen Bahn gemacht. Bei der Namensfindung für das Carsharing-Angebot wurde im Briefing darauf hingewiesen, dass der neue Name nicht zu Englisch sein dürfe. „Er sollte aber gleichzeitig international funktionieren, was natürlich ein gewisser Spagat ist. Aber wir konnten die Aufgabenstellung mit dem Markennamen Flinkster lösen, der sowohl im Deutschen als auch international sprachlich sehr gut ankommt“, so der Kreativchef der Namensagentur.

Namensfindung: Wendler ist nicht gleich Wendler

Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 21. 5.2013; Az: I-20 U 67/12) feststellte, darf der Schlagersänger Michael Wendler nicht länger die Bezeichnung „Der Wendler“ ohne klarstellenden Zusatz verwenden. Erfolgreich geklagt hat gegen den Sänger – der mit bürgerlichem Namen eigentlich Michael Norberg heißt und insbesondere mit dem Titel „Sie liebt den DJ“ bekannt geworden ist – der aus Velbert stammende Frank Wendler. Dieser ist ebenfalls Sänger und hatte sich bereits 2008 die Marke „Der Wendler“ beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt.

Das Gericht stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es sich um einen Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen handelt und ließ dazu ausführen: „Unabhängig davon, wer den Namen zuerst getragen habe, seien die Namensträger in dieser Situation zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Darum dürfe keiner von ihnen die Bezeichnung „Der Wendler“ ohne eine Klarstellung, um welchen Wendler es sich handelt, verwenden. Vielmehr müsse in der Regel der Vorname hinzugefügt werden.“ Der Schlagersänger Michael Wendler wurde daher verurteilt, die Verwendung der Bezeichnung ohne hinreichende Klarstellung zu unterlassen. Im Gegenzug wurde vom OLG aber auch der Kläger – Frank Wendler – zur Löschung der auf ihn eingetragenen Wortmarke verurteilt.

„Die beiden Sänger haben damit eigentlich nichts gewonnen, sondern beide – bis auf die in diesem Bereich nicht zu verachtende PR-Wirkung – verloren. Interessant ist das Urteil auch deshalb, da es nahezu salomonisch anmutet“, so der NAMBOS-Markenanwalt Peter A. Ströll. „Zudem zeigt es, dass die Rechte an Künstlernamen, bürgerlichen Namen und Marken gleichwertig im System der Kennzeichenrechte bestehen. Bei der Namensentwicklung – d.h. auch bei der Wahl des Künstlernamens – müssen daher alle möglichen Kennzeichenrechte beachtet werden. Dies gilt bei der Namensfindung für Künstlernamen, aber natürlich auch bei Produkt- und Firmennamen.“

Es bleibt nun abzuwarten, ob die beiden Schlagersänger das Urteil akzeptieren, oder innerhalb eines Monats beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig,“ so der Rechtsexperte und Inhouse-Anwalt bei der Naming-Agentur NAMBOS.